Verjährungsfrist und "Strafzuschlag":Finanzminister wollen Regeln für Selbstanzeige verschärfen

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Der Fall von Uli Hoeneß hat neuen Schwung in die Diskussion gebracht: Die Finanzminister der Bundesländer einigen sich auf deutlich strengere Auflagen für Steuerhinterzieher, die reinen Tisch machen wollen. Schon Anfang kommenden Jahres könnte ein Gesetz in Kraft treten.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Steuerhinterzieher müssen in Zukunft weitaus strengere Auflagen erfüllen, wenn sie nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt straffrei ausgehen wollen. Die Finanzminister fast aller Bundesländer einigten sich am Donnerstag auf erste Eckpunkte einer Reform, verschoben aber die endgültige Entscheidung auf Anfang Mai.

Laut Eckpunkte-Beschluss soll der Zeitraum, für den die Steuererklärung berichtigt und Geld nachgezahlt werden muss, von fünf auf zehn Jahre verdoppelt werden. Auch verjähren alle Delikte statt nach zehn künftig erst nach 15 Jahren. Darüber hinaus wird der "Strafzuschlag" auf die hinterzogene Summe von fünf auf zehn Prozent erhöht.

Handhabbare Lösung oder moderner Ablasshandel

Offen ist noch, ob der Zuschlag weiterhin erst bei einer Steuerschuld von mehr als 50 000 Euro erhoben wird, oder ob man ihn absenkt, wie die SPD-geführten Länder das fordern. Auch die Frage, ob die Selbstanzeige nur noch bis zu einer bestimmten Summe, zum Beispiel eine Million Euro, vor einer Haftstrafe schützen soll, muss noch geklärt werden.

Die Diskussion darüber, ob und wie die Kriterien der strafbefreienden Selbstanzeige verschärft werden sollten, hatte durch den Fall des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß neuen Schwung bekommen. Bis auf ihren Brandenburger Kollegen Helmuth Markov (Linke), der das Instrument grundsätzlich ablehnt, plädieren mittlerweile alle Landesfinanzminister für strengere Regeln.

Nach ihrem Dafürhalten ermöglicht die Selbstanzeige reuigen Steuersündern die Rückkehr in die Legalität und ist überdies für den Staat sehr viel einträglicher und handhabbarer als etwa die Auswertung von Steuer-CDs. Markov dagegen hält das Instrument für eine moderne Form des mittelalterlichen Ablasshandels. Er verweist darauf, dass Ladendiebe, Schwarzfahrer und Sozialbetrüger keine Möglichkeit der Reinwaschung haben.

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Schäuble hat seine Mitwirkung bereits signalisiert

Einigen sich die Landesminister bei ihrem Jahrestreffen am 8. und 9. Mai mehrheitlich auf ein gemeinsames Vorgehen, wollen sie im Anschluss bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für ihr Ansinnen werben und möglichst einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat initiieren. Er könnte schon Anfang 2015 in Kraft treten. Schäuble hat seine Mitwirkung bereits signalisiert.

Der rheinland-pfälzische Ressortchef Carsten Kühl (SPD) erklärte, nach dem jetzigen Grundsatzbeschluss müsse jedem klar sein, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, sondern "Betrug am Gemeinwohl" sei. Sein bayerischer Amtskollege Markus Söder (CSU) sprach von einem "Signal der Handlungsfähigkeit". "Was wir vorhaben, ist die wuchtigste Reform der Selbstanzeige seit vielen, vielen Jahren", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Als Reaktion auf den Fall Hoeneß und die Reformpläne der Politik hatte sich die Anzahl der Selbstanzeigen zuletzt drastisch erhöht. Nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa wurden allein in den ersten Wochen des Jahres mindestens 8000 Anzeigen erstattet. Im gesamten Vorjahr waren es 26 000 gewesen. CDU/CSU-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus, betonte, die geplante Reform sei richtig, die Selbstanzeige müsse aber handhabbar bleiben: "Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen."

© SZ vom 28.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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