Ruhestand mit 63:Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen in Frührente

Hartz-IV-Empfänger müssen als Frührentner oft hohe Abschläge in Kauf nehmen. Trotzdem gehen immer mehr von ihnen in Zukunft vorzeitig in Rente, wie eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag ergeben hat. Oft ist dieser Schritt nicht freiwillig.

Von Thomas Öchsner

Wenn alles klappt, wird die neue Bundesregierung vom 1. Juli an die Rente mit 63 einführen. Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren dürfen dann bereits mit 63 den Ruhestand genießen - ohne Abschläge von ihrem Altersgeld.

Hartz-IV-Empfänger können davon nur träumen: Sie haben in der Regel nicht so lange in die Rentenkasse eingezahlt, als Frührentner müssen sie hohe Abschläge in Kauf nehmen. Trotzdem müssen immer mehr von ihnen, ob sie wollen oder nicht, in Zukunft mit 63 vorzeitig in Rente gehen. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer Hartz IV bezieht, ist verpflichtet, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Einzige Ausnahmen: Der Hilfsbedürftige arbeitet und stockt den zu schmalen Verdienst mit der Grundsicherung auf, erwartet in den nächsten drei Monaten eine abschlagsfreie Rente oder hat einen Job in Aussicht. Den Antrag auf diese Frührente mit 63 müsse notfalls das Jobcenter stellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Höhe der zu erwartenden Altersrente sei "dabei nicht zu prüfen".

Wie viele Hartz-IV-Bezieher unfreiwillig mit 63 in den Ruhestand gehen, ist unklar. Sicher ist: Im Juli 2013 schieden etwa 2300 in diesem Alter aus dem Leistungsbezug aus. Hochgerechnet auf das Jahr 2013 sind dies 28 000 - fast dreimal so viele wie noch 2008. Dies liegt vor allem am Aus für die 58er-Regelung: Früher konnten sich ältere Arbeitslose vom Arbeitsmarkt abmelden. Sie galten als nicht mehr erwerbslos und konnten dafür bis zum Erreichen des regulären Rentenalters weiter Leistungen vom Staat beziehen. Dies geht nicht mehr.

In den nächsten Jahren dürften deshalb noch deutlich mehr Hartz-IV-Empfänger freiwillig oder unfreiwillig zu Frührentnern werden. Nach den amtlichen Zahlen waren im Juli 2013 etwa 65.000 im Alter von 62, weitere 75.000 waren 61. Dass diese Hilfsbedürftigen noch eine Stelle bekommen werden, sei so unwahrscheinlich wie ein Lottogewinn, sagt der rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias Birkwald. Sie seien daher alle 2014 und 2015 "von der Zwangsverrentung bedroht".

Politiker sehen "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte"

Der Abgeordnete sieht darin einen "Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und ein Rentenkürzungsprogramm für ältere Erwerbslose", da die Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze dauerhaft gelten. Außerdem hätten diese Frührentner bis zum 65. Lebensjahr keinen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung im Alter, wenn ihre Rente nicht zum Leben reicht.

Sie müssten dann Sozialhilfe beantragen, bei der geringere Vermögensfreibeträge und Einkommensfreigrenzen gelten. Die Regierung pocht dagegen aufs Gesetz: Hartz-IV-Empfänger seien verpflichtet, wenn möglich Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen, "um ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden".

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