Rente mit 63:Die Krankenschwester schuftet vergeblich

Wer "hart schuftet", soll mit 63 in Rente gehen können, findet Arbeitsministerin Nahles. Für Facharbeiter mag das funktionieren. Doch Erzieher, Altenpfleger oder Krankenschwestern profitieren von Nahles' Rentenplänen wohl kaum.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Rente ab 63 für langjährig Versicherte verteidigt, führt sie gerne ihren Vater an. Bei dem Maurermeister seien mit 61 Schulter, Knie und Rücken kaputt gewesen. Er habe ein Leben lang gearbeitet, musste aber mit Abzügen vom Altersgeld vorzeitig mit dem Arbeiten aufhören. Nahles will nun dafür sorgen, dass diejenigen, "die ihr Leben lang hart geschuftet haben, im Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können".

Doch gilt das für alle, die sich, so Nahles, "reingehängt haben"? Die Antwort des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist ein klares Nein. Denn ob Altenpfleger, Krankenschwester, Sozialarbeiter oder Erzieher - wer in sozialen Berufen oder im Gesundheitswesen tätig ist, wird wohl kaum vorzeitig und ohne Renteneinbußen in Ruhestand gehen können. Dafür dauert die Ausbildung in solchen Berufen normalerweise zu lange, um auf die für die Rente ab 63 nötigen 45 Beitragsjahre zu kommen.

Die Ministerin hat deshalb Post vom Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, bekommen. Darin führt er aus, dass die 45 Jahre von Mitarbeitern in den sozialen Diensten "selbst bei Annahme einer ununterbrochenen Erwerbsbiografie regelmäßig nicht erreicht werden können". An Menschen, die anderen Menschen helfen, "werden zu Recht hohe fachliche und persönliche Anforderungen gestellt", heißt es in dem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die damit verbundenen Ausbildungs- und Qualifizierungszeiten "werden jedoch rentenrechtlich nicht ausreichend anerkannt".

"Ungerechte Diskriminierung" von Beschäftigten im Sozialbereich

Ein Erzieher, der nach Abitur und Freiwilligenjahr eine dreijährige Ausbildung absolviert, wird mindestens 22 sein, bis er erstmals richtig Geld verdient. Die 45 Beitragsjahre sind so nicht zu schaffen. Auch beim Altenpfleger und bei der Krankenschwester sind nach der Ausbildung schnell die 20 erreicht - zu spät, um von der Rente ab 63 zu profitieren, weil nicht sozialabgabenpflichtige Ausbildungszeiten bei den 45 Jahren nicht mitzählen.

Schneider sieht deshalb in der Rente ab 63 eine "ungerechte Diskriminierung" von Beschäftigten im Sozialbereich. "Es kann nicht angehen, dass auf der einen Seite immer wieder von der hohen Wertschätzung gesprochen wird, die Erzieherinnen und Pflegekräfte entgegengebracht werden muss, und auf der anderen Seite die Menschen, die diese Arbeit leisten, nun bei der Rente mit 63 außen vor bleiben sollen", schreibt er. Dabei ginge es gerade um Beschäftigte, "die aufgrund der emotional und körperlich belastenden Tätigkeiten sehr häufig kaum in der Lage sind, bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Beruf zu arbeiten".

Aussagekräftige Statistiken gibt es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung darüber nicht. Anika Rasner, Rentenexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), vermutet jedoch auch, "dass Beschäftigte aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich wegen der körperlich oft anstrengenden Arbeit häufig vorzeitig eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen oder die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente mit 63 gar nicht erreichen". Sie weist außerdem darauf hin, dass derzeit besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Versicherungsjahren mit 65 abschlagsfrei in Ruhestand gehen können, im Schnitt bereits mit etwa 15 Jahren ihre ersten Beiträge gezahlt haben. Dies sei für Menschen mit längeren Schul- und Ausbildungszeiten unerreichbar.

"Nicht geschenkt, sondern verdient"?

Das Bundesarbeitsministerium wirbt für die Rente ab 63 mit dem Slogan: "nicht geschenkt, sondern verdient". Sie gilt jedoch nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 auf die Welt kam, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er erst das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Schneider kann sich daher über den Werbeslogan nur wundern: "Verdient" habe die Rente ab 63 offenbar nur der klassische Facharbeiter, sagt er. Die Reform sei "ein bloßes Gesetz für die Generation 50 plus, von dem vor allem die Kernklientel der Gewerkschaften profitiert. Sie wird gegenüber dem Rest der Versicherten bessergestellt

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