Bundeshaushalt:Schäuble will Steuern erhöhen, aber Soli abschaffen

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Weil der Soli verfassungswidrig werden könnte, will Bundesfinanzminister Schäuble ihn abschaffen. (Foto: AP)

2019 soll der "Aufbau Ost" durch den Soli enden, doch nach den Plänen von Finanzminister Schäuble wird die Abgabenlast der Bürger gleich bleiben. Dazu sollen die Steuern steigen.

Von Claus Hulverscheidt und Guido Bohsem, Berlin

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern auf Einkommen und Unternehmensgewinne an. Grund ist nach Informationen der Süddeutschen Zeitung die Sorge, dass der Zuschlag verfassungswidrig werden könnte, wenn 2019 der Aufbau Ost offiziell abgeschlossen wird. Schäuble will daher die laufenden Verhandlungen von Bund und Ländern über die Reform des innerstaatlichen Finanzausgleichs dazu nutzen, auch dieses Problem zu lösen.

Bei einem ersten Treffen hatte sich nach Angaben von Teilnehmern auch das Gros der Länder grundsätzlich gesprächsbereit gezeigt. Anders als beim Solidaritätszuschlag stünde ihnen ein großer Teil der Erlöse aus einer höheren Einkommen-, Körperschaft- und Abgeltungsteuer zu. Nach jetziger Prognose wird der Solidarzuschlag allein 2019 Erlöse in Höhe von rund 18 Milliarden Euro einbringen. Bei einer Reform könnten theoretisch gut zehn Milliarden davon in den Kassen der Länder landen.

Einige Gerichte halten den Soli bereits für grundgesetzwidrig

Allerdings verlangt Schäuble, dass die Landesregierungen zugleich einen Teil der Mehrwertsteuereinnahmen zurückgeben, die ihnen der Bund bei Einführung des Solidaritätszuschlags abgetreten hatte. Außerdem will der Minister gemeinsam mit Bayern die Gelegenheit für Steuersenkungen nutzen, um die sogenannte kalte Progression zu beseitigen. Dahinter steckt das Phänomen, dass bei einer Gehaltserhöhung die Steuerlast eines Bürgers auch dann steigen kann, wenn er nach Abzug der Inflationsrate gar nicht mehr in der Tasche hat.

Der "Soli" war 1991 als Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt worden, um den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern bezahlen zu können. Mit einem Satz von heute 5,5 Prozent der Steuerschuld bringt er jedoch mittlerweile mehr ein, als die Ostförderung kostet. Weil er zudem nicht zeitlich begrenzt ist, halten ihn einige Gerichte bereits für grundgesetzwidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Haltung allerdings bisher nicht angeschlossen.

Schäuble warnte die Länder davor, bei den laufenden Verhandlungen allein auf die Mittel des Bundes zu schielen. Dessen Kennzahlen seien im Vergleich erheblich schlechter. "Unsere Zinsausgaben sind im Verhältnis zu den Steuereinnahmen mehr als doppelt so hoch wie die Zinsbelastung der Länderhaushalte", sagte er bei der Bundestagsdebatte über den Haushaltsplan 2015, in dem zum ersten Mal seit 1969 keine neuen Schulden vorgesehen sind. Das Echo aus den Ländern fiel gespalten aus. "Wenn sich der Bund in dieser Frage öffnet, verbessern sich auch die Chancen auf eine Einigung über den Länderfinanzausgleich", sagte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD). Auch sein Mainzer Kollege Carsten Kühl (SPD) sprach von einer "guten Idee" - lehnte einen Verzicht auf Mehrwertsteueranteile aber ab. Deutlich skeptischer reagierte man in Hamburg. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD) forderte, bedürftige Regionen in Westdeutschland am "Soli"-Erlös zu beteiligen.

© SZ vom 10.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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