Widerstand gegen Neuregelung des Rederechts:Abgeordnete wehren sich gegen Maulkorb

In den Fraktionen regt sich Widerstand: Viele Bundestagsabgeordnete wollen die geplante Einschränkung des Rederechts im Plenum nicht akzeptieren. Union, FDP und SPD müssen mit Einsprüchen gegen die Novelle rechnen, die sie gegen den Willen von Grünen und Linkspartei durchsetzen wollen. Peter Gauweiler erwägt indes schon den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Susanne Höll, Berlin

Die geplante Einschränkung des Rederechts von Bundestagsabgeordneten im Plenum gerät ins Wackeln. Union, FDP und SPD müssen schon in dieser Woche mit Widerstand in ihren Fraktionen gegen die Novelle rechnen, die sie gegen den Willen von Grünen und Linkspartei Ende April im Bundestag durchsetzen wollen. Insbesondere in der SPD rührt sich massive Kritik an der Neuregelung, die womöglich sogar vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden muss.

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Kontroverse Diskussion: Einige Parteien wollen das Rederecht im Bundestag einschränken. Doch der Widerstand aus den Fraktionen wird immer größer.

(Foto: dpa)

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse, Ex-Finanzminister Peer Steinbrück, aber auch andere namhafte Parlamentarier ließen erkennen, dass sie mit einer Einschränkung des Rederechts auch für sogenannte Abweichler nicht einverstanden sind. Thierse lehnte strikte Vorgaben für die Freiheiten des Bundestagspräsidenten bei der Vergabe von Redezeiten ab. Steinbrück sagte am Rande einer Parteiveranstaltung in Münster, man dürfe insbesondere mit Blick auf die Popularität der Piratenpartei nicht den Eindruck erwecken, "es solle das Rederecht im Bundestag für andere, unbequeme Meinungen eingeschränkt werden".

Der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz sagte der Süddeutschen Zeitung, er könne diese Einschränkungen nicht akzeptieren: "Ich werde diesem Vorschlag nicht zustimmen, und ich gehe davon aus, dass andere in der Fraktion es genauso sehen. Dieser Drops ist noch nicht gelutscht."

Der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Axel Schäfer brachte für den Fall größeren Widerstandes eine Verschiebung der Abstimmung ins Spiel, die bislang für den 26. April geplant ist. Zwar halte er die angestrebte Regelung nicht für "das Ende der Demokratie". Es handele sich im wesentlichen um eine Verkürzung des Rederechts bei persönlichen Erklärungen von bislang fünf auf drei Minuten. "Aber wir stehen nicht unter Zeitdruck", sagte Schäfer und fügte hinzu, eine Klage gegen diese Regelung in Karlsruhe müsse verhindert werden.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat bereits angekündigt, bei einer Beschneidung der Rederechte vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch Vizebundestagspräsidentin Petra Pau von der Linkspartei sprach sich dafür aus, eine solche Regelung in Karlsruhe prüfen zu lassen, falls der Bundestag die Novelle beschließen sollte.

Neben Thierse und Pau lehnten auch zwei weitere Vizebundestagspräsidenten die Neuregelung ab, die Union, FDP und SPD im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages durchgesetzt hatten. Hermann Otto Solms von der FDP sagte, er sehe keine ausreichende Begründung für diese Einschränkung der Rechte von Abgeordneten, "die nach dem Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet sind".

Seine Kollegin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen sagte, damit würden die Rechte von Abgeordneten beschnitten, aber auch alle Möglichkeiten, die Debatten im Bundestag lebhafter zu gestalten, indem man auch denen das Wort erteile, die anderer Meinung seien als die Fraktionsmehrheit. Das gelte insbesondere dann, "wenn man nicht will, dass Politik in Talk-Shows, sondern im Bundestag interessant debattiert wird", sagte die Grünen-Politikerin. Sie wies auch darauf hin, dass jeder Bundestagspräsident Redeerlaubnisse sorgsam handhabe.

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gilt als Gegner einer Einschränkung. An seiner Entscheidung, zwei Kritikern aus CDU und FDP bei der Debatte über die Euro-Rettung das Wort zu erteilen, hatte die Fraktionsführungen verärgert und zu der Novelle veranlasst. Abgeordnete, die nicht als Redner von ihren Fraktionen aufgestellt sind, sollen künftig nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit den Fraktionen im Plenum für drei Minuten sprechen dürfen. Die Befürworter der Regelung argumentieren, das sei angesichts der knappen Zeit für Bundestagsberatungen notwendig. Auch dürften Abweichler nicht mit der Aussicht auf Sonderauftritte ermutigt werden.

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