Kuriose Urlauberklagen:Schlangen und Russen sind kein Reisemangel

Man muss nicht jedes Laubblatt filmen, das im Pool treibt, um den Reiseveranstalter zu verklagen. Kann man aber. Was der Blick in die Gerichtsarchive über das Urlaubsverhalten der Deutschen aussagt.

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Kobra

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Man muss in den Ferien nicht jedes Laubblatt filmen, das im Swimmingpool treibt, um den Reiseveranstalter zu verklagen. Kann man aber. Ein Blick in die Urteilsarchive der Gerichte sagt mehr über das Urlaubsverhalten der Deutschen als Postkarten. Von Jochen Temsch

Das vereinzelte Auftreten einer Giftschlange in einer Unterkunft in Afrika stellt keinen Reisemangel dar, sondern ein allgemeines Lebensrisiko. (LG Frankfurt, AZ 2/24 S 195/96)

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Einheimische am Strand des Urlaubsortes sind kein Reisemangel. Auch dann nicht, wenn sie einen gewissen Lärmpegel erzeugen. (AG Aschaffenburg, AZ 13 C 3517/95)

Doublette, bitte löschen

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Russen im Hotel sind kein Grund, den Reisepreis zu mindern, selbst wenn 80 Prozent der Gäste Russen sind. Mit Gästen anderer Nationalitäten muss ein Reisender grundsätzlich rechnen. (LG Düsseldorf, AZ 22 S 93/09)

Hotelgäste, die sich von Bewohnern im selben Hotel durch Verhalten wie Rülpsen oder Körpergeruch belästigt fühlen, können keinen Reisemangel einklagen. (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94)

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Der Reiseveranstalter ist nicht schuld an schlechtem Wetter. Auch nicht, wenn er in seinem Katalog von idealen Badebedingungen schreibt, es vor Ort aber stürmt. Katalogtexte beinhalten allgemeine Klimabeschreibungen, keine Garantien. (LG Hannover, AZ 1 O 209/07)

BAROCKORCHESTER FREIBURG

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Der Auftritt der Sängerin Cecilia Bartoli (im Bild) ist kein Ersatz für Anna Netrebko auf einer Kulturreise. Die Reisepreisminderung beträgt 40 Prozent. (LG Hannover, 18 S 74/08)

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Reisende müssen mit Moskitos rechnen. Nicht einmal die 500 Stiche, die ein Kläger an einem Hotelstrand erdulden musste, stellen einen Reisemangel dar. Tropentouristen können nicht von ähnlichen Naturgegebenheiten wie an ihrem Heimatort in Deutschland ausgehen. (LG Hamburg, AZ 302 S 112/96)

Wohnzimmer

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Ein nicht harmonisch verlaufendes Intimleben aufgrund der Unterbringung in einem Hotelzimmer mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes stellt nicht ohne weiteres einen Reisemangel dar. Man kann die Betten zusammenschieben. (AG Mönchengladbach, AZ 5a C 106/91)

Zwieback

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Ein Spezialfrühstück sollte zumindest aus Eiern, Käse, Wurst, Schinken, Marmeladen, Butter, Brötchen bestehen. Säfte, Joghurt, Cornflakes sind nicht selbstverständlich. (AG Frankfurt, AZ 30 C 3561/84-89)

Eiszapfen im Hotelzimmer und Trinken aus Plastikbechern? Ohne uns! Und das Schiffsdeck ist zu rutschig, der Affe zu bissig! Zurück aus dem Urlaub ziehen manche Reisende vor Gericht - weitere seltsame Klagen in Bildern ...

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Das Hotel, ein einziger Reinfall: Der Griff der Toilettenspülung war abgebrochen und die Fernbedienung des Satelliten-Fernsehers lag nicht parat, sondern musste an der Rezeption gemietet werden. Dabei wäre der Blick in die schöne Medienwelt so wichtig gewesen, schließlich war die Sicht nach draußen erschwert: Statt des im Katalog versprochenen Balkons fanden drei Pauschalurlauber nur eine verglaste Loggia vor - deren Fenster auch noch blind und weitestens 40 Zentimeter zu öffnen waren.

Das trübte den Urlaubsspaß so sehr, dass das Trio vor das Amtsgericht Bad Homburg zog: Zu Recht, urteilte der Richter und sprach ihm eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu (Az.: 2 C 2776/08 [18]). Für das Fehlen von Klogriff und Fernbedienung wurden nochmals je fünf Prozent abgezogen, weitere zehn Prozent gab es wegen unbequemer Nächte zurück: Statt des versprochenen Zustellbettes musste ein Urlauber auf einer Couch schlafen, einer schmalen noch dazu. Nur 1,80 Meter auf 80 Zentimer war diese groß - "das reicht nicht", meinte auch das Gericht.

sueddeutsche.de/dpa/tmn/kaeb

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In einem Hotelzimmer sollten sich Urlauber wohl fühlen. Und warm sollte es sein, vor allem im Winter. Dass dies eine Selbstverständlichkeit ist, dachte auch eine deutsche Touristin - bis zu ihrer Silvesterreise mit Freunden. Das Hotelzimmer war ungeheizt und zugig, es hatte keine Türschwelle und undichte Fenster, so dass sogar Schnee in den Raum geweht wurde. Das ganze Haus habe den Charme einer Großbaustelle versprüht, mit aufgeschlitzten Wänden und herausgerissenen Fußböden. Das gebuchte Silvestermenü konnte das nicht herausreißen, im Gegenteil: Die Vorspeise wurde erst mit mehr als sechs Stunden Verspätung nach Mitternacht serviert.

Der Touristin platzte der Kragen, wieder daheim ließ sie das gezahlte Geld zurückbuchen. Das Reiseunternehmen wollte die verärgerte Kundin zum Zahlen zwingen - und hatte in erster Instanz sogar Erfolg, da die Urlauberin es versäumt hatte, schon im Hotel um das Beheben der vielen Mängel zu bitten. Doch das Bonner Landgericht kassierte das Urteil: Im Hotel hatte es gar keine örtliche Reiseleitung gegeben, an die sich die Touristin hätte wenden können. Dennoch darf die Urlauberin nicht den vollen Preis zurückziehen, das Landgericht hält eine Minderung von 60 Prozent "für angemessen, aber auch ausreichend". (Az.: 5 S 175/09)

Neue Kreditkarte? Flugverbot! Weitere seltsame Klagen ...

sueddeutsche.de/dpa/kaeb

A passenger makes a phone call as she walks in Nice International airport

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Eigentlich hatte eine Passagierin der spanischen Gesellschaft Iberia alles richtig gemacht: Sie hatte über das Internet ihr Ticket gebucht. Und sie nahm ihre Kreditkarte mit an den Airport. Und sie zeigte diese vor, als es verlangt wurde. Doch mitfliegen durfte sie nicht.

Der Grund: Die Bank hatte ihr aus Sicherheitsgründen zu einer neuen Kreditkarte geraten, so dass die Karte nicht mehr mit der übereinstimmte, mit der die Urlauberin ihren Flug gebucht hatte. Doch obwohl die Frau sogar ihre Kreditkartenabrechnung vorlegen konnte, ließ Iberia sie nicht an Bord. Sie musste für einen Aufpreis von 50 Euro umbuchen und konnte erst zwei Tage später fliegen. Das geht zu weit, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-24 O 142/10).

Die Richter hielten die strikte Klausel in den Geschäftsbedingungen für rechtswidrig und sprachen der Kundin Schadenersatz zu: Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und kein für den Flug wichtiges Reisedokument. Wer unverschuldet seine Karte nicht dabei hat, darf am Flughafen nicht einfach stehen gelassen werden. Iberia muss die beanstandete Klausel nun streichen.

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Wer nicht angeschnallt ist, fliegt - und zwar aus dem Flugzeug. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gab einem Flugkapitän Recht, der unangeschnallte Passagiere des Flugzeugs verwiesen hatte. Der Pilot sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse (Az.: 13 U 231/09).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten nun Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten.

Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern.

Plastikbecher statt Gläser am Pool - da fühlt sich mancher nicht mehr wohl auf seinem Badetuch ...

Strandsäuberung von Plastikabfällen in China

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Trinken aus Plastikbechern statt aus Gläsern am Pool, unglaublich! Und die Liegen, viel zu eng gestellt, nur ein halber Meter Abstand! Dann diese Animateure, die fast alle Englisch statt Deutsch sprechen, unerhört! Mit einer ganzen Reihe Klagen im Gepäck kam eine Gruppe deutscher Touristen von ihrer Ibizareise zurück. Ob sie ihre Reisekasse für den nächsten Urlaub aufbessern wollte oder sich wirklich so sehr über die vermeintlichen Mängel aufregte, dass sie vor Gericht zog, sei dahingestellt: Auf jeden Fall gingen die Touristen leer aus.

Das entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 53 C 4617/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift ReiseRecht aktuell. Getränke könnten "ohne Weiteres aus Plastikbechern zu sich genommen werden, ohne dass damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre". In den Außenanlagen, zum Beispiel am Pool, dienten die Plastikbecher außerdem der Sicherheit, weil sie beim Herunterfallen nicht zu Scherben zersplittern. Und einen größeren Abstand der Liegen sowie Animation auf Deutsch hatte der Veranstalter nicht zugesichert, befand das Gericht. Zudem sei es bei einem Hotel mit internationalen Gästen üblich, dass ein überwiegender Teil der Animation auf Englisch angeboten wird - also kein Grund zur Aufregung.

Ach du dicker Hund! Übergewichtige Vierbeiner wieder in Form brin

Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/tmn

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Dass ihr Hund seit der letzten Flugreise wesentlich dicker geworden war, bestreitet eine deutsche Urlauberfamilie - das Tier habe allenfalls ein bisschen zugelegt. Doch die Waage am Düsseldorfer Flughafen zeigte etwas anderes an. Das kostete die Familie ihren Flug nach Portugal. Sie hatte darauf vertraut, dass sie den Mischling wie bei früheren Reisen mit in die Passagierkabine nehmen darf. Doch das Tier war um einige Kilo schwerer als das zulässige Kabinen-Höchstgewicht für Hunde, das je nach Airline fünf bis sechs Kilogramm beträgt. Das Tier sollte also im Frachtraum reisen, doch dafür fehlte die nötige Transportbox.

Der Vater raste noch mit einem Taxi ans andere Ende des Flughafens, kaufte den Frachtbehälter und eilte wieder zurück. Doch die spanische Airline Iberia habe den Schalter vor seinen Augen geschlossen - nebenan am Schalter für die Erste Klasse seien aber noch Passagiere abgefertigt worden, er und seine Familie samt Hund jedoch nicht. So fuhren die Urlauber mit dem Auto bis nach Portugal und verlangten von Iberia die 910 Euro für ihre Flugtickets zurück. Doch die Airline beharrt darauf, korrekt gehandelt zu haben, auch der Schalter habe ganz normal geschlossen. Der Richter des Düsseldorfer Amtsgerichts ließ nun durchblicken, dass die Familie schlechte Karten habe: Sie könne eine Willkür der Fluggesellschaft nicht beweisen. Doch er appellierte an die Kulanz von Iberia und schlug einen Vergleich vor: Familie und Airline sollten sich die Kosten teilen. Iberia denkt darüber nach.

Rutschiges Schiffsdeck? Auf zum Gericht ...

sueddeutsche.de/kaeb/dpa

AIDAblu eröffnet Kreuzfahrtsaison

Quelle: dpa

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Wenn Fußgänger ausrutschen und sich verletzen, wird in der Regel sofort nach einem Schuldigen gesucht, der für die Folgen bezahlen soll. Egal, ob Schnee und Eis die Gehwege rutschig machen oder eine Pfütze auf einem Vergnügungsdampfer eine Wellnesstouristin zu Fall bringt - stets beginnt eine juristische Haarspalterei. Immer dreht sich die zentrale Frage um die "Verkehrssicherungspflicht". Im Fall der Wasserlache auf dem Schiffsdeck hat die Reederei Glück gehabt: Die Passagierin konnte dem Bordpersonal keine Fehler nachweisen.

Vor der spanischen Küste war die Frau vom Sonnendeck ihres Traumschiffs über eine Außentreppe eine Etage tiefer gestiegen, um ein Restaurant aufzusuchen. Dabei hatte sie eine Pfütze nicht bemerkt, war ausgeglitten und auf das linke Handgelenk gestürzt. Ob es gebrochen war, konnte der Schiffsarzt damals nicht feststellen, weil es an Bord kein Röntgengerät gab. Der Doktor habe ihr lediglich einen Salbenverband angelegt. "Nicht einmal Eisbeutel habe ich bekommen", klagte die Frau später. Deshalb habe sie den geschwollenen Arm ...

OLYMPISCHE SPIELE OLYMPIASTADION

Quelle: Archivbild: dpa

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.. zum Kühlen in die Minibar legen müssen. Erst daheim sei dann der Gelenkbruch diagnostiziert worden. Auf knapp 5000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagte sie daraufhin die Reederei.

Vor Gericht sagten Zeugen aus, dass vor dem Unfall die Schiffswand mit Hochdruckreinigern gesäubert worden und dabei Wasser über die Reling auf das Deck gespritzt sei. Niemand wusste aber zu sagen, ob sich tatsächlich auch die verhängnisvolle Lache dadurch gebildet hatte. "Wenn dieser Nachweis möglich gewesen wäre, hätte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen können", stellte die Richterin fest. Die Besatzung hätte dann nämlich sofort aufwischen und die Passagiere zugleich auf die mögliche Gefahr hinweisen müssen.

Doch auf diesem Deck befindet sich ebenfalls die Poollandschaft, so dass auch triefende Badegäste als Verursacher in Frage kommen konnten. Und weil niemand zu sagen vermochte, wie lange diese Lache schon existiert hatte, konnte die Richterin der Besatzung auch keine Verletzung ihrer Kontrollpflichten vorwerfen. "Es kann nicht verlangt werden, dass jeder Bereich eines Kreuzfahrtschiffes permanent auf gefährliche Bodenverunreinigungen oder Wasserlachen kontrolliert wird", stellte sie fest und wies die Klage ab.

Vor dem Urteil hatte sie noch einen Vorschlag zur Güte gemacht und der Reederei vorgeschlagen, den Fall mit der Zahlung von 2000 Euro aus der Welt zu schaffen. Davon wollte Rechtsanwalt Tobias Steiner aber nichts wissen: "Die bloße Existenz einer Pfütze an Bord eines Schiffes löst noch keine Verkehrssicherungspflicht aus." Das Urteil (Az.:26O 22068/09) ist rechtskräftig.

Ekkehard Müller-Jentsch, SZ vom 2.12.2010

Bissige Affen - ein weiterer Grund zur Klage ...

Afrika Südafrika Paviane Touristen, dpa

Quelle: dpa/Brüllaffe

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Wer mit einer schmackhaften Verlockung in der Hand herumläuft, darf sich nicht wundern, wenn danach geschnappt wird. So geschehen in einem Hotel in Kenia: Ein Mann hatte sich für den kleinen Hunger zwischendurch vom Frühstücksbuffet eine Banane mitgenommen. Die erregte auch das Interesse eines Affen, der auf dem Hotelgelände herumlief. Er schnappte danach und biss den Hotelgast in den Finger. Die Wunde entzündete sich später und musste behandelt werden. Der Kenia-Tourist klagt nun vor dem Kölner Amtsgericht auf Schadenersatz gegen den Veranstalter: Dieser hätte ihn vor einer möglichen Gefährdung durch wilde Affen warnen müssen.

Der verhandelnde Richter zeigte jedoch wenig Verständnis. Wenn man in Afrika mit einer Banane in der Hand herumläuft, dürfe man sich nicht wundern, wenn man vom wilden Affen gebissen werde. Der Richter traf zwar noch keine endgültige Entscheidung, kündigte aber bereits an, dass er die Klage eines Urlaubers gegen einen Reiseveranstalter abweisen werde. Er verwies auf den "gesunden Menschenverstand".

Der Reiseveranstalter argumentierte, dass sich im Eingangsbereich des Hotel- Restaurants durchaus Schilder mit dem Hinweis befunden hätten, dass man kein Essen mit nach draußen nehmen dürfe. Englischsprachige Schilder hätten auch das Füttern von Affen verboten. "Wo wilde Affen leben, läuft man nicht mit einer Banane herum", sagte der Anwalt des Reiseveranstalters. Der Richter meinte ebenfalls: "Es ist ja nicht so, dass das Hotel nichts gemacht hat." (Az:138 C 379/10)

Nicht nur Unfälle auf dem Hotelgelände ließen Urlauber vor Gericht ziehen, auch Unfälle in der Garderoben-Auswahl ...

'BAFWeek' - Modewoche in Buenos Aires

Quelle: dpa

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Zum Abendessen im Hotel in langer Hose zu erscheinen - das erschien einem Pauschaltouristen auf Kreta als Zumutung. Der Hotelgast wollte die Mahlzeit in einer Dreiviertelhose einnehmen, als er gebeten wurde, ein langes Beinkleid anzulegen. Beleidigt zog der Mann vor das Münchner Amtsgericht und klagte auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises gegen den Veranstalter. Er habe sich vom Hotelpersonal bloßgestellt gefühlt, außerdem sei im Reisekatalog kein Hinweis auf den Kleiderzwang zu lesen gewesen. Er und seine mit ihm reisende Ehefrau seien im Beruf täglich einer Kleiderordnung unterworfen und hätten dies gerade im Urlaub vermeiden wollen. Das Paar argumentierte, dass es bei Kenntnis der Hosenvorschrift die Reise nicht gebucht hätte.

Das Amtsgericht in München zeigte wenig Verständnis für den Textilfeind. Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu tragen, stelle keine Beeinträchtigung der Reise dar, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil. Sei jemand nicht bereit, sich bei Auslandsreisen in gewissem Maße landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse er eben zu Hause bleiben (AZ 223 C 5318/10).

Dass Kreuzfahrten nicht immer nur entspannend sind, erfuhren diese Touristen ...

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Quelle: AFP

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Auch auf Schiffen mit den größten Annehmlichkeiten - sprich Kreuzfahrtriesen - kann die Zeit auf See lang werden. Da freuen sich viele Passagiere umso mehr auf den Landgang - und ärgern sich umso mehr, wenn dieser kürzer ausfällt als angekündigt. Ein Ehepaar musste auf sieben Stunden Singapur und vier Stunden Hongkong verzichten - und fand das so knapp, dass es Geld vom Veranstalter zurückforderte.

Doch das Paar geht leer aus, entschied das Amtsgericht Offenbach (Az.: 340 C 29/08, laut Deutscher Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden): Den Reisenden sei mit 14 Stunden in Singapur und zwölf Stunden in Hongkong noch genug Zeit für einen Stadtausflug geblieben. Die Verkürzungen seien "bloße Unannehmlichkeiten, die entschädigungslos hinzunehmen sind". Die kürzeren Liegezeiten waren der Reederei von den jeweiligen Hafenbehörden zwingend vorgeschrieben worden.

Auch auf anderen Schiffen gab es Stunk - wegen eines Hundes ...

Hunde-Kita in Berlin

Quelle: dpa

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Unappetitlich, aber kein Grund für eine Preisreduzierung: Wenn ein Hund regelmäßig sein Geschäft an Deck eines Kreuzfahrtschiffes verrichtet, gibt es für naserümpfende Touristen kein Geld zurück. So hat das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az.: 340 C 29/08), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift ReiseRecht aktuell berichtet.

In dem Fall ging es um das Tier eines Artisten: Hund und Herrchen traten während einer Asien-Kreuzfahrt im Showprogramm an Bord auf. Die Behörden der besuchten Länder erlaubten nach Darstellung der Reederei nicht, dass der Schnauzer das Schiff verließ. Entsprechend setzte der Hund zweimal am Tag einen Haufen auf das Passagierdeck - die Verunreinigung wurde dann jeweils mit Wasser weggespült. Ein Ehepaar wollte deswegen einen Teil der Reisekosten erstattet bekommen, scheiterte damit jedoch vor Gericht.

Dass der Hund sein Geschäft an Bord verrichtete, sei angesichts der Landgang-Verbote "mehr oder minder unausweichlich" gewesen, befand das Gericht. Auch dass der Schnauzer überhaupt mit auf die Reise ging, sei in Ordnung, da der Auftritt von dressierten Tieren in Showprogrammen "üblich" sei.

Auch eine Seglerin klagte: Sie war rückwärts zum Knochenbruch gestolpert ...

Katamaran Archivbild AP

Quelle: AP

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Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben. Wenn einer eine Segelreise bucht, dann will er unbedingt was erleben. Allerdings sollten die Urlauber dann auch beachten, dass man sich auf einem Schiff nicht so ungezwungen bewegen kann wie im sicheren Hotelflur. Dies hatte eine Touristin ignoriert, die bei einer Südseereise mehr als unvorsichtig über einen Katamaran lief: Sie ging rückwärts. Dabei trat sie so unglücklich in eine geöffnete Luke, die kurz zuvor noch verschlossen gewesen war, dass sie sich das Sprunggelenk brach.

Statt sich über die eigene Unachtsamkeit zu ärgern, zog sie vor Gericht und forderte vom Veranstalter mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Doch dieser blieb verschont, denn das Landgericht Hannover entschied: Reisen mit einem Katamaran und Segelmanöver sind "per se gefährlich", da sich an Bord nun mal zahlreiche Hindernisse befinden - also könne man auf dem Boot nicht ohne Umzuschauen rückwärts laufen. Ansonsten müsse man mit dem Verletzungsrisiko leben - ohne Schmerzensgeld (Az.: 19 O 247/08).

Ein deutscher Urlauber klagte vor Gericht: "Unmöglich, diese Russen - und so viele!" ...

Klagen von Urlaubern

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Ein deutscher Pauschalreisender wollte eine ruhige Zeit in der Türkei verbringen. Womit er nicht rechnete: Im Hotel waren noch andere Gäste, und die waren alles andere als leise und noch dazu viele: 80 Prozent der Hotelzimmer hatten zum Entsetzen des deutschen Urlaubers Russen gebucht. Ständig sei er dem rüpelhaften, unmöglichen Benehmen vieler russischer Gäste ausgesetzt gewesen, klagte der enttäuschte Urlauber - allerdings nicht nur bei den Bekannten daheim, sondern vor dem Landgericht Düsseldorf. Der Deutsche wollte einen Teil des Reisepreises zurück.

Doch da der Veranstalter keinerlei anderslautende Zusagen gemacht hatte, entschied das Gericht, dass der Preis nicht gemindert werden kann, nur weil ein Großteil der Hotelgäste Russen waren (Az.: 22 S 93/09). Zudem seien "rüpelhaft" und "unmöglich" rein subjektive Werturteile, wird der Richter in der Fachzeitschrift Reiserecht aktuell zitiert.

Das Fazit des Gerichts: Mit Gästen anderer Nationalitäten müsse ein Reisender grundsätzlich rechnen. Für manche ist genau dies ein Grund, zu verreisen.

Für eine andere Urlauberin war eine winzige Stufe der Stein des Anstoßes ...

Ein Mann trinkt Wodka im Brunnen des Gorky Parks in Moskau am Jubiläumstag der Grenzwächter.

Klagen von Urlaubern

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Stufen können tückisch sein, vor allem, wenn man nicht mit ihnen rechnet. Das stellte auch eine Urlauberin schmerzhaft fest, die den Höhenunterschied von fünf Zentimetern zwischen Hotelflur und Gästezimmer übersah und stürzte. Ein Reisemangel, tobte die Frau: Die Stufe sei nicht ausreichend markiert worden.

Dies sah auch das Oberlandesgericht Hamm so (Az.: 9 U 192/08), der Reiseveranstalter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Allerdings ist auch die Klägerin mit an ihrem Sturz Schuld: Sie hätte in der fremden Umgebung besonders aufmerksam sein müssen und trage daher ein Mitverschulden von 50 Prozent, urteilte das Oberlandesgericht.

Einem weiteren Urlauber wurde ein aufdringlicher Händler zum Verhängnis ...

(Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht", Heft 2/2010 )

Klagen von Urlaubern

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Ein Deutscher wollte während seiner Pauschalreise auf Bali einen Vulkan erklimmen. Eine gute Gelegenheit, seine Waren anzubieten, fand ein heimischer Händler. Nur leider nahm ihm der Urlauber nichts ab, doch der Händler ließ nicht locker: Er drängte und bedrängte, bis der Urlauber stürzte - und seinen Reiseveranstalter verklagte. Dieser hätte dafür sorgen müssen, dass er beim Aufstieg nicht belästigt wird. Das fand das Landgericht Frankfurt nicht (Az.: 2/24 S 218/08).

Mit einem hatte eine deutsche Familie nicht gerechnet: Wellen im Meer ...

Klagen von Urlaubern

Quelle: AP

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Einer deutschen Familie waren die Wellen während ihres Luxusschnorchelurlaubs auf den Seychellen zu hoch. Sie klagten. Doch das Landgericht Hannover meinte, dass Reiseveranstalter nicht wegen schlechten Wetters zahlen müssten - auch wenn das Tauchen im 27.000 Euro teuren Urlaub nicht möglich war (AZ: 1 O 209/07).

Doch nicht nur deutsche Touristen klagen gerne: Der Reiseveranstalter Thomas Cook und der britische Reiseverband ABTA (Association of British Travel Agents, ein Zusammenschluss von 6400 Reiseagenturen und Tourenanbietern) haben (wenn auch ohne juristisches Nachspiel) die 20 skurrilsten Beschwerden ihrer Landsleute über Reiseziele aufgelistet ...

(Quelle: Daily Telegraph)

Beschwerden von britischen Urlaubern, AP

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Eine Beschwerde erreichte die Heimat aus Spanien: "Es gibt zu viele Spanier dort. Der Mann an der Rezeption spricht Spanisch. Das Essen ist spanisch. Zu viele Ausländer."

Bescherden von britischen Urlaubern, AFP

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"In Ihrem Prospekt heißt es: 'Kein Friseur in der Hotelanlage'. Wir sind Friseurlehrlinge - dürfen wir trotzdem bei Ihnen buchen?"

Beschwerden von britischen Urlaubern, AP

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"Es ist Ihre Pflicht als Reiseveranstalter, uns auf laute oder unangenehme Gäste aufmerksam zu machen, bevor wir die Reise antreten."

Beschwerden von britischen Urlaubern, Reuters

Quelle: Reuters

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"Oben-ohne-Baden sollte verboten werden", schimpfte eine erboste Ehefrau über ihren Urlaub. "Mein Mann hat den ganzen Tag damit verbracht, anderen Frauen hinterherzugucken."

Beschwerden von britischen Urlaubern, ddp

Quelle: dapd

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"Ich wurde von Moskitos gestochen. Niemand hat mir gesagt, dass die auch stechen können."

Beschwerden von britischen Urlaubern, AFP

Quelle: AFP

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Kleine Ruhepausen der einheimischen Bevölkerung stießen auf Unverständnis:

"Es ist faul von den Ladenbesitzern, während der Nachmittagsstunden zu schließen. Ich hätte öfters etwas während der 'Siesta' einkaufen wollen - die sollte verboten werden!"

Beschwerden von britischen Urlaubern, dpa

Quelle: dpa

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"Wir mussten draußen Schlange stehen - ohne Klimaanlage!"

Beschwerden von britischen Urlaubern, iStock

Quelle: iStock

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Ein weiblicher Gast drohte damit, die Polizei zu rufen: Sie sei vom Hotelpersonal in ihrem Zimmer eingesperrt worden. Wie sich herausstellte, hatte sie das innen hängende "Do not disturb"-Schild als Warnung missverstanden, auf ihrem Zimmer zu bleiben.

Bescherden von britischen Urlaubern, bbc good food

Quelle: BBC good food

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Der Gast einer Hotelkette in Australien beschwerte sich darüber, dass seine Suppe zu dickflüssig und außerdem zu würzig gewesen sei. Kein Wunder, er hatte die Suppenschüssel mit der Soßenterrine verwechselt.

Bescherden von britischen Urlaubern,

Quelle: dpa, Fuerteventura

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"Der Strand war zu sandig" lautete die Klage eines anderen Reisenden.

Bescherden von britischen Urlaubern, dpa

Quelle: dpa, Seychellen

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Auch diese Urlauber hatten Probleme mit dem Strand:

"Der Sand sah ganz anders aus als im Prospekt. Ihr Bild zeigt gelben Sand, tatsächlich aber war er weiß."

Beschwerden von britischen Urlaubern, Ray-Ban

Quelle: Ray-Ban

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"Wir haben bei einem Straßenhändler Ray-Ban-Sonnenbrillen für fünf Euro gekauft. Die waren gefälscht!"

Beschwerden von britischen Urlaubern, ddp

Quelle: dapd

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Eine tierische Überraschung erlebte diese britische Familie:

"Niemand hatte uns gesagt, dass im Meer Fische sein würden. Die Kinder waren geschockt."

Beschwerden von britischen Urlaubern, Jamaica Tourism

Quelle: Jamaica Tourism

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"Wir haben neun Stunden gebraucht, um von Jamaika wieder zurück nach England zu kommen. Bei den Amerikanern hat es nur drei Stunden gedauert."

Beschwerden von britischen Urlaubern, AFP

Quelle: AFP

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Hier hatte es die Hotelleitung offenbar besonders gut gemeint - mit gravierenden Folgen.

"Mein Verlobter und ich hatten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten gebucht. Im Hotel aber war ein Zimmer mit Doppelbett reserviert. Ich mache nun Sie dafür verantwortlich, dass ich schwanger bin. Hätten wir das von uns gewünschte Zimmer bekommen, wäre das nicht passiert."

Bescherden von britischen Urlaubern, AP

Quelle: AP

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"Ich finde, Sie sollten im Prospekt darauf hinweisen, dass es in den örtlichen Geschäften keine ordentlichen Kekse wie zum Beispiel 'Custard Creams' oder Ingwerplätzchen zu kaufen gibt."

Beschwerden von britischen Urlaubern, Ritz Carlton Tokio

Quelle: Ritz Carlton Tokio

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"Ich habe die Größe unseres Appartments mit einem Schlafzimmer verglichen mit dem unserer Freunde, die eines mit drei Schlafzimmern gebucht hatten. Unseres war deutlich kleiner."

Beschwerden von britischen Urlaubern, oh

Quelle: sueddeutsche.de

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Einheimische Küche ist nicht jedermanns Sache:

"Während meines Goa-Urlaubs in Indien war ich angewidert: Fast jedes Restaurant servierte Currys. Ich mag scharf gewürzte Speisen überhaupt nicht."

Beschwerden von britischen Urlaubern, waterpark safety

Quelle: Waterpark Safety

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"Wir hatten einen Ausflug in einen Wasserpark gebucht. Doch niemand hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass wir Badezeug und Handtücher hätten mitnehmen müssen."

Beschwerden von britischen Urlaubern, Reuters

Quelle: Reuters

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Von seiner luxuriösen Safari-Lodge in Afrika aus hatte ein Gast einen sichtlich erregten Elefantenbullen erspäht. Im Nachhinein jammerte der Urlauber über entgangene Flitterwochen-Freuden: Der Anblick der "zügellosen Bestie" hätte ihm das Gefühl gegeben, unzureichend ausgestattet zu sein.

© SZ vom 16./17.4.2011, Jochen Temsch, sueddeutsche.de/kaeb, dd
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