Diffuser geht es kaum: Der Bundestag hat die Präimplantationsdiagnostik zugelassen, doch das neue Gesetz lässt viele Fragen offen. Eine schleichende Ausweitung des Gentests an Embryonen ist damit abzusehen, denn längst ist aus dem Wunsch nach einem gesunden Kind ein Zwang geworden. Um das zu verhindern, hätte PID verboten bleiben sollen.
Der Bundestag hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen. Der Gentest an Embryonen wird künftig erlaubt sein, wenn auch nur in Ausnahmefällen. Dass diese Ausnahmen nicht genauer definiert worden sind, ist der größte Mangel des neuen Gesetzes. Eine schleichende Ausweitung des Qualitätschecks in der Petrischale ist abzusehen. Man muss kein Wahrsager sein, um zu prophezeien, dass künftig immer mehr Embryonen auf immer mehr Defizite untersucht werden. Um das zu verhindern, hätte die PID verboten bleiben sollen.
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Längst ist aus dem Wunsch nach dem gesunden Kind ein Zwang geworden. Die PID wird - wegen der Unschärfen im Gesetz - ähnlich Karriere machen und Behinderung immer mehr zum Makel werden lassen, für den Eltern sich rechtfertigen müssen. (© dpa)
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Zwar gilt Karl Valentins Diktum "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen" auch für die Bundestagsdebatte zur PID. Die meisten Argumente hat man tatsächlich schon - und oft auch geschliffener und stringenter - gehört und gelesen. Dennoch war die vierstündige Diskussion ein Glanzlicht des Parlamentsbetriebs. Denn die Abgeordneten sparten in ihren oft emotionalen Begründungen für oder wider die Freigabe nicht mit persönlichen Motiven und Erlebnissen.
Sie zeigten damit eindrucksvoll, dass es in heiklen medizinischen Fragen meist keine naturwissenschaftlich eindeutig begründbare Wahrheit geben kann, und damit auch kaum eine Grenzziehung zwischen Falsch und Richtig. Das Votum der Politiker ergab sich bei vielen ganz offensichtlich aus der eigenen Familiengeschichte - dem eigenen unerfüllten Kinderwunsch oder Erfahrungen mit Krankheit, Behinderung und Leid - und weniger aus neuen Einsichten in Gendiagnostik oder Embryologie.
Es ging in der Abstimmung mit ihrem letztlich knappen Ergebnis nicht um Parteizugehörigkeit, um Konfession oder Geschlecht, sondern um subjektive Werteentscheidungen, ein diffuses Unbehagen und ja, so etwas wie Gewissen. Die meisten Abgeordneten argumentierten denn auch nicht besserwisserisch auftrumpfend, sondern vorsichtig. Sie äußerten Zweifel und waren sich keineswegs sicher, wie lange ihre Zustimmung oder Ablehnung der PID-Freigabe im eigenen Meinungsschatz Bestand haben wird.
Das ist kein Zeichen von Wankelmut, sondern spiegelt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema wider. Kurswechsel wie der von Ulla Schmidt (SPD), die im Gegensatz zu ihrer früheren Position die PID-Freigabe ablehnt, und der Schwenk von Peter Hintze (CDU), der die umgekehrte Entwicklung vollzogen hat, unterstreichen dies.
Wann ist schwer schon schwerwiegend?
Gerade weil sich so viele Abgeordnete nicht moralisch hochnäsig, sondern unsicher zeigten, ist den mit ihrem Gesetzentwurf erfolgreichen Befürwortern der PID um Hintze, Ulrike Flach (FDP) und Carola Reimann (SPD) vorzuwerfen, dass sie zu viele Fragen offen gelassen haben. In dem neuen Paragraphen zur Präimplantationsdiagnostik, der in das Embryonenschutzgesetz eingefügt wird, ist eben nicht geregelt, wann eine "hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit" gegeben ist, die eine PID straffrei zulässt.
Wann ist schwer schon schwerwiegend? In der Gesetzesbegründung werden darunter monogene Krankheiten verstanden, Leiden also, die auf einem Gendefekt beruhen. Was ist demnach Eltern mit einer Veranlagung für Mukoviszidose erlaubt, die durch Mutationen auf Chromosom 7 entsteht?
Obwohl das gestörte Gen seit 1989 bekannt ist, wissen Ärzte bis heute nicht, warum manche Betroffene nach vielen Lungenentzündungen und Darmverschlüssen schon als Jugendliche sterben, während andere Kranke mit der Mutation am gleichen Genort eine nahezu normale Lebenserwartung haben. Wie mit Krankheiten in der PID-Diagnostik umzugehen ist, die sich erst spät manifestieren oder deren Schweregrad schlicht nicht vorherzusagen ist, lässt der Gesetzentwurf offen.
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Gysi gegen Lafontaine
...es sollte natürlich "Sehr geehrter Herr Bartens" heißen!
Ich bitte um Entschuldigung!
Sie bemängeln allen Ernstes, dass dieses Gesetz nicht perfekt ist? Da kann ich ihnen noch andere zeigen. Sollen wir also die Gesetzgebung einstellen, bis wir eine neue, dann vielleicht fähige, Regierung haben?
Wollen Sie allen Ernstes heute Menschen Unterstützung und Hilfe versagen, wegen einer Horrorvision in der Zukunft?
Ihr Kommentar ist überflüssig, weil er nichts neues bringt und weil er oberflächlich argumentiert. Ich verweise auf den Beitrag "Kranke verdienen unsere Unterstützung, Krankheit nicht" von gestern, auf SZ.de.
Ich persönliche finde das Gerede von Menschenwürde und lebenswertem Leben trotz Behinderung zynisch bis widerlich. In unserer Gesellschaft werden Kranke und Behinderte eben doch nur als Last gesehen:
- gemeinsamer Schulunterricht von Behinderten und Nicht-Behinderten wird von weiten Kreisen abgelehnt
- die Bereitschaft zur Organspende ist gering, Versuche dies zu ändern werden (auch von den Kirchen!) seit Jahren u.a. mit dem Argument verhindert, man dürfe niemanden zwingen sich mit dem Thema auseinander zusetzen!
- GEZ-Befreiungen gibt es z.B. nicht, weil ein Mensch bedürftig ist, sondern weil er andere belästigen würde "zum Beispiel: durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche etwa bei Asthmaanfällen oder nach einer Tracheotomie" das gilt auch für "geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören."
Ihre Meinung lehne ich als nicht durchdacht und egoistisch dem eigenen Wohlfühl-Weltbild untergeordnet ab.
Sehr geehrter Herr Barth,
Ihrem Artikel kann ich leider in keiner Weise zustimmen.
1. Sie reden Ihr davon, dass Behinderung immer mehr zum Makel werden wird. Fakt ist (und so traurig das auch sein mag): heutzutage gelten Behinderungen bereits als Makel! Weshalb sollte die PID das also noch verstärken?
2. Derzeit kommen die meisten Kinder nach normaler Zeugung zur Welt. Das heißt der größte Prozentsatz von Kindern fällt überhaupt nicht in die PID. PID ist nur bei einer Invitrofertilisation möglich. Es werden also mehrerer Eizellen entnommen, mit den Spermien des Kindsvaters außerhalb des Körpers zusammengebracht. Es entstehen hierdurch mehrere Embryonen. Wenn wir aber jetzt schon so weit sind, dass wir außerhalb des Körpers zeugen können, weshalb sollten wir dann nicht untersuchen, welche Embryonen am gesündesten und damit am lebensfähigsten sind? Nichts anderes macht die Natur jeden Tag! Wie viele Schwangerschaften werden auf natürlichem Wege innerhalb der ersten 12 Wochen vom weiblichen Körper beendet, ohne dass man es als Frau sogar merkt?! Und zwar einzig und allein deshalb, weil der Embryo nicht lebensfähig oder schwer geschädigt ist. Wenn also ein Paar die gigantischen Mühen einer IVF auf sich nimmt, finde ich es absolut nicht verwerflich, dass sie sich relativ sicher sein wollen, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen und damit ihnen die Enttäuschungen/Verletzungen von weiteren Fehlgeburten und
schwersten Behinderungen erspart bleiben.
3. Den Begriff "Designerbaby" finde ich persönlich nicht passend. Tatsache ist, die Natur macht bereits "Designerbabys". Die ganze Natur bestimmt doch bereits vor der Zeugun, dass der Zeugunspartner, mit dem man dann tatsächlich ein Kind zeugt, genetisch halbwegs passend ist - das führt doch quasi schon zu einem halbwegs guten "Design". Niemand wird, wenn er die Mühe einer IVF auf sich nimmt, sagen wollen "Ich will ein schlankes Mädchen mit blauen Augen".
Und selbst wenn: Geschmack ist Gott sei Dank verschieden, so dass ich es jetzt einfach mal ausschließe, dass alle Menschen auf der Welt nur noch schlanke Mädchen mit blauen Augen wollen. Das führt wohl zwangsläufig dazu, dass es doch noch mehrere "Varianten" von Menschen gibt.
Für mich spielen nicht nur religiöse Bedenken eine Rolle, sondern eben auch, wie diese Gentests vermarktet werden können und möglicherweise Missbrauch damit getrieben wird, dass Eltern eben von vornherein ein Kind haben wollen, das ihren Vorstellungen entspricht. Und, pardon, das hat dann nichts mehr mit Leben zu tun.
Vergessen wird u.a., dass auch ein Ideal-Kind plötzlich erkranken kann, dass ein Ideal-Kind Lernschwächen und ich weiß nicht, was, entwickeln kann, dass ein Ideal-Kind von heute auf morgen behindert sein kann. Wird ihm dann die "Liebe" der Eltern verwehrt?
Es ist verrückt, dass in einem Land, in dem es erlaubt ist, bei festgestellter Trisonomie 21 (Down-Syndrom) Babies bis kurz vor der Geburt abzutreiben, die PID so streng reglementiert wird. Zumal bei der In-Vitro-Fertilisation stets mehrere Eizellen befruchtet werden, und von den so entstehenden Embryos durch das Verbot nach dem Zufallsprinzip eines ausgewählt und die anderen verworfen werden. So kann es z.B. vorkommen, dass man von fünf Embryos das einzige mit mutierter DNA erwischt und die vier gesunden verwirft. Zumal Frauen, die sich für In-Vitro entscheiden, meistens ohnehin Fehl- und Totgeburten und / oder eine traumatische Odysee von einem Arzt zum nächsten durchgemacht haben. Auch das Prozedere vor der In-Vitro ist für das Paar eine Belastungsprobe. Viele vergessen, dass der Körper selbst nach der Reimplantation den Embryo abstßen kann, wenn die körpereigenen Kontrollsysteme den Fehler entdecken. Müssen die Frauen auch das noch durchmachen? Zumal die PID Behinderungen keineswegs ausschließen kann. Sie kann höchstens das Risiko minimieren. Eine routinemäßige PID ist Lichtjahre entfernt von der Horrorvorstellung, Eltern könnten potenzielle Babies nach Haarfarbe und Geschlecht aussuchen.
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