Benachteiligung von Frauen bei Birkenstock
Der Schuh-Hersteller Birkenstock hat Frauen beim Lohn benachteiligt. Über Jahre verdienten Frauen für vergleichbare Arbeit in der Produktion in bestimmten Fällen deutlich weniger als ihre männlichen Mitarbeiter. Das bestätigte ein Sprecher des Unternehmens . Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel darüber berichtet.
In einem der Produktionsbetriebe verdienten Frauen bis zum Jahr 2012 demnach in bestimmten Fällen 8,72 Euro pro Stunde. Männer dagegen bekamen 9,86 Euro pro Stunde. Weil etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld an die Stundenlöhne gekoppelt waren, wurden die Mitarbeiterinnen dem Bericht zufolge auch in dieser Hinsicht benachteiligt.
Birkenstock spricht von "Altlasten"
Die Birkenstock-Gruppe bestätigte die ungleichen Lohnzahlungen. Es handele sich um "Altlasten aus der Vergangenheit", von denen sich die Anfang 2013 angetretene neue Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur "in aller Klarheit" distanziere, sagte ein Sprecher der Gruppe.
Die ungleichen Löhne stammten aus einer Zeit, in der Männer noch körperlich schwere Arbeiten ausgeführt hätten. Mit der zunehmenden Automatisierung seien unterschiedliche Löhne heute aber nicht mehr gerechtfertigt.
Seit Anfang 2013 bezahle Birkenstock Männer und Frauen gleich, sagte ein Sprecher der SZ. Allen Mitarbeiterinnen seien zudem Ausgleichszahlungen angeboten worden. Mehr als die Hälfte der betroffenen Mitarbeiterinnen habe das Angebot angenommen, hieß es.
Dutzende Klagen anhängig
Bezüglich der Lohndiskriminierung der Vergangenheit sind derzeit etwa 100 Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Koblenz anhängig. Der Birkenstock-Gruppe drohen so hohe Entschädigungszahlungen.
Die Klagewelle ausgelöst hatte eine Mitarbeiterin des Schuhherstellers. Sie hatte wegen der Lohndifferenz für weibliche und männliche Arbeiter beim Koblenzer Arbeitsgericht Klage eingereicht. Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber im September 2013 deshalb zu Nach- und Entschädigungszahlungen. Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigte das Urteil im vergangenen Jahr und erhöhte die Entschädigungssumme für die Mitarbeiterin auf 6000 Euro.
Die arbeitsrechtliche Lage
Grundsätzlich haben Beschäftigte keinen Anspruch darauf, so viel zu verdienen wie andere Kollegen. "Wer sich zum Beispiel in einem Gehaltsgespräch schlecht verkauft, hat Pech gehabt", sagt Dietmar Olsen, Anwalt für Arbeitsrecht in München. "Wenn aber offensichtlich allein ein gruppenbezogenes Merkmal wie zum Beispiel das Geschlecht entscheidet, ob ein bestimmter Lohn gezahlt wird, dann ist das eine Ungleichbehandlung." Im Fall von Birkenstock war dies der Fall.