Schwarz-Gelb und SPD einigen sich:Aufspaltung der Jobcenter verhindert

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Das Ende eines langen Streits: Eine Spitzenrunde der Parteien rettet die Jobcenter in ihrer derzeitigen Form - mit einer Grundgesetzänderung.

Mehr als zwei Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hartz-IV-Jobcenter ist der Weg frei für eine Neuordnung. Eine Spitzenrunde aus Vertretern von Union, FDP und SPD vereinbarte in Berlin eine Grundgesetzänderung. Die ursprünglich von der schwarz-gelben Koalition geplante Aufspaltung der Jobcenter in getrennte Aufgaben für Arbeitsagenturen und Kommunen ist damit abgewendet.

Die 6,8 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II werden von der Änderung nicht viel merken: In der Praxis ändert sich wenig. Künftig sollen jedoch bis zu 110 statt derzeit 69 Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie mit dem Geld vom Bund übernehmen. Das wäre ein Viertel aller 438 Jobcenter bundesweit.

"Wir werden gemeinsam eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nach dem einstündigen Treffen. Die Langzeitarbeitslosen hätten nun Sicherheit: "Auch in Zukunft gibt es die Hilfe aus einer Hand." SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, es sei nicht alltäglich, dass die größte Oppositionsfraktion der Regierung aushelfe.

Schwarz-Gelb braucht die SPD

Es gehe aber um die bestmögliche Betreuung der Hartz-IV-Bezieher, sagte Steinmeier. Dahinter müssten "oberflächliche, parteitaktische Überlegungen" zurückstehen. Die SPD habe zudem erreicht, dass die Sperrung von 900 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen im Bundeshaushalt aufgehoben und 3200 bisher befristete Stellen in der Arbeitsverwaltung in dauerhafte Jobs umgewandelt würden.

An der Spitzenrunde nahmen auch die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, sowie die Verhandlungsführer der Bundesländer teil. Zur Änderung der Verfassung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dafür benötigen Union und FDP die SPD.

Ein erster Anlauf für eine Einigung war vor einem Jahr am Widerstand der Unions-Fraktion im Bundestag gescheitert. Ohne Neuregelung müssten alle Jobcenter 2011 in Zuständigkeiten für Kommunen und Arbeitsagenturen aufgespaltet werden. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Kooperation von Bund und Kommunen verstoße gegen das Grundgesetz.

Verabschiedung vor Sommerpause möglich

In das Grundgesetz soll nun der Artikel 91e neu aufgenommen werden. Darin wird geregelt, dass der Bund und die Kommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher gemeinsame Einrichtungen bilden dürfen. Dies soll bundesweit die Regel sein. Die Zahl der Optionskommunen kann um bis zu 41 auf 110 erhöht werden. Die 23 Kommunen, in denen die Aufgaben derzeit getrennt wahrgenommen werden, müssen sich für eines der Modelle entscheiden.

Ein zusätzliches Bundesgesetz soll weitere Details regeln, wie etwa eine bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern durch eine höhere Zahl von Arbeitsvermittlern.

Die Bundesregierung will bereits kommenden Mittwoch die Eckpunkte der Neuregelung beschließen. Die Gesetzentwürfe sollen das Kabinett am 21. April passieren. Eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wäre damit noch vor der Sommerpause möglich.

In den Jobcentern werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet sowie Fördermaßnahmen und soziale Hilfen auf den Weg gebracht. Bisher arbeiten Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern eng zusammen. 69 Kommunen erhielten bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 aber die Option, die Betreuung in Alleinregie zu übernehmen.

© sueddeutsche.de/Reuters/dpa/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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