Rechtsextremismus:Polizist trotz Hitlergruß?

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Bei der Berliner Polizei ist der Beamte seit 2007 suspendiert. (Foto: dpa)

Ein Berliner Polizist trägt Runen-Tattoos, auf einem Foto zeigt er den Hitlergruß. Zwei Gerichte sehen keinen Kündigungsgrund. Jetzt soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Von Wolfgang Janisch

Es gibt diese Grenzfälle, da ist man unsicher. Wie geht der Staat um mit einem Polizisten, der im Alltagsstress mal einen Spruch raushaut, gegen Ausländer oder Globalisierungsgegner? Ermahnung, Disziplinarverfahren - oder doch Nachsicht? Der Berliner Polizeikommissar, über dessen Fall das Bundesverwaltungsgericht an diesem Donnerstag verhandelt, fällt eher nicht in einen Graubereich. Tiefschwarz, würde man sagen, oder besser: braun.

Erst war bekannt geworden, dass er Booklet-Texte für rechtsextreme CDs geschrieben hat. Dann wurde ruchbar, dass er mit einer Sig-Rune, einer Odal-Rune und einer Wolfsangel tätowiert ist, Symbole also, die man in Deutschland zumindest nicht öffentlich verwenden darf. Schließlich fand man bei ihm Devotionalien aus der rechtsextremen Szene, darunter ein Hitlerporträt. Und dann war da noch dieses Foto: Unser Mann mit nacktem Oberkörper beim Hitlergruß.

Ein überraschendes Gerichtsverfahren

Alle Strafverfahren endeten mit Einstellung oder Freispruch. Der Mann mühte sich, den braunen Verdacht zu zerstreuen. Den Hitlergruß habe er im Ausland gezeigt, wo das erlaubt sei - vollkommen betrunken. Die Runen? Er interessiere sich für nordische Mythologie. Der gerahmte Hitler? Ein Sammelobjekt, hänge aber hinterm Kleiderschrank.

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Das Land Berlin fand trotzdem, der Mann habe bei der Polizei nichts verloren. Seit 2007 ist er vom Dienst suspendiert, doch das Gerichtsverfahren verlief, nun ja, überraschend: Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht lehnten den Rauswurf ab. Ein Hitlergruß sei zu wenig, der Nazi-Ramsch höchstens ein Indiz. Die Tätowierungen? Allenfalls ein Zeichen dafür, dass er verfassungsfeindliche Überzeugungen habe. Aber nicht, dass er sich danach verhalte.

Gut möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht die unappetitliche Causa zum Anlass nimmt, ein paar grundsätzliche Worte zum Thema Extremisten im Staatsdienst sagt. Anlass dazu gäbe es, denn in den vergangenen Jahren tauchten immer mal wieder Figuren vom radikalisierten Rand der Gesellschaft im Staatsdienst auf. Es sind nicht viele Fälle bekannt, in Hessen etwa wurden vergangenes Jahr zwei Polizisten wegen angeblicher Kontakte zu Salafisten überprüft. Gelegentlich finden sich in den Reihen der Polizei auch sogenannte Reichsbürger, die den Staat ablehnen, aber den Beamtensold gern nehmen.

Für ein vernünftiges Maß an Loyalität braucht es keinen Gesinnungstest

Welches Maß an Verfassungstreue darf der Staat verlangen? Zu diesem Thema hält die deutsche Geschichte eine lehrreiche Dekade bereit. Nachsicht gegen seine Kritiker ließ sich der Staat in den 70er-Jahren nicht nachsagen. Der Radikalenerlass führte zu Tausenden Verfahren gegen aktive und werdende Beamte - der Staat wollte sich gegen eine vermeintliche linksradikale Gefahr wappnen. Anfragen beim Verfassungsschutz wurden zur Regel; wer linken K-Gruppen zugeschlagen wurde, konnte seinen Traum vom Lehrerberuf an den Nagel hängen. Und das Bundesverfassungsgericht erlaubte die Linkenhatz, mit einem der fragwürdigsten Beschlüsse seiner Geschichte.

Die Lehre daraus? Es reicht, Beamten ein vernünftiges Maß Loyalität abzufordern, es braucht keinen Gesinnungstest. Das reicht allemal, um "Reichsbürger" und Rechtsextremisten aus dem Dienst zu entfernen.

© SZ vom 16.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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