Ombudsfrau John zum NSU-Prozess:"Hinterbliebene dürfen nicht auf Kosten sitzenbleiben"

Viele Angehörige der NSU-Opfer haben bereits Flüge und Unterkünfte für den Prozess in München gebucht - Ombudsfrau Barbara John fordert nach der Verschiebung dafür eine finanzielle Entschädigung vom Oberlandesgericht. Wie die neue Akkreditierung ablaufen soll, ist noch völlig offen.

Von Nakissa Salavati, Sebastian Krass und Anna Fischhaber

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach der Kontroverse um die Platzvergabe beim Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat das Oberlandesgericht München den Beginn des Prozesses verschoben. Der Prozess soll nicht wie geplant am 17. April, sondern erst am 6. Mai beginnen
  • Die Kriterien für das neue Akkreditierungverfahren sind noch offen.
  • Die Begründung: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Platzvergabe sei ein neues Akkreditierungsverfahren nicht mehr rechtzeitig zu bewerkstelligen. Das höchste deutsche Gericht hatte verlangt, dass auch ausländische Journalisten zum NSU-Prozess zugelassen werden müssen.
  • Vertreter muslimischer Verbände und Angehörige von NSU-Opfern reagieren mit Bedauern und Unverständnis.

Die chronologische Entwicklung der Ereignisse:

© Süddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: