Auto:Umweltverbände klagen gegen Landesamt wegen Tesla-Auflagen

Lesezeit: 1 min

Arbeiter gehen über das Werksgelände der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg vom US-Elektroautobauer Tesla. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Der US-Elektroautobauer Tesla muss in seinem Deutschland-Werk Auflagen erfüllen. Gegen einige Vorgaben legte das Unternehmen Widerspruch ein, darauf reagierte das Land Brandenburg. Das führte zu einer Klage, nun kommt eine weitere hinzu.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Die Zahl an Klagen gegen das Brandenburger Landesumweltamt im Zusammenhang mit einem Bescheid zum Widerspruch von Autobauer Tesla gegen Auflagen nimmt zu. Nach dem Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) wandten sich nun auch zwei Umweltverbände an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Der Naturschutzbund Brandenburg und die Grüne Liga Brandenburg hätten geklagt, weil sie vor dem Erlass des Widerspruchsbescheids nicht angehört worden seien, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Freitag mit (Az.: VG 5 K 99/23). Ein Entscheidungstermin sei nicht absehbar. Der WSE hatte gegen eine Entscheidung im Bescheid geklagt.

Tesla stellt seit März vergangenen Jahres in Grünheide bei Berlin Elektroautos her. Der Autobauer muss laut Brandenburger Umweltministerium mehr als 400 Auflagen und Nebenbestimmungen im Rahmen der umweltrechtlichen Genehmigung erfüllen. Ein Teil des Geländes liegt in einem Wasserschutzgebiet. Das Unternehmen hatte gegen einige Auflagen und Nebenbestimmungen Widerspruch beim Landesumweltamt eingelegt. Die Landesbehörde reagierte darauf mit einem Bescheid vom 8. November 2022.

Die Umweltverbände hatten das Landesumweltamt gebeten, den Vollzug der Vorgaben auszusetzen, hatten damit aber keinen Erfolg. Sie sehen es als Fehler, nicht beteiligt worden zu sein, obwohl sie selbst auch Widerspruch gegen die Auflagen des Landes eingelegt hatten.

Das Landesamt für Umwelt änderte einige Vorgaben ab, wies einige zurück und hob manche auf. So wurden Formulierungen für Nachweismessungen an Immissionsorten und für die Vorgabe einer Störfallverordnung geändert, Nachweise für eine Werkfeuerwehr wurden neu formuliert. Das Landesumweltamt hob auch Nebenbestimmungen ganz auf: So muss der WSE nicht mehr in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einbezogen werden. Daraufhin hatte der Wasserverband gegen die Landesbehörde geklagt.

Das Umweltministerium hatte die weggefallene Auflage zur Einbindung des lokalen Wasserverbands in alle Grundwasserfragen verteidigt. Die Überwachung der Auflagen zum Schutz des Wasserschutzgebiets durch staatliche Stellen und Tesla selbst sei auch ohne die Auflage gewährleistet. Das Ministerium verwies darauf, dass in der Auflage Begriffe wie grundwasserrelevant nicht genug bestimmt gewesen seien.

© dpa-infocom, dpa:230217-99-634230/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: