Sachsen:Wie die Dresdner Justiz Demonstranten jagt

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Bespitzelung und Durchsuchungen ohne Befehl - bei der Verfolgung von Straftaten abseits der Demonstrationen gegen einen Neonaziaufmarsch in Dresden kam es zu Unregelmäßigkeiten. Versehen oder Absicht? Die sächsische Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe einer politisch motivierten Strafverfolgung zurück.

Christiane Kohl

Anfangs schien alles so friedlich zu sein. Da fanden sich Dresdner Bürger zu Menschenketten zusammen, Kerzen wurden entzündet, Politiker hielten klingende Reden. In einem gemeinsamen Kraftakt hatten sich Tausende Bewohner dagegen gestellt, dass Horden von Neonazis Jahr für Jahr die Erinnerung an die Dresdner Bombennacht im Zweiten Weltkrieg für ihre politischen Zwecke missbrauchten.

19.02.2011 - In Dresden wurde das zweite Jahr in Folge der Aufmarsch von Nazis durch antifaschistische Blockaden verhindert. (Foto: Mark Mühlhaus/attenzione)

Die Demonstration der Demokraten - sie fand im Februar dieses Jahres statt. Atmosphärisch aber scheint sie bereits Lichtjahre entfernt zu sein. Denn seit Monaten streiten sich die politischen Parteien in Dresden nun über das, was auf die Demonstration am 19. Februar folgte.

Polizei spioniert Handynutzer aus

So wurden Hunderte Ermittlungsverfahren eröffnet, bei denen die Polizei fast eine Million Handydaten auskundschaftete. Dass sie dies durfte, bezweifelte der sächsische Datenschutzbeauftragte. Daraufhin warfen ihm Politiker und Juristen vor, er habe seine Kompetenzen überschritten. Dabei war der Datenschutzbericht auf Antrag des Landtags erfolgt.

Unterdessen hatten auch fragwürdige Durchsuchungen stattgefunden, sowohl in Dresden als auch im benachbarten Thüringen, ohne dass dort die Behörden ins Vertrauen gezogen wurden. Mittlerweile beharken sich Opposition und Regierung mit Schuldzuweisungen. Selbst Behördenvertreter, die sich eigentlich zur Neutralität verpflichtet fühlen sollten, geben bärbeißige Erklärungen ab.

Da wehrt sich etwa die Dresdner Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Erklärung, es sei "absurd", den Justizbehörden sachfremde Absichten zu unterstellen. Denn selbstverständlich würden "die Strafverfolgungsbehörden auch in diesem Fall keine politische oder politisch motivierte Strafverfolgung betreiben". Gerade solche Erklärungen aber wecken erst den Argwohn. Die sächsische Justiz, so scheint es, steckt im Schützengraben eines unerbittlichen politischen Kleinkriegs fest.

Büro der Linkspartei versehentlich durchsucht

Worum es bei den Ermittlungen eigentlich geht, ist aus dem Blickfeld geraten. Abseits der friedlichen Demonstrationen gegen den Neonaziaufmarsch im Februar dieses Jahres war es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Demonstranten gekommen sowie zu Angriffen auf die Polizei. Diese zu verfolgen ist die Pflicht der Staatsanwaltschaft. Schon am Abend nach der Demonstration aber gab es erste Irritationen. Denn die Ermittler hatten mit viel Aufwand ein Gebäude durchsucht, in dem die Linkspartei ein Büro unterhielt - wie auch ein Dresdner Rechtsanwalt, der mit allem nichts zu tun hatte. Beide Büros wurden von der Polizei ebenfalls überprüft, obwohl es nicht einmal für die Räume eines Jugendclubs, auf den die Ermittlungen zielten, einen rechtmäßigen Durchsuchungsbefehl gab. Die Ermittler hatten die Adresse verwechselt.

Ein Gericht stellte später fest, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. Seither wird der Verteidiger der Linkspartei, der den Gerichtsbeschluss erstritten hatte, in einer anderen Sache juristisch verfolgt. Insgesamt eröffneten die Staatsanwälte etwa 200 Strafverfahren nach dem Demonstrationstag im Februar. Ein Großteil davon wurde mittlerweile eingestellt, etwa 50 Verfahren aber laufen noch. Darüber hinaus gibt es vier Ermittlungsverfahren, die bereits nach einer Demonstration gegen rechte Marschierer im Februar 2010 eröffnet wurden - sie sind jetzt der Anlass für eine Zuspitzung der Auseinandersetzungen.

Die Verfahren richten sich gegen vier Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in verschiedenen Landtagen. Ihnen wird vorgeworfen, durch Aufrufe zu Blockaden gegen rechte Marschierer das sächsische Versammlungsgesetz verletzt zu haben. Im Fall des sächsischen Linksfraktionsvorsitzenden André Hahn und seines thüringischen Kollegen Bodo Ramelow haben die Ermittler inzwischen die Aufhebung der Immunität beantragt.

Pikant ist nur, dass das sächsische Versammlungsgesetz zum Zeitpunkt des Verstoßes nach heutiger Rechtsauffassung womöglich gar keine Gültigkeit hatte. Aufgrund eines Formfehlers war es im Frühjahr vom sächsischen Verfassungsgericht kassiert worden. Die Richter erklärten das Gesetz rückwirkend für ungültig, weshalb es bereits seit Januar 2010 keine Wirksamkeit mehr hatte. Die ermittelnden Staatsanwälte störte dies nicht, ihrer Ansicht nach ist in Sachsen seither das Bundesversammlungsgesetz in Kraft. Das aber sieht eine Höchststrafe von drei Jahren vor, während das Strafmaß nach sächsischem Recht nur bei bis zu zwei Jahren lag.

Entsprechend kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nun zu dem Schluss, dass die Ermittlungen nicht rechtens sein könnten. Dem Gutachten zufolge, das von einem Abgeordneten der Linkspartei in Auftrag gegeben wurde, hat sich für den betreffenden Zeitraum eine "Strafbarkeitslücke" aufgetan. Denn aufgrund der rechtsstaatlichen Prinzipien dürfe nicht im Nachhinein ein schärferes Strafmaß Anwendung finden als dasjenige, welches dem Betroffenen zum Tatzeitpunkt bekannt gewesen war. Das sächsische Justizministerium schweigt dazu.

© SZ vom 06.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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