Die Verfassungsrichter in Karlsruhe müssen sich erneut mit dem Euro-Rettungsschirm befassen: Dieses Mal geht es um ein Sondergremium, das künftig im Eilverfahren über Euro-Hilfen entscheiden soll. Zwei SPD-Abgeordnete halten das für verfassungswidrig - und fühlen sich in ihren Rechten als Parlamentarier verletzt.
Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen das vom Parlament beschlossene Verfahren zum Euro-Rettungsschirm. Ihrer Ansicht nach wird der Bundestag unzureichend an Hilfsaktionen in der Euro-Schuldenkrise beteiligt. Insbesondere wehren sich die beiden Abgeordneten dagegen, dass dringende und geheime Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Rettungsfonds EFSF von einem speziellen Gremium getroffen werden sollen, das nur aus neun Mitgliedern besteht.
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Mehr Mitspracherechte des Bundestags hatten die Verfassungsrichter bei der Euro-Rettung angemahnt. Die Bundesregierung richtete daraufhin ein Sondergremium ein, das in besonders eiligen Fällen entscheiden soll. Zwei SPD-Abgeordnete fühlen sich dadurch nun in ihren Rechten als Parlamentarier verletzt. (© AFP)
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Das Gericht bestätigte den Eingang der Organklage und des Eilantrags. Eine Entscheidung soll zeitnah fallen. Noch an diesem Donnerstag wollen die Richter in Karlsruhe prüfen, ob die Einrichtung des neunköpfigen Sondergremiums, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, verfassungswidrig ist.
Eingereicht haben die Klage die SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert. Einem Bericht von Spiegel online zufolge stützen sie sich dabei unter anderem auf eine Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Darin heißt es, das Sondergremium verhindere die Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess.
Parallel zur Aufstockung des EFSF hatte der Bundestag Ende September auch seine Mitspracherechte bei Entscheidungen des Rettungsschirms neu geregelt. Künftig müssen alle EFSF-Maßnahmen, bei denen deutsche Steuergelder eingesetzt werden, vorab vom Bundestag genehmigt werden. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit soll ein neunköpfiges Sondergremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses entscheiden. Jede Bundestagsfraktion soll in dem Gremium mindestens ein Mitglied stellen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widergespiegelt werden sollen.
Das Sondergremium ist Teil des Gesetzentwurfs zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirms und soll die Parlamentsrechte wahren. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September, das eine Stärkung des Bundestags bei künftigen Entscheidungen anmahnt. Doch mit der Übertragung auf ein "Neuner-Gremium" seien die Informations- und Widerspruchsrechte des Bundestags und vor allem der Opposition nicht ausreichend gewahrt, sagte der SPD-Abgeordnete Danckert Spiegel Online.
Die beiden klagenden Abgeordneten fühlen sich in ihren Parlamentsrechten verletzt. In der Klageschrift heißt es, die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen des Bundestags-Plenums auf das Gremium könnte gegen das Grundgesetz verstoßen, weil die Budgethoheit beim Bundestag als Ganzem liege. Problematisch könnte auch sein, dass lediglich einzelne Abgeordnete über die EFSF-Maßnahmen durch die Regierung unterrichtet werden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Der Bundestag hatte erst am Mittwoch die Mitglieder des Gremiums bestimmt. Dem Gremium gehören drei Vertreter der Union sowie je zwei Abgeordnete von SPD und FDP an; die Grünen und die Linke sind mit je einem Parlamentarier vertreten.
Regierung zieht positive Bilanz zum Euro-Gipfel
Im Gespräch mit Welt Online hatte der SPD-Haushaltsexperte Johannes Kahrs das Vorgehen der Regierung bei der geplanten Erweiterung des Euro-Rettungsschirms bereits als "skandalös" bewertet: Kahrs sagte, es gehe nicht an, dass das neunköpfige Sondergremium des Haushaltsausschusses "in Telefonkonferenzen mit einer Mehrheit von fünf zu vier Milliardensummen bewegt, während der Haushaltsausschuss selbst über Beträge von 10.000 Euro streitet." Dieser Zustand sei "abenteuerlich und absurd".
Der Streit um die Mitspracherechte des Parlaments bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms hatte schließlich auch dazu geführt, dass der Bundestag am Mittwoch über die künftige Ausgestaltung des Rettungsschirms abstimmte. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte damit auf Kritik aus Opposition und Öffentlichkeit, wonach eine solch riskante Entscheidung die Beteiligung des Parlaments benötige. Am Tag nach dem dramatischen Euro-Gipfel in Brüssel würdigte die Bundesregierung denn auch die Rolle des Bundestags: Das Parlament habe wichtige Anstöße gegeben - etwa bei der Einigung auf die beiden Hebel-Modelle zur Ausweitung Euro-Rettungsschirms, hieß es.
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(sueddeutsche.de/dpa/AFP/Reuters/hai)
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Ich kann den beiden MdBs nur alles Gute für ihre Beschwerde in Karlsruhe wünschen.
Es geht um so hohe Summen. Und das soll dann nicht öffentlich diskutiert werden ?
Es wird ständig gesagt "Wir haben kein Geld !" - sei es für Polizei, Soziales u.v.m.
Ich kann diese Totschlagbehauptung nicht mehr hören. Wenn das wahr wäre, dann dürften wir auch kein Geld für irgendwelche Bürgschaften maroder EU-/Euro-Staaten haben.
Die freiheitlich demokratische Grundordnung fußt wesentlich darauf, daß auch die Verwendung der Steuermittel transparent dargestellt wird.
Ich bekomme mehr und mehr das Gefühl, daß versucht wird, einen europäischen Gesamtstaat mit nicht-souveränen Mitgliedsländern und einer elitären Führung in Brüssel zu errichten.
Ich bin schon für die EU - aber mehr im Sinne einer EWG und von mir aus einem stabilen Nordeuro im Sinne eines Hans-Olaf Henkel.
Ich vertraue auf das Bundesverfassungsgericht.