Atom-Moratorium:Eine Klage wie ein Geschenk

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  • Möglicherweise haben Politiker Klagen von Konzernen wegen des Atom-Moratoriums ermöglicht - indem sie in der Begründung für die Stilllegung Sicherheitsmängel der Reaktoren ausließen.
  • Ein Dokument von 2011 erhärtet diesen Verdacht.
  • Bereits im Januar war ein rätselhafter Brief aufgetaucht, der zu Schadenersatzklagen verholfen haben könnte.

Von Markus Balser, Berlin

Im Streit um die Hintergründe der Atomklagen deutscher Energiekonzerne werden neue Vorwürfe gegen die Politik laut. E-Mails und bisher unveröffentlichte Dokumente nähren den Verdacht, dass Warnungen ignoriert wurden, die auf die Schadenersatzrisiken durch die vorübergehende Stilllegung von Atomkraftwerken hinwiesen. So zeigt ein Schreiben der Experten für die Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken im Bundesumweltministerium, dass der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) schon frühzeitig informiert wurde. Man habe bereits darauf hingewiesen, "welche rechtlichen und finanziellen Risiken mit der Durchsetzung der dreimonatigen Betriebseinstellung verbunden sind", heißt es im Schreiben an Röttgen im April 2011. Entdeckt hat das Papier das ARD-Magazin Monitor.

Bei der Begründung fehlen die Sicherheitsmängel der Reaktoren

Die Politik zog mit dem Atommoratorium nach der Katastrophe von Fukushima die ältesten deutschen Atomanlagen für zunächst drei Monate aus dem Verkehr. Auch bei der damaligen Analyse der Sicherheitsmängel der deutschen Atomkraftwerke wurde das Fachreferat des Bundesministeriums absichtlich außen vor gelassen. Aus einem internen Vermerk des Abteilungsleiters Gerald Hennenhöfer geht hervor, dass man bei den entsprechenden Sachverständigensitzungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) "ohne Aufpasser" diskutieren wollte. Die Ursache für den Ausschluss seines Fachreferats sei ein "massiv gestörtes Vertrauensverhältnis." Zum Problem könnte nun werden, dass der damalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium bei der Begründung des Moratoriums darauf verzichtet, sicherheitstechnische Mängel der Altreaktoren aufzuführen.

Absichtlich Klagen ermöglicht?

Für den Vorgänger Hennenhöfers im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, wurde so der Grundstein für die heutigen Schadenersatzklagen der Atomkonzerne gelegt: "Man wollte keine sicherheitstechnischen Mängel in die Begründung der Anordnung reinschreiben, um das zu ermöglichen, was jetzt passiert, nämlich Schadenersatzforderungen für die Betreiber zu ermöglichen", sagte er dem Magazin.

Im Januar war bereits bekannt geworden, dass ein vom damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann angeforderter und vom damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla offenbar zugesagter Brief des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier den deutschen Atomkonzernen zu Schadenersatzklagen verholfen haben könnte. Bouffier weist das zurück. Die Opposition in Berlin übt heftige Kritik an der damaligen Regierung. Es sei die "oberste Aufgabe des Bundesumweltministeriums und der Abteilung Reaktorsicherheit, die Aufsicht über die Kernkraftwerke" auszuüben, sagt die atompolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl. Die Atomkonzerne RWE, Eon und EnBW fordern wegen des Moratoriums von Bund und Ländern 882 Millionen Euro.

© SZ vom 06.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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