Die deutsche Sicherungsverwahrung verstößt gegen die Menschenrechtskonvention, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Kommen nun gefährliche Straftäter frei?
Das Bundesjustizministerium gerät beim Thema Sicherungsverwahrung unversehens unter Druck. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Dienstag überraschend sein Urteil vom Dezember des vergangenen Jahres für rechtskräftig erklärt.
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Als Konsequenz des Urteils könnte die momentane Sicherungsverwahrung umgestaltet werden müssen. (© Foto: AP)
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Darin hatte Straßburg Deutschland gerügt, weil die vormalige Höchstgrenze der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren im Jahr 1998 aufgehoben worden war. Seit damals konnte die Inhaftierung rückfallgefährdeter Straftäter über das eigentliche Haftende hinaus im Extremfall unbegrenzt verlängert werden.
Verletzung der Menschenrechtskonvention
Weil davon ein im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung sitzender Häftling betroffen war, der bei seiner Verurteilung nicht mit der Verlängerung rechnen musste, erkannte der Straßburger Gerichtshof auf eine Verletzung der Menschenrechtskonvention und sprach dem Mann 50.000 Euro Entschädigung zu.
Dagegen hatte die Bundesregierung die Große Kammer des Gerichtshofs angerufen - ohne Erfolg: Ein aus fünf Richtern bestehender Ausschuss des Gerichts lehnte eine Verweisung des Falls an die Große Kammer ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der vielfach vorbestrafte Täter war im Jahr 1986 wegen versuchten Mordes und Raubes zu fünf Jahren verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Gericht die - damals auf zehn Jahre begrenzte - Sicherungsverwahrung an. Das Gericht begründete die Anordnung mit seiner besonderen Gefährlichkeit und seinem Hang zu Gewalttätigkeiten. Beides hatte sich aus einem neurologischen und einem psychiatrischen Gutachten ergeben.
Nachdem der Gefangene seine Strafe verbüßt hatte, beantragte er mehrmals seine Entlassung auf Bewährung - doch das Gericht lehnte dies ab. 2001 verlängerte das Landgericht Marburg die Sicherungsverwahrung über die frühere Höchstdauer von zehn Jahren hinaus.
70 bis 100 Fälle
Brisant ist der Fall, weil die Gerichte damit gezwungen sein könnten, gefährliche Straftäter auf freien Fuß zu setzen, die ebenfalls vom nachträglichen Wegfall der Höchstgrenze betroffen sind.
Dabei geht man von bundesweit mindestens 70, womöglich sogar mehr als 100 Tätern aus, die von der nachträglichen Abschaffung der Höchstgrenze betroffen sind. Bisher haben die Gerichte davon noch Abstand genommen, weil die Straßburger Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist; dies hatte beispielsweise der Bundesgerichtshof in einem Fall angedeutet. Dies könnte nun anders werden.
Derweil arbeitet das Bundesjustizministerium bereits an einer Reform der Sicherungsverwahrung. Diskutiert wird beispielsweise, die nachträglich während der Haftzeit verhängte Sicherungsverwahrung weitgehend einzuschränken und stattdessen größeres Gewicht auf eine bereits im Urteil angeordnete oder dort zumindest vorbehaltene Sicherungsverwahrung zu legen.
Strafe oder Maßregel?
Denkbar ist zudem, dass auf die für den Strafvollzug zuständigen Länder Reformbedarf zukommt. Denn Straßburg hatte das deutsche System, das die Sicherungsverwahrung nicht als "Strafe", sondern als "Maßregel" der Besserung und Sicherung einstuft, grundsätzlich in Frage gestellt: Der Gerichtshof stuft die Sicherungsverwahrung - jedenfalls so, wie sie in Deutschland ausgestaltet ist - ebenfalls als Strafe ein.
Dies könnte zur Folge haben, dass die Länder die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung deutlich anders ausgestalten müssen als den normalen Strafvollzug - beispielsweise mit zusätzlichen Therapieangeboten. Dies wird bundesweit bisher noch sehr unterschiedlich gehandhabt.
In Straßburg sind weitere Verfahren zu dem Thema anhängig. Auch das Bundesverfassungsgericht, das die Verschärfungen des Jahres 1998 vor sechs Jahren gebilligt hatte, wird sich möglicherweise noch in diesem Jahr erneut mit dem Thema befassen. Vor dem Hintergrund des Straßburger Urteils ist es nicht ausgeschlossen, das Karlsruhe seine Linie revidiert. Verfassungsrichter Michael Gerhardt sagte vor wenigen Tagen, er sehe zwischen Straßburg und Karlsruhe kein Konfliktpotenzial über die Sicherungsverwahrung: "Möglicherweise hat das Bundesverfassungsgericht einfach falsch entschieden. So etwas gibt es."
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(SZ vom 12.05.2010/ehr)
Krankenkassen
Ist das Gefängnis ein Auslaufmodell?
Die Abschaffung der Gefängnisse, ist ein Schritt zur Humanisierung unserer Gesellschaft.
In Österreich gibt es Fußfesseln für Gefangene, in Bremervörde wird ein vollkommenes überflüssiges neues Gefängnis gebaut. In Niedersachsen haben wir Gefängnisse, die nicht mal ausgebucht sind. Die Parteien sollten in Bremervörde gegen den Gefängnisbau reagieren, sonst machen sie sich unglaubwürdig. Ist ein Humaner Strafvollzug mit Elektronischen Fußfesseln in Deutschland möglich? In Deutschland ist der Strafvollzug Ländersache.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Wilhelm Schmidt
http://bremervoerde.npage.de/
Mose 39
Josef im Gefängnis.
und er lag allda im Gefängnis. Aber der Herr war mit ihm
und neigte die Herzen zu ihm
und ließ ihn Gnade finden
vor dem Amtmann über das Gefängnis.
Ist ganz einfach.
Lebenslängliche Strafe (= bis zum Tod) ist in Dtld illegal. Wenn also wirklich nur das Volk vor einem dauerhaft gefährlichen Menschen (der die Haft abgesessen hat) geschützt werden sollte, müßte man diesem Menschen also ein Angebot machen, das keine Strafe ist: also eine "Verwahrung", die genauso viel Spaß wie die Freiheit macht. Das ist nicht nur ein Widerspruch in sich. Das ist auch etwas, daß viele Deutsche diesem Menschen eben gerade *nicht* gönnen.
Womit wir beim eigentlichen Thema sind. Entweder wir bringen dem deutschen Volk wieder bei, daß auch Verbrecher ein Recht auf Haftentlassung, Resozialisierung usw. haben... oder wir sollten unseren derzeitigen Rechtsstaat lieber begraben und Tür & Tor für die Rachgelüste des Volkes öffnen.
Zu ersterem gehört indes, die Grundidee der Sicherheitsverwahrung kritisch zu durchdenken. Die Theorie, das Volk vor dauerhaft gefährlichen Tätern zu schützen, ist sehr ehrenwert. Nur
1.) sind Prognosen immer Statistik (= Fehlerquote!). Zu anderen Themen kommen Reflex-Schreie, man dürfe nur glauben, was man selbst gefälscht hätte. Wenns aber, wie hier, opportun ist, wird Statistiken blind geglaubt. Ganz abgesehen davon, daß Statistiken nur Wahrscheinlichkeiten ausdrücken - wäre jemand z.B. zu 70% rückfallgefährdet, wird er *nicht* garantiert wieder straffällig.
2.) wird die Sicherheitsverwahrung schon heute sehr oft eingesetzt... aber das Land ist auch nicht sicherer als vor 10 Jahren! Oder kann mir jemand *eine* brauchbare Evaluation zeigen? Eine Untersuchung, wieviel das muntere Wegsperren derer, vor denen man Angst hat, denn bringt?
Wir schaffen uns nur unser deutsches Guantanamo, bei dem Menschen nach unklaren Grundsätzen nicht für Verbrechen bestraft, sondern für den Verdacht zukünftiger Taten ohne reguläres Gerichtsverfahren dauerhaft in Haft sind.
Verstoß gegen die Menschenrechte.
PS: Idiocracy: "Im Grunde genommen wünscht man sich (natürlicherweise), dass solche Personen "unwiderbringlich weg kommen"."
Wer ist "man"? Und v.a.: Wer sind "solche Personen"? Serienmörder? Serienvergewaltiger? Schau Dir mal die Statistiken an, wie viele es in Dtld überhaupt gibt! Du baust Dir da ein bequemes, anonymisiertes Feindbild und vergißt völlig, daß diese Menschen Individuen mit Rechten sind. Und vor allem nicht mechanische Verbrecher. Guck in die Statistiken: Da wird absolut nicht *jeder* rückfällig. Aber auch der, der's nie würde, soll dauerhaft hinter Gitter. Das verstößt ge
Der "Unrechtsstaat" DDR kannte keine Sicherheitsverwahrung. Dort erinnerte man sich daran, daß die Nazis Menschen, die für ihre Herrschaft unliebsam waren, nach einer Freiheitsstrafe gleich wieder verhaftete und ins KZ steckte.
Die Sicherheitsverwahrung ist vor Mißbrauch nicht sicher. Im Grunde überläßt das Gericht einem Gutachter die Entscheidung, und diese haben sich schon oft geirrt, wenn es um Sicherheitsprognosen geht. Für gestörte, gefährliche Straftäter im Bereich der Sexualdelikte und Mord/Totschlag brauchen wir keine verkappte lebenslängliche Freiheitstrafe( darauf läuft ja die Sicherheitsverwahrung hinaus), sondern spezielle Therapien in speziellen Einrichtungen, so ein Mittelding von Gefängnis mit offenem Vollzug und psychotherapotischer Einrichtung. Kostet viel Geld, daß Deutschland nicht hat, weil es den Banken mit Rettungsschirmen in den Rachen geworfen wird.
Hinzuzufügen wäre noch das ich damit nicht alten Wein in neuen Schläuchen meine, sondern ein Integriertes Konzept das Therapien einschließt aber auch andere Angebote die nötig sind für Menschen die eventuell nie wieder in die Gesellschaft integriert werden können.
"disco_stu: sinnwidergebendes Zitat
"Das Gericht begründete die Anordnung mit seiner besonderen Gefährlichkeit und seinem Hang zu Gewalttätigkeiten. Beides hatte sich aus einem neurologischen und einem psychiatrischen Gutachten ergeben."
Gibt es ein Gutachten, daß das alte aufhebt?"
Vermutlich nicht, ich denke genau da liegt der Hund begraben. Es handelt sich schlicht um Geisteskranke hierfür ist der richtige Aufenthaltsort nicht das Gefängnis sondern das Sanatorium. Das Gericht hat aus meiner Sicht völlig richtig geurteilt, das man jemanden nicht für Taten ins Gefängnis stecken kann die er vermutlich in Zukunft begehen wird. Es ist umgekehrt aber die Pflicht des Staates seine Bürger vor gefährlichen Geisteskranken zu schützen. Man muss die Sache nur Rechtlich richtig aufziehen, dann wird man dem Recht und dem gesunden Menschenverstand gerecht.
Paging