Rechtspopulist triumphiert vor Gericht:Wilders' Handschrift

Der Volksverhetzungsprozess gegen den holländischen Populisten und erklärten Islamfeind Geert Wilders ist endlich zu Ende. Es ist ein bedauernswertes Ende: Der Freispruch sendet ein falsches Signal.

Thomas Kirchner

Wer den Koran als "faschistisches Buch" bezeichnet und ihn mit Hitlers "Mein Kampf" vergleicht, wer sagt, sein Land schlage gerade eine "Schlacht" gegen den Islam, "und wir müssen uns verteidigen" - der sät sehr wohl Hass, nicht nur gegen eine Religion, sondern auch gegen diejenigen, die ihr angehören. Es hätte also durchaus Gründe gegeben, den Mann zu verurteilen. Der Freispruch sendet ein falsches Signal.

Islamgegner
:Wie Wilders argumentiert

Islamfeindliche Äußerungen brachten Geert Wilders vor ein Amsterdamer Gericht - doch der niederländische Rechtspopulist verteidigte sich erfolgreich gegen die massiven Vorwürfe.

Prozess bot Wilders weitere Bühne

Die Richter glaubten Wilders, gegen Muslime an sich habe er doch gar nichts. Auch seien seine Äußerungen im Zusammenhang mit dem Streit um die richtige Einwanderungspolitik gefallen und deshalb gerade noch tolerabel. Aber die Freiheit der Meinungsäußerung gilt nicht absolut, sie hat Grenzen, wo Grundrechte bedroht sind, wo etwa die Glaubensfreiheit in Gefahr ist.

Doch egal wie dieser Prozess nun ausgegangen ist: Er hätte wohl besser gar nicht erst geführt werden sollen, denn er hat Wilders nur eine weitere Bühne geboten für dessen Kreuzzug gegen den Islam. Wirksam bekämpfen lässt sich einer wie er nur politisch, etwa indem die anderen Parteien zusammenstehen und deutlich kundtun, dass sich Wilders mit vielen seiner Äußerungen und Forderungen außerhalb des demokratischen Konsens' bewegt. Doch diesen Kampf hat die niederländische Politik schon verloren. Die Mitte-rechts-Regierung hat sich abhängig gemacht von seiner Duldung. Wohin das führt, zeigen die Pläne zur Verschärfung der Integrationspolitik, die in der vergangenen Woche vorgestellt wurden: Sie tragen Wilders' Handschrift.

© SZ vom 24.06.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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