NSA-Affäre:Sondergutachter kupferte aus BND-Papieren ab

Bundesverwaltungsgericht pr¸ft Auskunftsrecht der Presse

Wie unabhängig ist er als Sondergutachter in der NSA-Affäre? Kurt Graulich, hier 2013 in richterlicher Robe.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Kurt Graulich, Sondergutachter der Bundesregierung für die Selektoren des US-Geheimdienstes NSA, hat offenbar wichtige rechtliche Einschätzungen aus einem BND-Papier abgeschrieben.
  • Graulich hatte als "unabhängige, sachverständige Vertrauensperson" eine Liste mit knapp 40 000 Suchbegriffen des amerikanischen Geheimdienstes NSA ausgewertet.
  • An diesem Donnerstag wird er im NSA-Ausschuss Rede und Antwort stehen - und sich wohl unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Kurt Graulich hatte nur einen Job: Er sollte als "unabhängige sachverständige Vertrauensperson" die Liste mit knapp 40 000 faulen Suchbegriffen des US-Geheimdienstes NSA untersuchen. Im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags, bezahlt und bestellt von der Bundesregierung. Grüne und Linke haben an dem Konstrukt immer gezweifelt. Sie klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die Liste mit den NSA-Selektoren selbst einsehen zu dürfen.

Jetzt hat ausgerechnet Graulich die Zweifel noch verstärkt. An diesem Donnerstag wird er im NSA-Ausschuss Rede und Antwort stehen. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht wird sich wohl einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

Geheime Dokumente, die der SZ vorliegen, legen nahe: Graulich hat wichtige rechtliche Einschätzungen in seinem vergangene Woche veröffentlichten 262-Seiten-Abschlussbericht einfach abgeschrieben - ohne Quellenangabe, aus einem vertraulichen, vierseitigen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes (BND).

Gegenstand des Gutachtens sind für den BND elementare Rechtsfragen

Das Gutachten behandelt zwei für den BND elementare Rechtsfragen. Da ist zum einen die sogenannte Weltraumtheorie, die sich der BND zurechtgelegt hat. Danach soll es zulässig sein, dass der BND Datenströme, die er über seine Satellitenabhörstation in Bad Aibling aus dem Weltraum gefischt hat, ohne jede rechtliche Einschränkung an die Spionage-Partner von der NSA weiterleitet. Für den BND stehen im Weltraum erhobene Daten nämlich nicht unter dem Schutz des Grundgesetztes. Zudem geht es um den Umgang mit Metadaten, die der BND grundsätzlich für nicht personenbezogen hält. Und damit rechtlich für vogelfrei.

Graulich erklärt zwar im Bericht, er beschreibe die Weltraumtheorie nachfolgend aus Sicht des BND. Eigene Worte aber findet er dafür kaum. Stattdessen bedient er sich für den Abschnitt "aa) Weltraumtheorie" auf den Seiten 62 bis 64 in weiten Teilen wortgleich aus dem Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes vom August 2013. In dem als "VS-nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Papier heißt es etwa: "Da somit vorliegend keine Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 BNDG 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhoben' werden, findet in der Konsequenz auch § 9 BNDG keine Anwendung." Mit anderen Worten: Das Grundgesetz gilt nicht im Weltraum. Die Daten dort sind vorgelfrei.

Ohne die Quelle zu nennen oder sie in anderer Form als Zitat auszuweisen, hat Graulich diese und Dutzende andere Aussagen aus dem BND-Papier eins zu eins in seinem Gutachten übernommen. Die Seite 90 aus dem Bericht stammt vollständig aus dem BND-Kurzgutachten. Inklusive der einmalig verwendeten Abkürzung "vergl." für "vergleiche". 51 mal nutzt er die wissenschaftlich übliche Abkürzung "vgl." Gelesen hat er das BND-Gutachten immerhin sehr genau. An manchen Stellen berichtigt er die Urfassung. Aus "verhältnismäßigem Aufwand" macht er den "unverhältnismäßigem Aufwand".

Völlig ohne Hinweis auf die Urheberschaft kommt Graulich aus, wenn er über die zweite, nicht weniger umstrittene Rechtsauffassung des BND referiert, dass nämlich in der Regel Metadaten nicht personenbezogen sind. Metadaten machen digitale Kommunikation erst möglich. In einer E-Mail gehören etwa die Adresse, der Absender, Länge, Datum, Uhrzeit sowie Art und Umfang eventueller Anhänge zu den Metadaten. Metadaten sind auch IMEI-Nummern, mit denen ein Handy identifiziert werden kann. Oder IP-Adressen, mit denen sich der Rechner im Internet ausweist. "Metadaten töten", hat einmal der frühere NSA-Chef Michael Hayden gesagt. Sie werden wirkungsvoll im US-Drohnenkrieg eingesetzt.

Den Streit um das BND-Gutachten erwähnt Graulich nicht

Der BND sieht das nicht ganz so eng. Metadaten sind für ihn Massenware, die er je nach Wunsch an die NSA weitergibt. Das dürfe er, weil sich einzelne Personen wenn, dann nur mit erheblichem Aufwand bestimmten Metadaten zuordnen ließen. Metadaten, auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern sind deshalb aus Sicht des BND per se keine personenbezogenen Daten.

Auch hier weist das BND-Kurzgutachten von 2013 den Weg: "Eine Bestimmbarkeit (der Person, Anm d. Red.) ist dann nicht gegeben, wenn die Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar ist", heißt es dort. Und auch Wortgleich im Gutachten von Kurt Graulich. Diesmal aber verzichtet er darauf, dies als Rechts-Konstrukt des BND darzustellen.

Das Kurzgutachten war eigentlich eine Vorlage für das Bundeskanzleramt

Keine Erwähnung findet der Streit, den es in BND und Bundeskanzleramt über das BND-Kurzgutachten gab. Die Datenschutzbeauftrage des BND intervenierte mehrfach. Das zuständige Referat 601 im Bundeskanzleramt kam zu dem Schluss: Rechtlich seien die BND-Ansichten zu Weltraumtheorie und Metadaten "kaum vertretbar".

Das Kurzgutachten hat der BND damals als Vorlage für das Bundeskanzleramt erstellt. Es sollte die Rechtsgrundlage erklären, auf welcher der BND 500 Millionen Datensätzen aus der Sattelitenaufklärung ohne weitere Prüfung an die NSA übermittelt hat. Medienberichte darüber hatten im BND für einigen Wirbel gesorgt.

Die Abfuhr an den BND gründet sich auf eine Weisung des Bundeskanzleramtes an den BND vom 13. Juli 1995, welche der SZ vorliegt. Eindeutig steht dort: In der Übermittlung von Daten "werden stets" und "unabhängig vom Erhebungsort" die Paragraphen 9 und 10 des BND-Gesetz angewendet. Diese erlauben die Datenübermittlung nur in engen rechtsstaatlichen Grenzen. Mit dem Kurzgutachten hat sich der BND dieser Grenzen selbst entledigt.

Die kritische Bewertung aus dem Referat 601 wurde später vom damaligen Leiter der Abteilung 6, CDU-Mann Günter Heiß, wieder einkassiert. In einer Vorlage für den Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, schließt sich Heiß dem BND-Kurzgutachten vollumfänglich an.

Dürre 25 Zeilen für die Gegenposition

Die rechtliche Gegenposition, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vor dem NSA-Untersuchungsausschuss formuliert, handelt Graulich in 25 dürren Zeilen ab. Dabei ist diese Position inzwischen Mehrheitsmeinung im NSA-Ausschuss. Papier erwähnt Graulich allerdings mit keinem Wort.

Präzise hingegen zitiert Graulich, wenn es um seine eigenen Schriften geht. In den 103 Fußnoten des Berichtes hat er 44 Mal auf sich selbst verwiesen und auf fünf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. An allen Urteilen hat er selbst mitgewirkt.

Auf einen Fragenkatalog an seine private Mail-Adresse hat Graulich bisher nicht reagiert. Telefonisch war er nicht zu erreichen.

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