Der Provinzclub SV Wilhelmshaven geht aus dem jahrelangen Machtkampf mit den großen Fußballverbänden als Sieger hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2013 von der Fifa verhängten Zwangsabstieg des Ex-Regionalligavereins für unwirksam. Die Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV), der den Abstieg vollstreckt hatte, biete dafür keine ausreichende Grundlage. Wilhelmshaven will jetzt die Wiedereingliederung in die Regionalliga und Entschädigung für den finanziellen Schaden.
Das Urteil könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Denn im Kern ging es um die Frage, ob der Verein den Abstieg hinnehmen musste, obwohl er kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB) war. Der Club hatte sich geweigert, für den Spieler Sergio Sagarzazu an zwei argentinische Vereine eine nach den Fifa-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung zu zahlen, insgesamt 157 500 Euro. Der Spieler spielte nur ein halbes Jahr in der Regionalliga. Zur Strafe ordnete die Fifa 2013 den Zwangsabstieg an, den DFB und NFV vollstreckten. Der SVW flog zum Ende der Saison 2013/14 aus der Regionalliga Nord.
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In den Statuten des NFV fehle diese rechtliche Grundlage jedoch, hieß es im Urteil des BGH: "Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen. Eine derartige Grundlage fehlt in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht." Damit folgte die höchste Instanz dem Oberlandesgericht Bremen, das im Dezember 2014 die Rückversetzung der Niedersachsen in die Oberliga für unwirksam erklärt hatte. Gegen dieses Urteil legte der NFV daraufhin Revision ein und verlor nun. Nach sportlichen Abstiegen spielt der SVW mittlerweile in der Bezirksliga.