NSU-Prozess:Zschäpes Fingerabdruck auf verdächtigem Zeitungsartikel gesichert

Die Angeklagte Beate Zschäpe unterhält mit ihrem Anwalt Mathias Grasel. (Foto: dpa)
  • Was wusste Beate Zschäpe über die Morde des NSU? Dem Gericht wird ein Hinweis präsentiert.
  • Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess versucht derweil wieder, sich von ihrer Pflichtverteidigerin zu trennen.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat nach Angaben eines Ermittlers ihren Fingerabdruck auf einem verdächtigen Zeitungsartikel hinterlassen. Der Artikel sei in einem Video des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) verwendet worden, sagte ein Beamter des Bundeskriminalamts als Zeuge vor dem Oberlandesgericht München.

Bei dem Video handelt es sich nicht um das bekannte "Paulchen-Panther"-Bekennervideo, sondern um eine frühere Version, die nicht verschickt wurde und auf Datenträgern des NSU gespeichert war. Der Artikel stammt aus einer Ausgabe der Münchner Zeitung tz von 2001. Er behandelt den Mord an dem Einzelhändler Habil Kılıç im Stadtteil München-Ramersdorf. Zschäpes Fingerabdruck befinde sich am oberen Seitenrand, sagte der Ermittler.

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Fünf Stipendiaten, die zum Thema NSU forschen, haben den Tatort besucht, an dem der Gemüsehändler Habil Kiliç 2001 von der Terrorgruppe ermordet wurde. Die Polizei schritt ein, als die Studenten Fotos aufnahmen.

Von Andreas Schubert

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin an allen zehn Morden des NSU angeklagt. In ihrer Aussage im vergangenen Dezember bestritt sie, vorab von den Taten gewusst oder sie gebilligt zu haben. Dies wollte das Gericht am Dienstag offenbar mit der Befragung des Zeugen überprüfen.

Zschäpe attackiert erneut Anwältin Sturm

Unterdessen versucht Zschäpe erneut, sich von ihrer Pflichtverteidigerin Anja Sturm zu trennen. In einem Brief an das Gericht forderte sie Sturms Abberufung und die Einsetzung ihres Vertrauensanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger. Zschäpes Brief wurde am Dienstag an die Prozessbeteiligten verteilt.

Zschäpe wirft Sturm darin vor, sie mehrmals "lautstark angeschrien" zu haben. Sturm und die beiden anderen Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl hätten sie "eingeschworen", Blickkontakt zu Richtern und Sachverständigen zu vermeiden und "maskenhafte Regungslosigkeit" zu wahren, "damit keine Rückschlüsse auf meine Gemütslage" gezogen werden könnten.

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