Datenschutz: Spitzentreffen in Berlin:Klare Regeln für Spitzel

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Nach den Spitzel-Vorgängen bei Lidl, Bahn und Telekom soll es nun eindeutige Vorgaben für den Datenschutz in Unternehmen geben - allerdings erst nach der Bundestagswahl.

Die Spitzelvorgänge bei der Bahn, der Deutschen Telekom und der Discounterkette Lidl haben die Nation aufgeschreckt. Welche Daten dürfen Unternehmen von ihren Angestellten erheben - und vor allem: Unter welchen Bedingungen dürfen sie das?

Was dürfen Unternehmen von ihren Mitarbeitern wissen? Ein Spitzentreffen bei Innenminister Schäuble soll Klarheit bringen. (Foto: Foto: dpa)

Im Rahmen eines Spitzentreffens zum Thema Datenschutz bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sollen daher strengere Regeln zum Umgang mit Mitarbeiterdaten diskutiert werden. Denn im Moment gibt es noch nicht einmal ein einheitliches Gesetz, das feste Regeln aufstellt.

Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung plant ein solches Gesetz, um Arbeitnehmer besser vor der Ausspähung - allerdings erst nach der Bundestagswahl. Die Verabschiedung einer umfassenden Neuregelung sei erst in der nächsten Legislaturperiode möglich. "Es kann kein Schnellschuss sein", sagte Schäuble. Allerdings dürfe das Problem auch nicht auf den "Sankt Nimmerleinstag" verschoben werden.

"Klarstellung" vor der Wahl

Zu einer ersten Klarstellung soll es bereits in den laufenden Beratungen über eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes kommen. Damit soll verdeutlicht werden, "dass das Bundesdatenschutzgesetz auch für abhängig Beschäftigte gilt", sagte Schäuble. Für eine umfassende separate Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ließen die sieben verbleibenden Monate bis zur Bundestagswahl zwar nicht genug Raum. "Aber wir wollen die Monate bis September nicht verstreichen lassen, sondern wir wollen jetzt mit diesen Arbeiten beginnen", betonte der CDU-Politiker.

Zuvor hatten die Gewerkschaften massiv auf eine einheitliche Regelung gedrängt. Verdi-Chef Frank Bsirske forderte im "ARD-Morgenmagazin" eine gesetzliche Regelung gegen die Ausspähung von Beschäftigten. "Wenn man ein grundsätzliches Verbot vorsieht und in gezielten Fällen, die man definiert, Ausnahmen zulässt, dann ist der Rechtsbereich übersichtlich." Dies gebe auch Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten wollten, eine Rechtssicherheit. "Das fordern der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und ich denke, Herr Schäuble sollte sich das zu eigen machen."

Auch DGB-Chef Michael Sommer will die Arbeitnehmer besser vor einer Überwachung durch ihre Unternehmen schützen. Daher sei ein Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz dringend erforderlich, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Montag im "RBB-Inforadio". Es müsse "auf jeden Fall ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern drin stehen", und für Ausnahmefälle müsse es klare Bedingungen geben, sagte Sommer.

Arbeitgeber gegen Spitzel-Verbot

"Wenn ein konkreter Korruptionsverdacht besteht, dann hat man die Staatsanwaltschaft und die Polizei einzuschalten und nicht selber Staatsanwalt und Polizist zu spielen", betonte der DGB-Chef. Das Gesetz müsse auch für die Arbeitgeber Sicherheit schaffen, "was sie dürfen und was nicht dürfen. Aber vor allen Dingen für die Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber auf gar keinen Fall darf."

Auch die FDP sprach sich für ein einheitliches Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer aus. Der Innenexperte Max Stadler sagte im Sender "NDR Info", es bestehe Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode. "Da wir jetzt laufend überrascht wurden, in renommierten Unternehmen noch dazu, ist der Gesetzgeber am Zug, der in einem übersichtlichen, einheitlichen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz die Spielregeln neu definieren soll." Die Unternehmen dürften nicht mehr Rechte gegenüber ihren Angestellten haben als die Staatsanwaltschaft gegenüber verdächtigen Bürgern.

Vor dem Treffen hatte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände ein spezielles Datenschutzgesetz für Beschäftigte abgelehnt. Das bestehende Bundesdatengeschutzgesetz reiche aus, müsse aber um einzelne Regelungen ergänzt werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Montag in der ARD.

Im Übrigen gehe die Ausforschung von Beschäftigten in Ordnung, wenn sie bei einem konkreten Tatverdacht mit Datenschutzbeauftragtem und Arbeitnehmervertretung abgesprochen sei.

Zu dem Spitzentreffen am Montag in Berlin sind Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der neue Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), DGB-Chef Sommer, Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sowie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar eingeladen.

© sueddeutsche.de/dpa/Reuters/tob/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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