Strafvollzug:Weihnachtliche Gnade im Strafvollzug

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Mauer mit Wachtürmen: Die Justizvollzugsanstalt in Köln-Ossendorf. (Foto: dpa)

Zwischen 800 und 900 Häftlinge werden jedes Jahr ab Mitte November vorzeitig nach Hause geschickt - auch der Staat profitiert davon.

Von Wolfgang Janisch

Man weiß ja nicht, was Gefängnischöre so im Programm haben. Sollte "O du fröhliche" dazugehören, dann werden die rau-kehligen Sänger die Worte von der gnadenbringenden Weihnachtszeit jedenfalls nicht so gedankenlos dahinsingen wie der Durchschnittsbürger am Christbaum. Denn für Häftlinge bringt jede Weihnachtszeit Gnade, zuverlässig und tausendfach. Und im Kontext des Strafvollzugs ist Gnade eine harte Währung, sie bedeutet Freiheit.

In Bremen pflegt man den Brauch schon seit kurz nach dem Krieg. Die meisten anderen Bundesländer zogen überwiegend in den Achtzigerjahren nach und vermelden seither alle Jahre wieder die aktuellen Zahlen ihrer "Weihnachtsamnestie".

In kleinen Ländern sind es ein, zwei Dutzend, in Berlin, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zwischen 80 und 100, Baden-Württemberg zählt gar nicht mehr ("mehrere Hundert"). Richtig viele sind es in Nordrhein-Westfalen. Schon jetzt sind in den vorweihnachtlichen Wochen 710 Gefangene entlassen worden, aber wahrscheinlich werden es am Ende zwischen 800 und 900 sein, wie jedes Jahr. Ein großes Bundesland hat viele Gefangene, klar, aber auch relativ zur Häftlingszahl ist die Gnadenquote hoch in NRW; etwa einer von 20 kommt raus.

Die Milde hilft auch den Finanzministern

Das Prinzip ist fast überall dasselbe. Gefangene, deren Haft in den Wochen vor Jahresende ausläuft, können etwa von Mitte November an vorzeitig nach Hause geschickt werden, vorausgesetzt, sie sitzen nicht wegen einer schweren Gewalt- oder Sexualstraftat und haben sich im Gefängnis tadelfrei verhalten. Eigentlich ist das gar keine Amnestie, sondern ein "Gnadenerweis", weil jeder Einzelfall geprüft wird. Manchmal geht es nur um ein paar Tage, mitunter aber auch um mehrere Wochen; in Hamburg werden so im Durchschnitt gut 20 Tage pro Häftling erlassen.

Die Milde hilft auch den Finanzministern. Gefängnishaft kostet pro Tag und Person etwa 130 Euro, da rechnet sich die Güte. Aber es sprechen auch ganz praktische Gründe für den Haftrabatt: Wer aus dem Gefängnis kommt, muss Wohnung oder Arbeit suchen und hat einen Behördenmarathon vor sich - zwischen den Jahren wäre da nichts zu machen.

Auch die Gnade ist in Deutschland in detaillierten Ministerererlassen geregelt

Interessant ist, dass Bayern und Sachsen sich dem Brauch nicht angeschlossen haben. Dort werden Leute erst am letzten Werktag vor Weihnachten freigelassen, wenn der Entlassungstermin zwischen Heiligabend und Dreikönig liegt. Das klingt nach Härte, aber in den Freistaaten sieht man das als Bekenntnis zum Rechtsstaat. Denn die Dauer einer Freiheitsstrafe wird von einem unabhängigen Gericht festgesetzt. Gnade dagegen ist ein monarchisches Relikt: Der Herrscher erhebt sich über das Recht. Er relativiert, was die unabhängige Justiz entschieden hat.

"Gnade" als die freundliche Schwester der Willkür? Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht auch die Gnade in detaillierten Ministererlassen geregelt wäre. Außerdem gemahnen die Amnestien daran, dass auch der Rechtsstaat kein perfektes Menschenwerk ist, sondern eine weiche, nachgiebige Stelle haben muss. Gnade sei "das gesetzlose Wunder innerhalb der juristischen Gesetzeswelt", sagte der große Jurist Gustav Radbruch. Weihnachten ist keine schlechte Zeit, daran zu erinnern.

© SZ vom 09.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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