Luftraumsperrung nach Vulkanausbruch:EuGH spricht Fluggästen Recht auf Entschädigung zu

Die Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull legte vor knapp zwei Jahren den Flugverkehr lahm - und hat nun Entschädigungszahlungen zu Folge. (Foto: Reuters)

Mehr Rechte für Fluggäste: Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge haben Passagiere auch bei Luftraumsperrungen Anspruch auf Entschädigung. Damit können auch die vom Ausbruch des Vulkans Eyjaföll Betroffenen Kosten geltend machen.

Welche Rechte haben Fluggäste im Fall einer Luftraumschließung, wie sie nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull erfolgt ist? Darüber musste an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden.

Fast einen Monat lang waren im Frühjahr 2010 große Teile des europäischen Luftraums gesperrt. Eine Kundin verklagte deshalb die irische Billigfluggesellschaft Ryanair auf Schadenersatz. Sie musste wegen der Schließung des Luftraums eine Woche lang auf ihren Rückflug von Portugal nach Dublin warten. In dieser Zeit wurde die Klägerin von Ryanair nicht betreut und verlangte daher 1100 Euro Schadenersatz für Mahlzeiten, Getränke und Hotelkosten.

Jetzt hat das höchste EU-Gericht sein Urteil verkündet (Az: C-12/11): Fluggäste haben auch bei Flugannullierungen aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" Anspruch auf Entschädigung. Das gelte auch bei Luftraumsperrungen wie etwa wegen des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull.

Durch das Urteil haben künftig Reisende, die wegen Naturkatastrophen gestrandet sind, auch über mehrere Tage hinweg Anspruch auf Kostenübernahme durch die Airline oder aber auf Bereitstellung von Unterbringung, Nahrung, Transport und Kommunikationsmöglichkeiten.

© AFP/dpa/sebi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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