Steuern:Das deutsche Steuergeheimnis schützt Betrüger

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Besuch vom Finanzamt: Steueroptimierer und Betrüger profitieren in Deutschland vom Steuergeheimnis. Das muss sich ändern. (Foto: Zucchi Uwe/dpa)

Die Versuche, mehr Transparenz zu schaffen, scheitern fast immer an der Gesetzeslage. Betrüger und Steueroptimierer profitieren davon. Die ehrlichen Steuerzahler sind die Leidtragenden.

Kommentar von Klaus Ott

Das deutsche Steuergeheimnis hat oft seltsame Folgen. Beim Bundesfinanzhof in München, dem höchsten Steuergericht im Lande, wird meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Und was dann hinterher bekannt gegeben wird, ist geradezu grotesk, selbst in grundsätzlichen Fällen. Im vergangenen Jahr sprachen die Richter beispielsweise Recht über einen Fußballverein aus Niedersachsen, dessen Spieler wie Vollprofis trainierten. Bezahlt wurden die Kicker aber nicht vom Sportklub, sondern von den Unternehmen zweier Sponsoren, inklusive Auflauf- und Siegprämien. In einigen Arbeitsverträgen wurden die Beschäftigten einfach als "Repräsentanten" bezeichnet. Es handelte sich um Scheingeschäfte, die von der Steuerfahndung schließlich aufgedeckt wurden.

Der Verein bekomme die Spieler geschenkt und müsse folglich Schenkungsteuer zahlen, befand der Bundesfinanzhof in letzter Instanz. Um welchen Klub und welche Sponsoren es ging, teilte das Gericht allerdings nicht mit. Stattdessen war von den Unternehmen A-KG und B-KG die Rede sowie von X und Y und einem gewissen Z. Solche Steuertricksereien kommen oft vor, nicht nur beim Sport. Warum aber müssen jene, die den Fiskus hintergehen, geheim bleiben und vor der Öffentlichkeit geschützt werden? Dafür ist kein sachlich nachvollziehbarer Grund ersichtlich. Das gilt erst recht für die vielen Geschäfte, teils in Milliardenhöhe, mit denen beispielsweise Banken, aber auch etliche andere Unternehmen den Fiskus umgehen oder gar ausnehmen.

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Von Klaus Ott

Das deutsche Steuergeheimnis schützt Steueroptimierer und Steuerbetrüger, zu Lasten ehrlicher Steuerzahler. Um das zu ändern, braucht es vorerst zweierlei. Finanzgerichte sollten in der Regel öffentlich tagen, statt wie Geheimkammern zu agieren. Das gehört bei Bund und Ländern genauso auf die Agenda wie ein Steuerinformationsgesetz. Bürger sollten die Möglichkeit haben, bei bestimmten Vorgängen Einblick zu nehmen in Behördenakten. Um auf diese Weise zumindest nachvollziehen zu können, ob die Behörden konsequent prüfen und hart vorgehen in solchen Fällen.

Das wären erste, dringend notwendige Schritte zu mehr Transparenz, auch nach dem Vorbild des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das IFG hat sich längst bewährt, es ermöglicht Einblicke in Regierungs- und Verwaltungsakte. Und es gibt sogar eine Spezialform des IFG, das Umweltinformationsgesetz, das die Europäische Union von allen Mitgliedsstaaten verlangt. Was noch fehlt, ist ein Steuerinformationsgesetz.

Dann könnten sich Regierungen und Behörden bei zweifelhaften Vorgängen nicht länger hinter dem Steuergeheimnis verschanzen, wie das derzeit in Hamburg geschieht. Dort ist der Fiskus vom Bundesfinanzministerium gezwungen worden, gegen das hanseatische Bankhaus Warburg vorzugehen. Und zuvor hatten die Hamburger Behörden offenbar bereits Ansprüche verjähren lassen. Warburg steht unter Verdacht, bei mutmaßlich kriminellen Aktiengeschäften zu Lasten des Fiskus mitgemacht zu haben. Die Privatbank bestreitet das. Unabhängig vom Ausgang dieser Ermittlungen bleibt noch zu klären, ob die hanseatischen Finanzbehörden Warburg geschont haben. Und falls ja, wer dafür verantwortlich ist. Sachbearbeiter oder die Stadtregierung.

Umständlich und unzulänglich

Alle Versuche, hier und bei vergleichbaren Vorkommnissen Licht ins Dunkel zu bringen, scheitern in der Regel am Steuergeheimnis. Das ist längst nicht so umfassend, wie Behörden, Regierungen und Unternehmen gerne behaupten. Werden mutmaßliche Wirtschaftsdelikte großen Ausmaßes verfolgt, und sollten erhebliche Zweifel an der "ordnungsgemäßen Arbeit der Behörden" bestehen, dann kann ein öffentliches Interesse an Informationen vorliegen. Das ist im Steuerrecht allerdings so umständlich und unzulänglich geregelt, dass diese Bestimmungen in der Praxis kaum durchsetzbar sein dürften. Mit einem Steuerinformationsgesetz, das klare Vorgaben enthält, ginge das viel einfacher. Das wäre umgekehrt kein Freibrief für Bürger, darunter auch Journalisten, sich alle Steuerakten aller Unternehmen einfach anzuschauen. Auch wäre das Steuergeheimnis der Bürger selbst, die Anspruch auf den Schutz ihrer persönlichen Daten haben, weiter gewährleistet.

Gegen die Milliarden-Tricksereien von Konzernen wie Nike, die ihre Gewinne weltweit hin- und herschieben, würde mehr Transparenz allein hierzulande nichts helfen. Diese Steuerflucht muss international angegangen werden. Aber mit öffentlichen Finanzgerichtsverhandlungen und einem Steuerinformationsgesetz könnte Deutschland Vorbild sein.

© SZ vom 26.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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