Wohnungsnot:Gift für die Solidarität mit Flüchtlingen

Fassade eines Wohnblocks

Platz ist in der kleinsten Hütte: Fenster eines Neubaublocks in Berlin (Bild von 2013)

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Einige Kommunen kündigen Mietern die Wohnung, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Das ist nicht nur vermutlich rechtswidrig, sondern auch unfassbar dumm.

Von Wolfgang Janisch

Nur Einzelfälle sind es, gewiss, aber sie enthalten genügend Gift, um das Pflänzchen der Solidarität verdorren zu lassen. Die Kleinstadt Nieheim in Westfalen hat einer Mieterin die Wohnung gekündigt, um dort Flüchtlinge unterzubringen, Gleiches wird aus der Gemeinde Eschbach im Breisgau berichtet, und noch aus ein paar anderen Orten. Die Kommunen berufen sich auf ihre Not bei der händeringenden Suche nach Unterkünften und auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch, der dem Vermieter ein Kündigungsrecht wegen "Eigenbedarfs" zugesteht. In den Foren im Internet artikuliert sich eine Mischung aus Unverständnis, Sorge und Wut; die eigenen Bürger werden vergessen und für Fremde wird alles getan, schreibt ein User.

Juristisch gesehen, ist das Vorgehen der Kommunen fragwürdig und in vielen Fällen vermutlich rechtswidrig. Es gibt in solchen Fällen keinen "Eigenbedarf" an kommunalen Wohnungen. Es gibt nur "berechtigte Interessen", die eine Kündigung rechtfertigen können. Aber worin genau mag das berechtigte Interesse bestehen, Mieter gegen Mieter zu tauschen, selbst wenn fünf einziehen und nur einer auf die Straße gesetzt wird? Rechtlich lässt sich das kaum begründen; in Eschbach ging es um ganze neun Flüchtlinge.

Was tut der Staat für wohnungssuchende Familien in Ballungsräumen?

Aber ums Recht geht es hier nur in zweiter Linie. In der Debatte um die Kündigungen spiegelt sich die Angst vor heraufziehenden Verteilungskämpfen. Seit Jahren schon klagen insbesondere Familien, dass sie in den Ballungsräumen kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden. Für sie lesen sich die Nachrichten vom flüchtlingsbedingten "Eigenbedarf" wie Hohn. Sie fragen sich, was der Staat eigentlich zu ihren Gunsten getan hat.

Kündigungen dieser Art, so selten sie vorkommen mögen, sind wegen ihrer unglückseligen Symbolik eine Dummheit. Das lässt sich auch daran erkennen, dass inzwischen gefälschte Kündigungen kursieren - vermutlich lanciert von Leuten, die aufwiegeln wollen.

Leerstehende Gebäude darf der Staat als letztes Mittel beschlagnahmen

Wie man das Problem angehen kann, ohne unnötig Ängste zu schüren, führt derzeit Hamburg vor. Der Gesetzentwurf, der Beschlagnahmen von Gebäuden zur Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern soll, ist vor allem auf leer stehende Gewerbeimmobilien gerichtet. Die Kritiker, die darin einen Angriff auf die Eigentumsrechte zu erkennen glauben, übersehen eines. Der Satz "Eigentum verpflichtet" erfüllt dort seine legitime Funktion. Das Grundgesetz gewährt eben keinen absoluten Eigentumsschutz, schon gar nicht für Immobilienspekulation oder Steuervermeidung. Eigentum hat, gerade in Notzeiten, immer eine Gemeinwohlkomponente. Wenn der Staat - maßvoll und als letztes Mittel - Gebäude beschlagnahmt (und die Eigentümer entschädigt), hat er die Verfassung auf seiner Seite.

Trotzdem darf der staatliche Eingriff ins Privateigentum nicht mehr als ein Notrecht sein. Dieses wird umso mehr Akzeptanz finden, je stärker die Bürger beim sensiblen Thema Wohnraum das Gefühl haben, dass der Staat sich auch für ihre Bedürfnisse ins Zeug legt. Also eine Wohnungsbaupolitik betreibt, die der von Abstiegsängsten geplagten Mittelschicht die Zuversicht zurückgibt, auch künftig in München oder Hamburg leben zu können.

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Herkulesaufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Und die Kraft allein, über die der griechische Held verfügte, wird nicht reichen. Wer die Willkommenskultur des Münchner Bahnhofs in den Alltag hinüberretten will, benötigt ein feines Gespür für die Sorgen der Menschen.

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