Rechtsextreme in Deutschland:Mehrheit der Deutschen für NPD-Verbot

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Im Kampf gegen Rechtsextremismus befürwortet mehr als die Hälfte der Bundesbürger ein NPD-Verbot. Der Umfrage zufolge bewertet eine Mehrheit allerdings auch den Einsatz von V-Leuten als hilfreich. Bei den Ermittlungen in der Neonazi-Mordserie will Generalbundesanwalt Range ohne eine Kronzeugenregelung für die Terrorverdächtige Beate Zschäpe auskommen.

Jeder zweite Deutsche setzt im Kampf gegen den Rechtsextremismus auf ein NPD-Verbot. Dies ergab der neue "Deutschlandtrend", eine Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des ARD- Morgenmagazins. Demnach sind 52 Prozent der Deutschen dafür, die NPD zu verbieten. 42 Prozent reiche es aus, bestehende Gesetze schärfer anzuwenden. Allerdings halten 55 Prozent der Befragten den Einsatz von V-Männern für die Bekämpfung rechtsextremistischer Terrorzellen für eher hilfreich, 33 Prozent sehen V-Leute als eher hinderlich an.

Demonstrant in München: Einer Umfrage zufolge befürwortet die Hälfte der Deutschen ein NPD-Verbot. (Foto: AFP)

Vor wenigen Tagen hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angekündigt, er wolle ein Verbotsverfahren prüfen, ohne dass der Verfassungsschutz zuvor alle seine V-Leute aus der rechtsextremen Partei abziehen müsse. In der Rheinischen Post sprach er von einem "gangbaren Mittelweg": Informationen aus dem Innenleben der NPD seien weiterhin "ungemein wichtig". Das Verfassungsgericht hatte 2003 darauf hingewiesen, dass Beweise gegen die NPD nicht verwertbar seien, falls V-Leute dort selbst aktiv beteiligt sind.

Derweil steht Generalbundesanwalt Harald Range, der die Ermittlungen gegen die des Mordes verdächtige rechtsextremistische Zwickauer Zelle führt, nach Informationen der Süddeutschen Zeitung einer Kronzeugenregelung für Beate Zschäpe äußerst skeptisch gegenüber. Er wolle, wenn irgend möglich, ohne eine solche Vereinbarung auskommen, die Strafminderung bei umfänglichen Aussagen ermöglicht, sagte Range in einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Montag.

"Bei zehn Morden tue ich mich - jedenfalls heute - furchtbar schwer, mit jemandem ernsthaft in Verhandlungen einzutreten," sagte Range den Abgeordneten ausweislich des Sitzungsprotokolls. Zschäpe wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, zusammen mit den beiden Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die nicht mehr am Leben sind und bislang als Hauptverantwortliche für die Morde an neun Migranten und einer Polizistin angesehen werden. Die Frau sitzt in Köln in Haft und schweigt bislang.

Friedrich kündigt Konsequenzen an

Nach den Pannen bei der Verfolgung der Zwickauer Neonazi-Gruppe schließt Innenminister Friedrich eine Diskussion um die frühzeitige Einschaltung des Generalbundesanwalts in künftige Ermittlungen nicht aus. Bislang sei es so, dass dieser erst ermitteln dürfe, wenn der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung bestehe, sagte Friedrich in der ZDF-Sendung Maybrit Illner. Der Generalbundesanwalt könne solche Fälle nicht ohne weiteres an sich ziehen. Nach Abschluss der derzeit laufenden Untersuchungen lasse sich allerdings darüber diskutieren, ob dies möglich sein sollte, wenn "länderübergreifende Strukturen" festgestellt würden.

Friedrich kündigte erneut eine Überprüfung der Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit V-Leuten in der rechtsextremistischen NPD an. "Wenn Sie V-Leute im Rauschgiftmilieu, im Waffenhändlermilieu haben, dann sind das natürlich Typen, die bereit sind, gegen Geld Informationen zu liefern", sagte der Minister und fügte hinzu: "Aber hier haben wir es mit Gesinnungstätern zu tun." In diesem Milieu sei es "viel, viel schwieriger", relevante Informationen mit Geld zu kaufen. "Insofern muss man sich dieses V-Leute-System wirklich genau anschauen."

Wiefelspütz widerspricht Rücktrittsforderung

Unterdessen widersprach der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz Darstellungen, er habe Friedrichs Rücktritt gefordert. Vielmehr habe er lediglich dessen Umgang mit rechtsextremistischen Terror kritisiert, sagte Wiefelspütz der Nachrichtenagentur dpa. Dies sei aber nicht als parteipolitische Abrechnung gemeint gewesen.

Die Folgewirkung "dieser entsetzlichen rechtsterroristischen Dimension" sei viel zu groß, als dass man sie an nur einer Person festmachen könnte, sagte Wiefelspütz der Leipziger Volkszeitung. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen der USA nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 stellte der SPD-Politiker fest: "Vergleiche hinken immer. Klar ist: Diese braune Mordspur ist eine dramatische Zäsur. Etwas Vergleichbares hat es seit 1949 in Deutschland nicht gegeben."

SPD-Chef Sigmar Gabriel warnte vor vorschnellen Schlüssen aus der beispiellosen Verbrechensserie. Grundproblem sei eine gesellschaftliche Verankerung rechten Gedankengutes. "Es gibt in der Mitte der Gesellschaft seit vielen, vielen Jahren eine Verharmlosung des Rechtsextremismus und rechter Gewalt", sagte er in der ZDF-Sendung Maybrit Illner. Hier müsse es ein Umdenken geben.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) hält einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Neonazi-Morden für verfrüht. Erst einmal solle man die Ermittlungsergebnisse abwarten, sagte der Vorsitzende des Bundestags- Innenausschusses der Financial Times Deutschland. Vor allem Landesbehörden wie der Thüringer Verfassungsschutz hätten versagt. "Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags macht nur Sinn, wenn es Fehler im Verantwortungsbereich des Bundes gegeben hat."

Verfassungsschutz greift auf Ex-Mitarbeiter zurück

Unterdessen muss das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand zurückgreifen, um fehlende Informationen über rechtsextremistische Kreise rekonstruieren zu können. "Es werden Sachbearbeiter befragt, die längst pensioniert sind", sagte Bosbach der Mitteldeutschen Zeitung mit Verweis auf entsprechende Auskünfte in der Innenausschusssitzung am vergangenen Montag.

Grund ist die Vorgabe des Verfassungsschutzgesetzes, wonach personenbezogene Akten nach fünf Jahren vernichtet und nur in besonderen Fällen zehn Jahre lang aufbewahrt werden dürfen. Diese Regelung hatte auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, nach der Ausschusssitzung beklagt und hinzugefügt, dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Bereich Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne. Aus einem der Mitteldeutschen Zeitung vorliegenden Maßnahmenkatalog des Bundesinnenministeriums ergibt sich, dass eine Korrektur des Gesetzes geplant ist.

© SZ vom 25.11.2011/dpa/AFP/dapd/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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