Sozialleistungen für EU-Einwanderer:Gericht spricht rumänischer Familie Hartz IV zu

Eine seit 2009 in Gelsenkirchen lebende Familie aus Rumänien hat Hartz-IV-Leistungen eingeklagt - und recht bekommen. Bislang hatten arbeitslose Einwanderer aus EU-Ländern in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Urteil des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen könnte bundesweit 130.000 Menschen betreffen.

Vergeblich arbeitssuchende EU-Bürger, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, haben ein Recht auf Hartz-IV-Leistungen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden. Eine seit 2009 in Gelsenkirchen lebende rumänische Familie mit zwei Kindern hatte geklagt, nachdem die Stadt 2010 einen Antrag auf Leistungen abgelehnt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat Revision zugelassen.

Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen - anders als etwa arbeitssuchende US-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung. Das Gericht entschied nun, dass dieses Ausschlusskriterium nicht auf die Familie zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen sei. Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht, erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche.

Die Kläger leben seit 2009 gemeinsam in Gelsenkirchen. Das Verfahren betrifft den Zeitraum von Mitte 2010 bis November 2011. Damals lebte die Familie von Kindergeld und vom Verkauf von Obdachlosen-Zeitschriften. Inzwischen hat die Mutter eine Arbeit, die Familie stockt mit Hartz IV auf.

Die Entscheidung sei bedeutsam, weil sie etwa 130.000 Menschen betreffe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Ob der Leistungsausschluss für Arbeitsuchende aus dem EU-Ausland mit EU-Recht vereinbar ist, ließ das Landessozialgericht offen. Auf diese Frage sei es in dem konkreten Fall nicht angekommen.

Vor allem viele eingewanderte und vergeblich auf Arbeit hoffende Rumänen und Bulgaren haben nun Aussicht auf Hartz IV. Auf die Kommunen könnten damit zahlreiche Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen.

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