SPD:Wer wirklich vom Steuerkonzept der SPD profitiert

DEU DEUTSCHLAND Passanten und Angestellte unter dem Gebaeude der Deutsche Bank AG in Frankfurt D

Bankangestellte in Frankfurt: Martin Schulz will Niedrigverdiener entlasten, vom Steuerkonzept seiner Partei würden aber auch Menschen mit höherem Einkommen profitieren.

(Foto: imago/Rainer Unkel)
  • Der Steuer-Professor Frank Hechtner hat berechnet, wer vom Steuerkonzept der SPD profitieren würde.
  • Das Ergebnis zeigt, dass die SPD zu den hart arbeitenden Menschen auch die Bezieher von höherem Einkommen rechnet.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Die Sozialdemokraten haben als erste Partei in diesem Wahlkampf ein durchgerechnetes Steuer- und Abgabenkonzept vorgelegt. Es soll nach Angaben von SPD-Chef und Kanzlerkandidat Martin Schulz vor allem Personen mit sehr geringem Einkommen sowie Gering- und Mittelverdiener entlasten. Oder, wie Schulz selbst immer wieder betont, die "hart arbeitenden Menschen". Wer zu dieser Personengruppe nach Schulz-Definition gehört und wer nicht, hat Professor Frank Hechtner, Professor für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität Berlin, für die Süddeutsche Zeitung ausgerechnet.

Das Ergebnis zeigt, dass die SPD zu den hart arbeitenden Menschen auch die Bezieher von höherem Einkommen rechnet. Ihrem Konzept zufolge will sie Singles ohne Kinder bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von knapp 102 000 Euro entlasten, erst danach steigen die Belastungen durch höhere Steuertarife. Am meisten profitieren die Singles mit einem Jahreseinkommen von 63 000 Euro, sie hätten jährlich 1281 Euro mehr in der Tasche. Alleinerziehende mit einem Kind profitieren bis zu einem Bruttojahreseinkommen von etwa 110 000 Euro.

Paare mit Kindern sollen nach SPD-Vorstellungen künftig wählen können zwischen der Zusammenveranlagung nach bestehendem Ehegattensplitting (rot) oder einem Familiensplitting (blau).

Bei beiden Verfahren sind die Änderungen der Einkommenstarife und des Soli-Zuschlags berücksichtigt. Der Familientarif unterscheidet sich vom herkömmlichen Splitting aber dadurch, dass zusätzlich ein Kinderbonus von 150 Euro pro Kind und Elternteil von der Steuerschuld abgezogen werden kann. Zudem kann begrenzt ein Teil des Einkommens von einem Partner auf den anderen übertragen werden. Der Bonus soll auch unverheirateten Eltern und Alleinerziehenden gewährt werden. Das Wahlrecht besteht, weil es keine eindeutigen Vorteile für das eine oder andere Verfahren gibt. Sicher ist lediglich, dass Bezieher sehr hoher Einkommen am Ende steuerlich stärker zur Kasse gebeten werden als jetzt - allerdings noch immer recht moderat.

Professor Hechtner hat bei seinen Berechnungen zur Ermittlung der Steuerlast die geltende Rechtslage für 2017 sowie die SPD-Vorschläge zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurden die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag berücksichtigt, Einkommensersatzleistungen, Kirchensteuer oder Sozialhilfen dagegen nicht. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der Wegfall von Kita-Gebühren.

Die SPD will den Einkommenstarif ändern. Die Grenzbelastung von 42 Prozent soll erst bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro greifen, bisher waren es 54 058 Euro. Ab 76 200 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Grenzbelastung dann 45 Prozent. Ab 250 000 jährlich zu versteuerndem Einkommen wird nach SPD-Konzept dann der Reichensteuertarif von 48 Prozent berechnet. Der Soli-Zuschlag soll schrittweise abgeschafft werden. Zunächst ab 2020 für zu versteuernde Einkommen bis 52 000 Euro, später für alle. Die Krankenversicherung soll künftig wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden. Für 2017 wird der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozent paritätisch geteilt. Zudem gibt es staatliche Zulagen zu den Sozialabgaben für Arbeitslöhne bis 1300 Euro monatlich.

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