Übergriffe in Köln:Maas und de Maizière erleichtern Abschiebung straffälliger Ausländer

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Nach den Übergriffen von Köln einigen sich die Minister auf eine Verschärfung des Ausländerrechts. Ausweisungen soll es schon bei Bewährungsstrafen geben.

Ausländer sollen nach sexuellen Übergriffen und anderen Straftaten in Zukunft leichter ausgewiesen werden können. Dies beinhaltet ein gemeinsamer Gesetzesvorschlag von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium. Die zuständigen Minister Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) stellten ihn in Berlin vor.

"Wir haben uns darauf verständigt, die Ausweisung von kriminellen Ausländern weiter zu erleichtern. Und: Flüchtlingen, die Straftaten begehen, werden wir künftig konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagen", teilte Maas mit. Gleichzeitig betonte der Justizminister, Migranten dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, es gebe viele rechtstreue Flüchtlinge, die in Deutschland geschützt werden müssten.

Konkret schlagen die Minister vor, früher als bisher bei bestimmten Straftaten von Ausländern ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" beziehungsweise ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" feststellen zu lassen. Die bisher gültigen Bestimmungen sollen dafür herabgesetzt werden.

Ausweisungen bereits bei Bewährungsstrafen

Als schwerwiegend gilt demnach in Zukunft bereits, "wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (...) rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt ist." Als wichtige Bedingung gilt, dass die Straftaten gewaltsam, mit Drohungen oder "mit List" begangen wurden. Außerdem gilt das schwerwiegende Ausweisungsinteresse bei seriell begangenen Straftaten gegen das Eigentum, also etwa bei mehrfachem Diebstahl oder Einbruch. Gelten soll dies auch dann, wenn die Strafen zur Bewährung ausgesetzt sind.

"Besonders schwerwiegend" soll das Ausweisungsinteresse in Zukunft sein, wenn ein Ausländer wegen solcher Taten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird.

Nach der Grundsatzeinigung beider Minister sollen entsprechende gesetzliche Regelungen schnell in den Bundestag eingebracht werden. Zudem kündigen die Ressortchefs an, die Verabschiedung eines bereits geplanten Gesetzesentwurfs zur Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigungen beschleunigen zu wollen.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/bepe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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