Fluggesellschaften:Air Berlin und Etihad Airways: Gericht verbietet Gemeinschaftsflüge

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Air Berlin - Maschine in Düsseldorf. (Foto: AFP)
  • Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat umstrittenen Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways auf 31 Strecken verboten.
  • Bundesministerien streiten um den Umgang mit dieser Kooperation, weil Etihad Air Berlin wirtschaftlich stützt.

Von Jens Flottau

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die umstrittenen Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways auf 31 Strecken verboten. Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass die Verbindungen im sogenannten Code-Sharing nicht vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) abgedeckt sind. Etihad muss, sollte das Urteil auch einer möglichen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg standhalten, ab dem 16. Januar seine Flugnummer von den betroffenen Verbindungen nehmen. Von Etihad Arways heißt es, man sei "tief enttäuscht" von dem Urteil und werde juristische Schritte einleiten.

Das Urteil erschüttert eine der wichtigsten Grundlagen der Partnerschaft zwischen Air Berlin und Etihad. Die Fluggesellschaft aus Abu Dhabi war 2012 mit 29,2 Prozent bei der zweitgrößten deutschen Airline mit dem Ziel eingestiegen, sich ein großes europäisches Zubringernetz zu erschließen. Air Berlin sollte dabei Passagiere für die Etihad-Langstreckenflüge anliefern. Seit 2012 führen die beiden Unternehmen auch Gemeinschaftsflüge durch, bei denen die Flugnummern beider Airlines verwendet werden. Von den auf 80 Strecken angebotenen Flügen sind dem Braunschweiger Gericht zufolge die Verbindungen auf 31 Routen nicht rechtens.

Weil Etihad Air Berlin seit Jahren auf die eine oder andere Weise finanziell stützt und damit am Leben erhält, ist das Urteil für die deutsche Airline möglicherweise sogar existenzbedrohend. Denn sollte Etihad aus der Entscheidung die Konsequenzen ziehen und die Unterstützung ihres deutschen Partners aufgeben, wäre dieser wohl kaum mehr zu retten. Allerdings deutet Vieles darauf hin, dass die Hängepartie um die Flüge noch lange weitergeht und Etihad den Kampf um ihre Tochtergesellschaft nicht so leicht aufgibt.

Bundesministerien vertreten konträre Ansichten

Wenn auch das Oberverwaltungsgericht die Braunschweiger Richter bestätigt, liegt die Entscheidung wieder bei der Bundesregierung. Doch hier vertreten unterschiedliche Ministerien konträre Ansichten. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die Etihad/Air Berlin-Verbindungen für illegal und will sie deswegen nach dem 15. Januar nicht mehr erlauben. Allerdings steht das Verbot unter einem Vorbehalt: Die deutsche Seite könnte sich ein Entgegenkommen weiterhin vorstellen, wenn die Emirate ihrerseits Zugeständnisse in einem neu verhandelten Luftverkehrsabkommen machen würde. Darin würde dann eine Klausel zum fairen Wettbewerb aufgenommen, mit Sanktionsmechanismen für den Fall, dass eine Airline staatlich subventioniert ist. Dies werfen vor allem Lufthansa und Condor Etihad vor und wollen deswegen die Verkehrsrechte der Golf-Airlines einschränken. Es gilt allerdings als sehr unwahrscheinlich, dass die arabische Seite die Vorschläge in der aktuellen Form übernimmt.

Die harte Haltung Dobrindts ist auch innerhalb der Bundesregierung nicht unumstritten. In dem seit 2014 schwelenden Streit haben sowohl das Bundesaußen- als auch das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach signalisiert, dass sie gegen ein Verbot des Code-Sharing sind, weil dadurch die Existenz Air Berlins gefährdet sei und ein fragwürdiges Signal in Sachen Investitionssicherheit ausgesandt werden würde: Immerhin hatte das Verkehrsministerium die Flüge für sechs Flugplanperioden genehmigt, bevor es seine Meinung änderte. Viele Beobachter rechnen damit, dass der Fall am Ende bei Bundeskanzlerin Angela Merkel landen wird. Diese hatte bereits früher durchblicken lassen, dass sie nicht an einer Pleite Air Berlins Schuld sein will.

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Wie sehr ein Verbot Air Berlin wirtschaftlich treffen würde, ist umstritten. Das Unternehmen rechnet vor, es gehe um Umsätze in Höhe von 140 Millionen Euro jährlich. In der Branche gibt es aber auch Stimmen, die dies für sehr übertrieben halten. Da Air Berlin auf vielen der europäischen Geschäftsreisestrecken, die die Code-Sharing-Flüge umfassen, dem Vernehmen nach hohe Verluste einfliegt, wären diese ohne die Zusatzpassagiere des Partners wohl endgültig nicht mehr zu halten.

Die finanzielle Lage von Air Berlin ist sowieso weiterhin prekär: In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 machte die Airline einen Verlust von 94 Millionen Euro, kaum weniger als ein Jahr zuvor, obwohl die Branche von massiven Kostenentlastungen durch die niedrigeren Treibstoffpreise profitiert. Das Eigenkapital ist weiterhin negativ. Im November kündigte Air Berlin-Chef Stefan Pichler ein weiteres Sanierungsprogramm an, durch das das Ergebnis bis 2018 um 310 Millionen Euro verbessert werden soll. Anders als zunächst vorgesehen schrumpft Air Berlin 2016 nicht mehr weiter, sondern baut das Netz mit einem Fokus auf Düsseldorf und Berlin um. Auch neue Langstrecken werden eingeführt.

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