RAF und Verena Becker:Michael Buback fordert Aktenfreigabe

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Nachdem vergangene Woche neue Spuren im Fall Buback bekannt wurden, fordert der Sohn des ermordeten Generalstaatsanwaltes die Freigabe der Akten.

Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat vom Innenministerium die Freigabe von Akten über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker gefordert. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble solle die Verfassungsschutzakten endlich vollständig an die Bundesanwaltschaft herausgeben, sagte Michael Buback der Bild-Zeitung laut Vorabmeldung.

Verlangt Aufklärung: Michael Buback, Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback (Foto: Foto: ddp)

Hintergrund ist, dass - wie in der vergangenen Woche bekannt wurde - DNA-Spuren Beckers am damaligen Bekennerschreiben gesichert wurden. Aufgrund der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Becker in den achtziger Jahren werden ihre Akten jedoch geheimgehalten. Damit kann sie die Bundesanwaltschaft für das neue Ermittlungsverfahren gegen Becker nicht verwenden. Der Innenminister könnte die Unterlagen freigeben.

Bereits nach dem Mordanschlag an Buback und seinen zwei Begleitern war gegen Becker ermittelt worden, das Verfahren wurde aber eingestellt. Die Terroristin der Roten-Armee-Fraktion wurde wegen anderer Taten zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 begnadigt. Als Haupttäter galten lange Zeit Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg.

Allerdings eröffnete die Bundesanwaltschaft nach Äußerungen des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock das Ermittlungsverfahren gegen Becker erneut. Inzwischen wurde per Gutachten nachgewiesen, dass sich Beckers DNA-Spuren an Bekennerschreiben vom Buback-Mord finden. Michael Buback sagte jetzt deswegen im Bild-Interview, dass Becker "mit höchster Wahrscheinlichkeit" die Todesschützin von Karlsruhe gewesen sei.

Bei ihren Nachforschungen kam die Bundesanwaltschaft aber zu anderen Ergebnissen. So sagte Chefermittler Rainer Griesbaum im Dezember 2008, es gebe gewichtige Hinweise, die gegen Becker als Täterin sprächen. So fanden Ermittler eine Mischspur von Haar auf einer Motorradjacke und analysierten sie. Diese Spur stammt nicht von Becker. Zeugen machten der Behörde zufolge widersprüchliche Aussagen.

Selbst wenn sich alle sicher wären, eine Frau als Schützin gesehen zu haben, würde dies laut Griesbaum nicht für eine Anklage Beckers reichen. Becker selbst machte nie Angaben zu ihren Taten bei der RAF. Sie lebt heute unerkannt unter neuem Namen.

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