Das Bundesverfassungsgericht entwickelt das Sorgerecht in fulminanter Weise: Noch vor dreißig Jahren war ein nichteheliches Kind in Deutschland rechtlich mit seinem Vater nicht einmal verwandt. Nun sagen die Richter: Jedes Kind hat ein Recht auf Mama und Papa, auch das nichteheliche Kind.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen: Jedes Kind hat ein Recht auf Mama und Papa, auch das nichteheliche Kind. Unverheiratete Väter, die nach deutschem Recht bisher nur Zahlväter waren, müssen daher mehr Rechte erhalten. Bisher war es so, dass der Vater von jeglicher Sorge für das Kind ausgeschlossen war, wenn die Mutter nicht einverstanden war. Künftig aber kann der Vater gerichtlich klären lassen, ob es nicht aus Gründen des Kindeswohls geboten ist, ihm zusammen mit der Mutter oder gar ihm allein das Sorgerecht zu übertragen.
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Damit gelangt eine fulminante Rechtsentwicklung zu einem vorläufigen Abschluss: Noch vor dreißig Jahren war es so, dass ein nichteheliches Kind in Deutschland rechtlich mit seinem Vater nicht einmal verwandt war. Das Recht hat sich, angeschoben vom Bundesverfassungsgericht, den geänderten Familienwelten angepasst. Das höchste Gericht hat mit seinen Entscheidungen die Strophen zu einer juristischen Kinderhymne geschrieben.
In der "Kinderhymne", die Bert Brecht 1950 als Gegenstück zur bundesdeutschen Nationalhymne gedichtet hat, kommen die Kinder gar nicht vor. Aber sie hat einen so schönen Text, dass sich viele Bürgerinitiativen im Jahr 1990 (vergeblich) dafür eingesetzt haben, sie zur Hymne des wiedervereinigten Deutschland zu machen: "Anmut sparet nicht noch Mühe, Leidenschaft nicht noch Verstand. Dass ein gutes Deutschland blühe, wie ein andres gutes Land."
Das Bundesverfassungsgericht hat das 2008 mit einem wegweisenden Urteil beherzigt: Es hat mit Mühe, mit Leidenschaft und mit Verstand nicht gespart - und aus einem Urteil zum Artikel 6 Grundgesetz, also zum Elterngrundrecht, eine juristische Hymne auf die Kinder gemacht. Das Urteil ist sozusagen das erste Kinderlied der Welt mit Aktenzeichen, und seitdem schreibt Karlsruhe von Zeit zu Zeit eine neue Strophe hinzu.
Der Streit der politischen Parteien darüber, ob Kinder ein eigenes Grundrecht brauchen, ist entschieden: Sie brauchen es nicht nur, sie haben es schon. Kinder haben ein Grundrecht "auf Pflege und Erziehung". So sagt es das Bundesverfassungsgericht. Der Wortlaut dieses Elterngrundrechts nach Artikel 6 Grundgesetz ist zwar noch immer der gleiche wie vorher. Kinder als Träger von Rechten kommen dort überhaupt nicht vor, sie sind im Verfassungstext nach wie vor nur Gegenstand elterlicher Verantwortung. Das höchste deutsche Gericht hat aber dem Elterngrundrecht ein ungeschriebenes Kindergrundrecht an die Seite gestellt.
Das ist beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder zu bedenken und zu beachten. Kinder, eheliche und nichteheliche Kinder, haben Rechte - auch gegenüber ihren Eltern, auch dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa. Auch das folgt aus dem Kindergrundrecht: Das höchste Gericht gibt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder, also dem Kindeswohl, sogar Vorrang vor den Interessen der Eltern - und daraus muss nun, beim Sorgerecht für nichteheliche Kinder, endlich die Konsequenz gezogen werden. Noch einmal: Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa, und zwar nicht nur die ehelichen Kinder, sondern auch die nichtehelichen. Der Gesetzgeber muss den Eltern klarmachen, dass ihr Kind ein Recht darauf hat, dass sie gegebenenfalls ihre Streitigkeiten zurückstellen und dass sie sich gemeinsam um das Kind kümmern.
Bisher ist es in Deutschland so, dass der nichteheliche Vater nur dann das Sorgerecht ausüben darf, wenn die Mutter einverstanden ist - und auch dann nur zusammen mit der Mutter. Das muss nun geändert werden, auch auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nun ist es zwar nicht gerade die Regel, dass die Zahlväter sich danach drängen, sich intensiv um die Kinder zu kümmern: Viele nichteheliche Väter, es ist wohl insgesamt noch die Mehrheit (bei den jüngeren Jahrgängen hat es sich sehr gebessert), macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen. Es gibt aber eine liebende Minderheit von nichtehelichen Vätern, die nicht nur pünktlich zahlen, sondern sich auch um ihr Kind kümmern wollen - derzeit aber absolut kein Recht dazu haben, wenn die Mutter nicht will.
Hier kommt nun das geplante neue, vom Bundesverfassungsgericht geforderte und von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigte Recht: An die Stelle des bisherigen Müttermonopols soll nun richtigerweise die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater als gesetzlicher Regelfall treten. Über die Details wird man noch intensiv nachdenken müssen; das Urteil aus Karlsruhe gibt hier gute Hinweise. Kinder sind jedenfalls kein Faustpfand in der Hand von Mutter und Vater - das wird die Maxime für das neue Sorgerecht sein müssen.
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(sueddeutsche.de/woja)
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Menschenrechtsverletzungen gegen Eltern verurteilt. Am 03.12.2011 jährt sich zum zweiten Mal das Urteil, mit dem entschieden wurde, dass die Regelung des § 1626a BGB gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Am 03.08.2010 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Rechtsvorschrift verfassungswidrig ist.
Die Lösung, wie im Rest Europas praktiziert: Beide Eltern sind Barunterhaltspflichtig, wie sie auch beide Naturalunterhaltspflichtig sind. Das heißt, ein Kind wird von Vater und Mutter umsorgt. Es macht dabei keinen Unterschied ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, oder getrennt leben. Nur wenn beide für ihr gemeinsames Kind verantwortlich sind per Pflicht und Recht, ist gewährleistet, dass Kinder sich gesund entwickeln können, alles andere ist Ideologie zum Schaden der Kinder, zum Schaden eines ganzen Volkes.
Was bedeutet es denn: sich um sein Kind zu "kümmern"?
Das ist doch nicht ein vom Familiengericht zugesprochenes Mitspracherecht?
Das ist übrigens auch nicht am Wochenende in den Zoo o.ä. fahren oder Unmengen Spielzeug kaufen oder Eiscreme, das ist nicht einmal, den Unterhalt pünktlich zu zahlen. Sich um ein Kind kümmern, das bedeutet viel mehr.
Und wer die Pflichten übernimmt, hat sich auch jedes Prozent der Rechte erarbeitet und verdient.
Leider trifft es zu, dass viele Mütter ein Machtgefälle schaffen. Das ist nicht gut, und nicht im Sinne des Kindeswohls.
Wie sich eine solche Situation allerdings entwickelt hat, das kann man doch nicht gerichtlich außer Kraft setzen oder gar auflösen.
Geht es hier nicht um die Erlangung von Besitzerrechten?
Mit der gerichtlich verfügten Sorgerechtsteilung kann Mann nämlich die Kindesmutter auch gut unter Druck setzen und sie hervorragend in ihrer persönlichen Lebensgestaltung behindern.
Ich fände es interessant, wieviele der Väter, die jetzt möglicherweise ihre Rechte einklagen, auch bereit sind, nächtelang am Bett des kranken Kindes zu verbringen, wer von ihnen bereit ist, Einschnitte in die Karriere und das Einkommen und die Rente hinzunehmen, wieviele wohl dann ihr Leben auf das ihres Kindes abstimmen und zuschneiden und um die Bedürfnisse des Kindes herum gestalten?
Wieviele von ihnen werden sich dann wirklich auch "kümmern" ohne tausend wichtigere Dinge vorzuschieben (Arbeit, Privatleben), die dann doch vorgehen?
Wieviele verstehen das Wort Team im Sinne von "Toll, ein anderer machts"?
So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.
Also wir 99% aller Väter die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.
ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
Im Uebrigen zeigt Ihr Kommentar keinerlei Bezug zum Thema. Warum, bitteschön, sollten angehende Juristen „Strassen pflastern“? Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Juristen? Oder mit der Justiz? Mit der deutschen vielleicht? Wenn man Ihre Kommentare liest, kann man sich dieses Eindruckes ja nicht so ganz erwehren.
Vielleicht bleiben Sie doch besser bei der "Weltwoche" oder der "Schweizerzeit"...
"Nun sagen die Richter: Jedes Kind hat ein Recht auf Mama und Papa, auch das nichteheliche Kind. " steht im Artikel.
Das ist doch Quatsch. Das Sorgerecht ist ein Recht der Eltern.
Es hat doch mal eine Mutter für ihr Kind auf dessen Recht auf Umgang mit dem Vater geklagt. D. h. der Vater sollte dazu zwangsverpflichtet werden, sich um sein Kind zu kümmern. Das Kind hat nicht Recht bekommen. Der Vater muss sich nicht kümmern, wenn er nicht will, die Mutter natürlich auch nicht.
Ich finde, dass die Pflichten viel zu wenig im Vordergrund stehen. Da wird nie drüber geschrieben. Wenn es bei nicht verheirateten und geschiedenen Paaren ein gemeinsames Sorgerecht gibt, dann muss es auch die Verpflichtung geben, sich gemeinsam regelmäßig und häufig über die Erziehung auszutauschen, und diese Verpflichtung muss man auch einklagen können, und es muss ggf. eine Supervision dafür geben. Und es müsste auch eine Mindestanforderung an gezeigtem Einsatz geben, ansonsten müsste das Sorgerecht auch wieder entzogen werden können.
Das Urteil hat mit dem Wohl der Kinder nichts zu tun, sondern eher mit dem Wohl der unehel. Väter.
Paging