Arbeitsministerium:Mindestlohn gilt nicht für Amateur-Fußballer

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  • Arbeitsministerin Nahles erklärt, dass Vertragsamateure im Fußball keinen Anspruch auf Mindestlohn haben.
  • Ehrenamtlichen Kräfte sollen künftig nicht als Mini-Jobber angestellt werden.
  • DFB-Vizepräsident Koch begrüßt die Regelung.

Amateurfußball ohne Mindestlohn

Die Bundesregierung sorgt in der Debatte um den Mindestlohn für Erleichterung in Tausenden Vereinen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies darauf hin, dass in Zukunft Vertragsamateure nicht unter das neue Mindestlohngesetz fallen, auch wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind. "In diesen Fällen steht nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen", sagte Nahles."Wir sind sicher, dass wir damit die bestehenden Schwierigkeiten ausräumen können."

Lösung auch für ehrenamtliche Kräfte

Auch für die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den 90.000 deutschen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter das Mindestlohngesetz, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung schlägt den Vereinen aber auch vor, ehrenamtliche Kräfte nicht als Mini-Jobber anzustellen, sondern ihnen stattdessen Aufwandsentschädigungen und Ausfallersatz zu erstatten.

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"Vertragsamateure fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Auf diese klare Aussage der Ministerin haben die Amateur-Fußballvereine gewartet, und darauf können sie sich jetzt verlassen", sagte Rainer Koch, 1. Vize-Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Nachrichtenagentur Sid. Der von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohn von 8,50 Euro hat seit dem 1. Januar dieses Jahres Gültigkeit und hat in den deutschen vielen Vereinen große Verunsicherung ausgelöst.

Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld und hätten dies, soweit das neue Mindestlohngesetz für sie Gültigkeit gehabt hätte, auch einklagen können. Damit wären den Vereinen große finanzielle Probleme entstanden.

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