Schienenkartell:Bahn fordert hohen Schadenersatz von Thyssen-Krupp

Lesezeit: 2 min

Die gesetzeswidrigen Absprachen des Schienenkartells  hatten weit überhöhte Preise für Gleise und Weichen zur Folge. (Symbolbild)  (Foto: ddp/Oliver Lang)

Mehr als ein Jahrzehnt bildeten sie ein Schienenkartell und trafen gesetzeswidrige Preisabsprachen. Nun will die Deutsche Bahn vom Stahlkonzern Thyssen-Krupp und anderen Mitgliedern des Kartells 750 Millionen Euro einklagen.

Von Klaus Ott

Die Deutsche Bahn (DB) hat beim Landgericht Frankfurt Schadenersatzklage gegen den Stahlkonzern Thyssen-Krupp und andere Unternehmen eingereicht, die mehr als ein Jahrzehnt lang ein Schienenkartell gebildet haben. Die gesetzeswidrigen Absprachen hatten weit überhöhte Preise für Gleise und Weichen zur Folge. Die Bahn will rund 750 Millionen Euro eintreiben. Hauptgeschädigte des Kartells waren das Staatsunternehmen DB und die Steuerzahler. Der Bund unterstützt die Sanierung und Modernisierung des Streckennetzes mit Milliardenbeträgen. Die überhöhten Preise für Schienen gingen daher auch zulasten des Staates.

In der Klageschrift wird dem Vernehmen nach die Schadenersatzforderung noch nicht konkret beziffert. Die Bahn gibt allerdings den vorläufigen Streitwert mit rund 750 Millionen Euro an. Das bedeutet, dass die DB letztlich diesen Betrag erstreiten will. Auf Thyssen-Krupp würden voraussichtlich rund 400 Millionen Euro entfallen, da der Stahlkonzern mehr als die Hälfte der überteuerten Schienen geliefert haben soll. Thyssen-Krupp ist nach Verlusten in Milliardenhöhe bei zwei Stahlwerken in Brasilien und den USA finanziell angeschlagen.

Ein Erfolg der Bahn bei Gericht käme auch dem Verkehrsministerium und dem Bundeshaushalt zugute. Nach Angaben von Kennern des Falles soll der "überwiegende Teil des Schadens beim Bund liegen". Niedrigere Schienenpreise hätten niedrigere Fördermittel des Staates für das Streckennetz zur Folge gehabt. Von den 750 Millionen Euro, die der Bahnvorstand zurückverlangen will, könnten 400 Millionen Euro und mehr an den Bund fließen. Die Bahn stimmt sich bei dem Vorgehen gegen die Kartell-Mitglieder eng mit dem Verkehrsministerium ab.

Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro

Die Absprachen bei den Schienenverkäufen waren im Frühjahr 2011 aufgeflogen. Inzwischen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt. Der weitaus größte Teil, 103 Millionen Euro, entfiel auf Thyssen-Krupp. Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatte der Stahlkonzern jahrelang die Kartell-Zentrale gebildet. "Für die konkrete Umsetzung und Überwachung der Quoten- und Preisabsprache war insbesondere Herr . . . von der Thyssen-Krupp GfT Gleistechnik GmbH als sogenannte Clearingstelle zuständig", heißt es im Bußgeldbescheid des Kartellamtes.

Die Schadenersatzklage der Bahn richtet sich gegen zwei Firmen von Thyssen-Krupp, gegen ein weiteres deutsches Stahlunternehmen und dessen früheren Besitzer sowie gegen einen ausländischen Konzern. Nicht betroffen von der Klage ist das österreichische Unternehmen Voestalpine, das mit zwei Tochterfirmen ebenfalls Teil des Kartells war. Voestalpine hatte als Kronzeuge zur Aufklärung beigetragen und war deshalb mit 8,5 Millionen Euro Bußgeld davongekommen. Die DB und Voestalpine verhandeln über einen Schadenersatz. Offenbar ist eine außergerichtliche Einigung möglich. Bei Thyssen-Krupp und den anderen Firmen betrachtet die Bahn das als chancenlos.

© SZ vom 20.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: