Pechsteins Kritik an Athletenvereinbarung:Wirbel um eine Unterschrift

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Claudia Pechstein kritisiert die Athletenvereinbarung des DOSB - will aber trotzdem unterschreiben (Foto: dpa)

Wer zu Olympia will, muss die Athletenvereinbarung des DOSB akzeptieren. Claudia Pechstein hat mit ihrer Kritik daran nun für Wirbel im deutschen Sport gesorgt - unterschreiben will sie trotzdem. Was eigentlich?

Von Lisa Sonnabend

Wer an den Olympischen Spielen in Sotschi teilnehmen will, muss eine Unterschrift setzen. Der Sportler versichert mit seiner Signatur unter der Athletenvereinbarung des Deutschen Olmypischen Sportbundes (DOSB), dass er sich nicht an Sportwetten beteiligt und die Verabschiedung der Olympiamannschaft durch den Bundespräsidenten nicht schwänzt.

Er muss sich auch einverstanden damit erklären, die zur Verfügung gestellte Olympiabekleidung zu tragen. Minutiös ist hierbei aufgelistet: Bei der Ankunft in Stoschi ist das Freizeitoutfit des Ausrüsters anzuziehen. Wer will darf noch die dazugehörige Mütze oder Sonnenbrille aufsetzen. Bei der Siegerehrung gilt es, die gleiche Kleidung anzuziehen, die schon beim Einmarsch während der Eröffnungsfeier Pflicht war und die der zweite Ausrüster zur Verfügung stellt. Auch wer nach dem Wettkampftag noch ein Bier trinken gehen will, darf dies nicht in den eigenen Klamotten.

Kritik an Athletenvereinbarung
:55 Sportler unterstützen Pechstein-Petition

Claudia Pechstein kämpft gegen das Internationale Sportrecht. Die Eisschnellläuferin hat eine Petition verschickt, in der sie die Athletenvereinbarung kritisiert. Diese schließt einen Gang vor ein ordentliches Gericht aus. Überraschend viele Sportler unterstützen Pechstein.

Wirbel ist nun jedoch nicht um eine von diesen Passagen entstanden, sondern um eine andere. Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die 2009 wegen Dopings gesperrt wurde und seitdem um ihre Rehabilitierung kämpft, hat einen Aufruf gegen die Athletenvereinbarung des DOSB gestartet. Ihr Kritikpunkt: Die Athleten verpflichten sich bei der Unterzeichnung, dass bei Streitigkeiten der verbandsinterne Rechtsweg auszuschöpfen ist. Ordentliche Gerichte sind dagegen außen vor.

Dies sei jedoch den meisten Athleten nicht bewusst. Pechstein traf mit ihrem Aufruf auf überraschend viel Resonanz: 55 Sportler haben die Petition unterzeichnet - darunter Olympiasieger Robert Harting (Diskus) und die Weltmeister Raphael Holzdeppe (Stabhochsprung) und Christina Obergföll (Speerwurf).

Die umstrittene Passage steht in der Schiedsgerichtsvereinbarung, einem Zusatz der Athletenvereinbarung. Im Wortlaut heißt es:

"Die Vertragsparteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten zunächst der verbandsinterne Rechtsweg auszuschöpfen ist.

Außerdem verpflichten sich die Vertragsparteien, die gesondert beiliegende Schiedsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese Schiedsvereinbarung hat nur Gültigkeit für die Dauer der Athletenvereinbarung und betrifft nur Streitigkeiten unmittelbar zwischen den Vertragsparteien. Sie erfasst alle anlässlich dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten.

Außerdem erklären die Vertragsparteien, dass alle aus dieser Athletenvereinbarung entstehenden Streitigkeiten unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte nach Maßgabe der Athletenvereinbarung anliegenden Schiedsordnung entschieden werden können."

Neben der Anerkennung der Sportgerichtsbarkeit oder den Vorschriften zur Kleidung verpflichten sich die Athleten in der DOSB-Vereinbarung auch, auf Doping zu verzichten, die behandelnden Olympiaärzte der Schweigepflicht zu entbinden, das Werbeverbot während Olympia einzuhalten und die Olympische Charta anzuerkennen.

Der Deutsche Leichtathletikverband war 1995 der erste Verband, der eine Athletenverinbarung einführte. Um einzelne Passagen der Vereinbarung wurde immer wieder gestritten. Vor Olympia 2008 in Peking kritisierten beispielsweise die Schwimmer, dass sie nicht ihre eigenen Anzüge tragen dürfen. Auch die Diskussion um die Sportgerichtsbarkeit in Deutschland ist nicht neu - und wird derzeit wegen der möglichen Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes so heftig geführt wie schon lange nicht.

Viele glauben, dass die Sportrichter nicht unabhängig in ihren Entscheidungen sind und dass die Bestimmung der Gesetzeshüter durch die Verbände wenig transparent ist. Kritiker wie Gerhard Wagner, Professor an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin, sind sich jedoch auch einig, dass es schwierig ist, das Dilemma zu lösen.

Denn an der Sportgerichtsbarkeit führe kein Weg vorbei, so Wagner. Nur so können schnelle Entscheidungen getroffen und jahrelange Verfahren vermieden werden. Gerade auf internationaler Ebene seien Fälle nicht anders lösbar, da keine einheitliche Rechtsprechung auf der Welt exisitiert. Die Athletenvereinbarung und den Passus zum Sportgericht kritisiert Wagner, weil sie den Sportlern ein Stück Freiheit raube. Wer nicht unterschreibt, darf nicht an den Olympischen Spielen teilnehmen.

Prozess wegen Dopingsperre
:Pechstein muss warten

Weil der internationale Eisschnelllauf-Verband einen Vergleich kategorisch ablehnt, muss das Münchner Landgericht entscheiden, ob es Claudia Pechsteins Klage gegen ihre Dopingsperre annimmt. Vom deutschen Verband wird sie jedenfalls keinen Schadenersatz erhalten.

Von Lisa Sonnabend

Alfons Hörmann, der im Dezember zum neuen DOSB-Präsident gewählt werden will, kündigte nun an, Konsequenzen aus Pechsteins Kritik zu ziehen und eine Informationsoffensive zu starten. "Dieses Thema müssen wir diskutieren", sagte Hörmann dem sid. Der DOSB stellt in Aussicht, dass die Athleten bald in Form eines Fragen- und Antwortkataloges, der von einer neutralen Instanz erarbeitet werden soll, über die Passagen der Athletenvereinbarung informiert werden.

Athletensprecher Christian Breuer sieht Pechsteins Aktion kritisch: "Solange das für Aufklärung steht, ist das völlig okay. Wenn aber diese Unterschriften dafür eingesetzt werden, um eigenen Dingen zu dienen oder um irgendwas zu belegen, was damit nicht belegbar ist, finde ich das schade."

Das Paradoxe an Pechsteins Petition: Als der Internationale Sportgerichtshof (Cas), die höchste Instanz der Sportgerichtsbarkeit, ihre Berufung im Jahr 2009 ablehnte, rief die Eisschnellläuferin ein ordentliches Gericht an. Und zwar das Schweizer Bundesgericht, das zuständig war, weil der Cas dort seinen Sitz hat. Doch auch dies bestätigte 2010 die Dopingsperre. Derzeit verklagt Pechstein vor dem Münchner Landgericht den Weltverband ISU auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Pechstein macht eine ererbte Blutanomalie für die abnormalen Blutwerte verantwortlich.

Einmal mehr ist es der Eisschnelläuferin mit der Petition gelungen, auch abseits der Bahn für Aufsehen zu sorgen. Pechstein kündigte übrigens an: Sie will trotz ihrer heftigen Kritik die Athletenvereinbarung für Sotschi unterschreiben - und damit das Sportgericht als juristische Instanz akzeptieren. "Mir bleibt ja nichts anderes übrig", sagte Pechstein zum sid, "sonst platzt mein Olympia-Traum."

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