Recht auf Krippenplatz oder Tagesbetreuung:Landkreise optimistisch bei Kleinkinderbetreuung

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Gelingt den Kommunen der Krippenplatzausbau? Zumindest die Landkreise zeigen sich zuversichtlich. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Krippenplatzmangel? Für die Landkreise offenbar kein Problem. Die große Mehrheit von ihnen rechnet damit, Eltern von August an einen Betreuungsplatz für Kleinkinder anbieten zu können. Die Landkreise stellen allerdings nicht einmal die Hälfte der offiziell benötigten Plätze - besonders hoch ist der Bedarf nämlich in den Städten.

Die große Mehrheit der Landkreise wird Eltern vom 1. August an einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren anbieten können. Wenn dann der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft tritt, würden in den Kreisen nur etwa 11.700 der notwendigen 356.000 Plätze fehlen, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Hans Jörg Duppré, in Berlin. Etwa 344.300 Plätze würden bis dahin eingerichtet.

Die von Duppré genannten Zahlen gelten allerdings nur für die Landkreise. In den kreisfreien Städte wird ein größeres Defizit an Krippenplätzen erwartet. Duppré stützte seine Prognose auf eine Umfrage des Kommunalverbands unter den 295 Landkreisen.

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
:Die Krippen-Lüge

Von August an haben Eltern einen offiziellen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Dann, so glauben viele, wird alles gut: die Integration, die Bildung - und die Gleichberechtigung sowieso. Bedauerlicherweise ein großer Irrtum.

Von Alexandra Borchardt

Dabei hätten etwa 69 Prozent der Kreise angegeben, bis zum 1. August allen interessierten Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind anbieten zu können. Etwa 22 Prozent hätten erklärt, fast allen Eltern ein Angebot machen zu können. Der Rest der befragten Kreise habe noch keine eindeutigen Angaben gemacht.

Der Mitteilung zufolge leben in den Landkreisen etwa 47 Millionen Menschen, das sind 57 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Duppré räumte ein, dass manche Kreise den Rechtsanspruch nur mit Hilfe von Übergangslösungen erfüllen könnten. Dazu zählten zum Beispiel leicht vergrößerte Gruppen und die Einrichtung altersgemischter Gruppen. Dabei gehe es aber nicht um eine dauerhafte Absenkung der Betreuungsstandards, sondern um das Ziel, den Eltern zum Stichtag 1. August ein Angebot machen zu können.

Hoher Krippenplatzbedarf in Großstädten

Vom 1. August 2013 an haben alle Kinder vom ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. Vor allem größere Kommunen und Städte rechnen damit, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen weit höher sein wird als bisher angenommen.

Als das Recht auf Kleinkinderbetreuung 2007 eingeführt wurde gingen Bund, Länder und Kommunen bundesweit von einem durchschnittlichen Bedarf von 750.000 Plätzen aus, also etwa 35 Prozent der Kinder zwischen ein und drei Jahren. Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums vom Januar werden wohl 780.000 Plätze benötigt.

In Nordrhein-Westfalen verlangen die Städte vor dem Stichtag mehr Planungssicherheit. Das Land müsse eine verbindliche Anmeldefrist für die Betreuung unter Dreijähriger einführen, forderte der Vorsitzende des Städtetags NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude, in einer Mitteilung. Eine landesgesetzliche Regelung könnte den Stadtverwaltungen mehr Überblick über den tatsächlichen Bedarf verschaffen.

Trotz aller Anstrengungen der Städte werde der Bedarf der Eltern nicht überall zu erfüllen sein, stellte Bude fest. "Viele Großstädte rechnen mit 40 bis 50 Prozent Bedarfsquoten, mancherorts wird sogar eine noch höhere Nachfrage der Eltern erwartet."

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