NSA-Affäre:Deutschland und Brasilien legen UN Datenschutz-Resolution vor

"Globale Antworten" auf die Herausforderung Datenspionage wollen Deutschland und Brasilien erreichen. Beide Staaten haben nun eine entsprechende Resolution bei den Vereinten Nationen vorgelegt. USA und NSA werden darin nicht erwähnt.

Deutschland und Brasilien haben die Vereinten Nationen (UN) aufgefordert, angesichts der jüngsten Enthüllungen über US-Spionage den Schutz der Privatsphäre zu stärken. Beide Staaten brachten gemeinsam eine Resolution gegen Datenspionage in den Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung ein.

Darin werden alle Staaten aufgefordert, auch im Internet das Menschenrecht auf Datenschutz zu respektieren: Die gleichen Rechte, die Menschen offline hätten, müssten auch online geschützt werden - vor allem das Recht auf Privatssphäre, heißt es. Die Verfasser drücken auch große Besorgnis über "Menschenrechtsverletzungen" als Folge der Spähprogramme aus. Die USA und die NSA werden nicht namentlich erwähnt.

Der Umgang mit Daten im Internet sei "eine wachsende Herausforderung für die Menschenrechte", sagte Deutschlands UN-Botschafter Peter Wittig. "Menschen auf der ganzen Welt sind beunruhigt. Es scheint keine technischen Grenzen mehr zu geben beim Sammeln und Speichern persönlicher Daten. Aber ist alles, was möglich ist, auch erlaubt?" Dabei sei der Datenschutz keineswegs ein neues Grundrecht. "Wir brauchen globale Antworten. Die können nur im Rahmen der Vereinten Nationen gefunden werden."

Wittigs brasilianischer Kollege Antonio de Aguiar Patriota sagte, für den Schutz der Menschen gegen Machtmissbrauch sei die Privatsphäre von großer Bedeutung. Die internationale Gemeinschaft müsse sich in einer intensiven Debatte mit der Frage befassen, wie Grundrechte der Menschen im digitalen Zeitalter geschützt werden könnten.

Der Entwurf wird nun in dem Ausschuss beraten und innerhalb der nächsten drei Wochen an die Vollversammlung weitergeleitet. In der Kammer der 193 Mitgliedsländer wird mit Zustimmung gerechnet. Allerdings kann die Vollversammlung nur appellative Resolutionen verabschieden. Bindend sind diese nicht.

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