Deutsche Bahn:Reisende müssen auch an kleinen Bahnhöfen informiert werden

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Verspätungsanzeige am Hauptbahnhof in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). (Foto: dpa)
  • Bahnkunden haben an allen Stationen das Recht auf Informationen zu Verspätungen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass entsprechende Anzeigen oder Durchsagen auch an kleinen Haltepunkten verpflichtend sind.

Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und allen Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es wies damit in dritter Instanz eine Klage der DB Station & Service AG ab ( die ausführliche Mitteilung zu Az.: BVerwG 6 C 28.14 findet sich hier).

Das Eisenbahnbundesamt hatte den Bahnhofsbetreiber im Bahnkonzern 2010 verpflichtet, schrittweise jede seiner Stationen (gestaffelt nach Fahrgastaufkommen) mit "dynamischen Schriftanzeigern" (DSA) oder zumindest Lautsprecheranlagen auszustatten, um Reisende über Verspätungen oder Zugausfälle zu informieren. Die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung verpflichte die Bahn dazu. Das bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht.

Die Fahrgastrechte-Verordnung verlange eine "aktive" Unterrichtung der Fahrgäste durch den Betreiber des Bahnhofs, so die Begründung. Dieser müsse die Fahrgäste "unaufgefordert über Verspätungen informieren, sobald ihm die Informationen vorliegen". Es genüge nicht, wenn diese Informationen auf Nachfrage des Fahrgastes weitergegeben würden oder eine solche Nachfrage durch eine ausgehängte Telefonnummer möglich sei. Die Pflicht zur aktiven Unterrichtung der Fahrgäste gelte zudem nicht nur dort, wo die nötige Technik beziehungsweise das Personal bereits vorhanden sei.

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In dem Berufungsverfahren ging es noch um 300 von insgesamt etwa 5500 Bahnhöfen und Haltepunkten in Deutschland. Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Aufwand für die Bahn - entgegen deren eigener Einschätzung - deshalb auch nicht unverhältnismäßig. Die Bahn hat jetzt noch 18 Monate Zeit, um Bahnhöfe mit mehr als 300 Reisenden pro Tag entsprechend auszurüsten. Bei kleineren Haltepunkten mit weniger als 100 Fahrgästen bleiben vier Jahre Zeit. Kommt die Bahn der Verpflichtung nicht nach, hat das Eisenbahnbundesamt 2000 Euro Strafe pro Station angedroht.

So können sich Bahnreisende über Verspätungen im Netz oder telefonisch informieren:

  • Liveauskunft: "Wir raten zur Liveauskunft, wenn man sich über eine konkrete Strecke informieren will", sagt eine Bahn-Sprecherin. Der Nutzer gibt Start- und Zielbahnhof ein und erhält eine Liste mit allen Verbindungen. Unter "Bewertung" ist jeweils sichtbar, ob es zu Verzögerungen kommt. Die Auskunft ist unter www.bahn.de/liveauskunft und über die DB-Navigator-App erreichbar.
  • Aktuelle Verkehrsmeldungen: Unter www.bahn.de/aktuell finden Reisende eine Übersicht kurzfristiger Behinderungen im regionalen Zugverkehr, sortiert nach Bundesländern. "Das ist eher etwas für den Überblick und für Pendler", so der Hinweis der Bahn-Sprecherin.
  • Telefonauskunft: Die allgemeine Service-Nummer der Bahn erreichen Kunden unter 0180/699 66 33. Die Kosten betragen 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und maximal 60 Cent pro Anruf bei Mobilfunk.
  • Fahrplananzeigen: Dafür müssen Bahnreisende nicht erst zum Bahnhof fahren. Zugriff auf die Fahrplananzeigen an den deutschen Bahnhöfen gibt es online unter www.reiseauskunft.bahn.de/bin/bhftafel.exe/dn. "Das ist vor allem nützlich für Menschen, die Besucher am Bahnhof abholen wollen", sagt die Sprecherin. Denn der Nutzer sieht zum Beispiel, an welchem Bahnsteig ein Zug einfährt.
  • Fahrplan- und Baustellenauskunft: Sie ist kostenlos unter der 0800/150 70 90 erreichbar. Allerdings antwortet dort nur ein Sprachcomputer und kein persönlicher Mitarbeiter.
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