Umstrittene "Herdprämie":Gauck unterzeichnet Gesetz zum Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld kommt: Bundespräsident Joachim Gauck hat das umstrittene Gesetz unterschrieben, wonach Eltern finanzielle Unterstützung erhalten wenn sie ihr Kind nicht in den Kindergarten geben. Doch es gibt weiterhin Widerstand.

Es ist als "Herdprämie" umstritten, trotzdem hat Bundespräsident Joachim Gauck das Betreuungsgeldgesetz unterschrieben. Es kann damit wie geplant zum 1. August in Kraft treten. Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, ab 2014 dann 150 Euro.

Das Bundespräsidialamt erklärte dazu: "Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung hat er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten." Das Land Hamburg sowie die Opposition im Bundestag haben Verfassungsklagen gegen das Gesetz angekündigt.

Das vor allem von der CSU forcierte Betreuungsgeldgesetz ist innerhalb der schwarz-gelben Koalition umstritten. CSU-Chef Horst Seehofer hatte allerdings im Fall einer Ablehnung mit Konsequenzen für die Koalition gedroht. Um die Zustimmung der FDP zu erwirken, wurde ein Ergänzungsgesetz vereinbart, wonach das Betreuungsgeld auch in ein staatlich gefördertes Bildungs-Spar-Modell eingezahlt werden kann, etwa um später die Ausbildung des Kindes zu bezahlen. Am 9. November 2012 verabschiedete der Bundestag mit einer schwarz-gelben Mehrheit das Gesetz, es gab nur wenige Abweichler.

Doch e rst vor wenigen Tagen war die FDP erneut von dem Betreuungsgeldgesetz abgerückt: Sie wolle die familienpolitischen Leistungen "neu ordnen", hieß es in dem auf der Webseite der FDP veröffentlichten Entwurf für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl. "Auch das kürzlich eingeführte Betreuungsgeld muss dabei auf den Prüfstand."

© Süddeutsche.de/dpa/afp/anri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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