Kobra

Man muss in den Ferien nicht jedes Laubblatt filmen, das im Swimmingpool treibt, um den Reiseveranstalter zu verklagen. Kann man aber. Ein Blick in die Urteilsarchive der Gerichte sagt mehr über das Urlaubsverhalten der Deutschen als Postkarten. Von Jochen Temsch

Das vereinzelte Auftreten einer Giftschlange in einer Unterkunft in Afrika stellt keinen Reisemangel dar, sondern ein allgemeines Lebensrisiko. (LG Frankfurt, AZ 2/24 S 195/96)

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15. April 2011, 11:23 2011-04-15 11:23:00  © SZ vom 16./17.4.2011, Jochen Temsch, sueddeutsche.de/kaeb, dd