Kampf gegen Kartelle:Wer petzt als Erster?

Erst die Kaffeeröster, jetzt die Handelsketten: Das Kartellamt verfolgt illegale Preisabsprachen rigoros. Doch ohne Kronzeugen wäre dies nicht möglich.

Stefan Weber

Gerade drei Wochen ist es her, dass das Kartellamt hohe Geldstrafen gegen die Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr verhängte, weil sie über Jahre hin die Preise abgesprochen hatten.

Gegen Deutschlands führende Kaffeeröster wurden hohe Geldstrafen wegen Preisabsprachen verhängt. (Foto: Foto: dpa)

Schon gibt es einen neuen, noch weitreichenderen Verdacht. Die Wettbewerbshüter vermuten, dass sich Markenartikelhersteller und Handelsunternehmen über die Preise für Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung abgestimmt haben. Den Schaden hätten in diesem Fall die Verbraucher. Denn anders als bei einem funktionierenden Wettbewerb zahlen sie zu viel für diese Produkte.

Die Tatsache, dass das Kartellamt vermehrt Preisabsprachen nachgeht, zeigt zweierlei. Zum einen wächst unter dem Eindruck des verstärkten Wettbewerbs bei vielen Firmen offensichtlich die Versuchung, sich durch Absprachen dem Konkurrenzkampf zu entziehen. Anders ist es kaum zu erklären, dass die Wettbewerbshüter in den vergangenen drei Jahren Bußgelder von mehr als einer Milliarde Euro ausgesprochen hat.

Zum anderen trägt die Strafminderung für Kronzeugen Früchte. Wer gegenüber den Behörden die Karten auf den Tisch legt, kommt mit einem geringeren Bußgeld davon als die Mittäter. Oder er entgeht sogar komplett der Strafe. So wie der Nahrungsmittelhersteller Kraft, der vor kurzem das Kaffee-Kartell bei der Behörde verriet.

Schön ist das nicht, dass ein Mittäter ungeschoren davon kommt, nur weil er als Erster seine Komplizen verpfeift. Aber ohne diese Kronzeugen hat das Kartellamt oft keine Chance, Kartelle aufzudecken.

Wenn also an den jüngsten Vorwürfen gegen Markenartikler und Händler etwas dran ist, lautet die spannende Frage: Wer petzte als Erster?

© SZ vom 15.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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