Umgang mit deutschen Dschihadisten:Haftbefehle im Wochentakt

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Szene aus dem Prozess gegen einen Syrien-Heimkehrer in München (Foto: REUTERS)
  • Im Wochentakt gibt es von der Bundesanwaltschaft Meldungen über Verfahren gegen radikalisierte Islamisten, die aus Syrien zurückkommen.
  • Jetzt nennt Generalbundesanwalt Range Zahlen: 68 Ermittlungs- und Strafverfahren laufen derzeit gegen 106 Beschuldigte. Und es dürften Range zufolge noch mehr werden.
  • Eine Routine von Festnahme und Anklage radikalisierter Syrienheimkehrer soll dem Schutz vor Anschlägen dienen. Für dieses Ziel will Innenminister de Maizière nun weitere Mittel bereitstellen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Gerade hat die Bundesanwaltschaft wieder einmal eine Anklage gegen einen Syrienrückkehrer formuliert. Nezet S. heißt er, ein 22-jähriger Deutscher, im Juli 2014 war er über die Türkei nach Syrien gereist, um sich der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Ende August, nach einer Waffenausbildung und einigen Kampfeinsätzen, kehrte er nach Deutschland zurück, kurz darauf wurde er festgenommen. Nun steht ihm ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bevor, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Ausreise, Rückkehr, Haftbefehl, Anklage: Im Wochentakt setzt die Karlsruher Bundesanwaltschaft Meldungen zu Verfahren gegen radikalisierte Islamisten ab, die aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrt sind. Generalbundesanwalt Harald Range hat nun Zahlen genannt, die deutlich machen, wie stark die Auswirkungen des Konflikts in Syrien und im Irak inzwischen in Deutschland zu spüren sind.

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Derzeit führe die Bundesanwaltschaft 68 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen 106 Beschuldigte - Kämpfer, Schleuser, Rekruteure. Anfang 2014 waren es erst acht Beschuldigte. Und die Zahlen werden weiter steigen, prognostiziert Range: "Der Scheitelpunkt dieser Entwicklung ist noch nicht erreicht." Verfahren werden freilich auf beiden Seiten geführt: "Gegenstand unserer Ermittlungen sind selbstverständlich auch Verbrechen von Angehörigen des Assad-Regimes nach dem Völkerstrafgesetzbuch", sagte Range in Karlsruhe.

Die Rückkehrer aus dem Reich des Terrors werden in nahezu geräuschloser Routine abgefangen und eingesperrt. Die Grundlage für die Karlsruher Verfahren wird oft in den Ländern gelegt, häufig wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

An diesem Dienstag hat beispielsweise die baden-württembergische Polizei einen angeblichen Islamistentreffpunkt in Stuttgart durchsucht, ein islamisches Bildungs- und Kulturzentrum - nach Angaben von Innenminister Reinhold Gall eine von Salafisten dominierte Einrichtung, die den Islamischen Staat unterstützen soll. Sechs Personen aus dem Umfeld der Organisation seien seit 2013 in Richtung Syrien gereist, drei seien dort wahrscheinlich gestorben.

Terrordrohungen gibt es immer wieder. Dann sichern zusätzliche Bundespolizisten, wie hier 2010 in Frankfurt, Bahnhöfe und Flughäfen. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Derweil fahnden die Sicherheitsbehörden in Ostdeutschland nach zwei jungen Frauen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, 15 und 18 Jahre alt. Sie sind vor Kurzem in die Türkei geflogen, womöglich, um ins IS-Gebiet weiterzureisen.

Permanenter Alarmzustand

Sobald sich, etwa aus einem abgehörten Telefonat, ein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass sich ein Syrienreisender einer terroristischen Vereinigung angeschlossen hat, reichen die Länder den Fall an die Bundesanwaltschaft weiter. Freilich nur, wenn feststeht, um welche der diversen Gruppen es sich handelt - wie Islamischer Staat, Ahrar al-Sham oder Jabbat al-Nusra. Nur dann ist laut Bundesgerichtshof ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung möglich.

Hinter der Routine aus Festnahme und Anklage verbirgt sich freilich ein permanenter Alarmzustand. Wenn, wie bei Nezet S., von Waffenausbildung und Kampferfahrung die Rede ist, dann kann der Rückkehrer entweder ein traumatisierter junger Mensch sein, der genug hat vom Krieg. Oder eben ein zum Terror entschlossener Kämpfer, der auf seine Gelegenheit wartet.

Range, obwohl Chef einer Straf verfolgungsbehörde, sieht das engmaschige Abfangnetz für die Syrienrückkehrer daher eindeutig im Dienste der Verhütung von Anschlägen: "Vorrangiges Ziel der Bundesanwaltschaft ist es, die Mittel des Terrorismusstrafrechts so effektiv einzusetzen, dass die Bevölkerung vor Anschlägen geschützt werden kann."

Ein Ziel, für das der Bund nun erhebliche Mittel freimachen will: Für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sollen insgesamt 750 neue Stellen geschaffen und 328 Millionen Euro ausgegeben werden, kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière an.

Linktipp:

"Deutsche Dschihadisten werden regelrecht verheizt" - welche Erkenntnisse der Verfassungsschutz über Deutsche hat, die für die Terrormiliz Islamischer Staat kämpfen.

© SZ vom 18.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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