Oktoberfest-Attentat:Linke beteiligen sich an Klage in Karlsruhe

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  • Die Linkspartei beteiligt sich an einer Klage der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zugang zu Informationen über V-Leute bringen soll.
  • Mit der Klage soll die Bundesregierung verpflichtet werden, Erkenntnisse über das Oktoberfestattentat vor 35 Jahren herauszugeben.
  • Beim Anschlag auf das Oktoberfest kamen 13 Menschen ums Leben.

Von Stefan Braun und Annette Ramelsberger, Berlin

Grüne und Linke im Bundestag ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um die Regierung zur Herausgabe von Informationen über das Oktoberfestattentat vor 35 Jahren zu verpflichten. Nachdem die Grünen bereits eine Klage in Karlsruhe angekündigt hatten, beteiligt sich nun auch die Linkspartei daran. Die Regierung hatte es abgelehnt, den beiden Fraktionen Antwort auf die Fragen nach möglichen Geheimdiensterkenntnissen zu dem Attentat zu geben sowie ihre Erkenntnisse über möglichen V-Leute in der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann zu offenbaren. Durch diese Weigerung sehen Grüne und Linke die Rechte des Parlaments verletzt.

Zwei Mitglieder der paramilitärischen Wehrsportgruppe Hoffmann hatten in den 80er Jahren angegeben, sie seien an dem Anschlag beteiligt gewesen. Einer davon war ein V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Hansjürgen Behle. Zudem gibt es Hinweise, dass möglicherweise auch ein weiterer Rechtsextremist ein V-Mann war: Heinz Lembke aus Uelzen, der über Massen von Waffen- und Sprengstoff verfügte.

Seit Oktober fragen die Grünen und die Linken danach, ob die Regierung Erkenntnisse dazu hat. Doch die Regierung erklärte jedesmal, dass sie auch 35 Jahre nach dem Attentat keine Informationen an das Parlament geben könne, um Leib und Leben möglicher V-Leute nicht zu gefährden und die Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht zu beeinträchtigen. Dahinter müsse das Auskunftsrecht des Bundestags zurücktreten.

Großes Informationsinteresse des Bundestags

Und die Regierung ging noch weiter: "Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn die betreffende Person kein V-Mann ist oder war oder der Vorgang zeitlich weit zurückliegt, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines V-Leute-Einsatzes geschlossen werden könnte", hieß es in der Antwort.

Grüne und Linke argumentieren, mit der Weigerung der Regierung werde ihr Frage- und Informationsrecht verletzt und damit ihre Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Gerade bei zeitlich weit zurückliegenden Fällen vermindere sich das Geheimhaltungsinteresse des Staates. Und der vermutliche V-Mann Lembke hatte sich bereits 1981 das Leben genommen. In seinem Fall könne es kein Geheimhaltungsinteresse mehr geben, auch würden durch die Antworten der Regierung dazu keine Ermittlungen beeinträchtigt.

Für den Bundestag sei es dagegen "von überragender Bedeutung", Einblicke in die verdeckte Aufklärungstätigkeit der Sicherheitsbehörden zu erhalten. Es bestehe ein großes Informationsinteresse über die Ermittlungstätigkeit in der rechten Szene - gerade auch mit Verweis auf die vielen Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Straftaten.

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Von Annette Ramelsberger

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