Kriminalität:Fünf Jahre Haft für Anschlag auf Asylheim

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Die Angeklagten (einer hier rechts zu sehen) hatten im Verlauf des Prozesses zugegeben, in der Nacht zum 12.10.2014 zwei Brandsätze auf ein Haus geworfen zu haben, in dem damals 38 Flüchtlinge schliefen. (Foto: dpa)
  • In der Nacht zum 12. Oktober 2014 hatten die verurteilten 25 und 26 Jahre alten Familienväter mit Benzin gefüllte Bierflaschen auf ein Flüchtlingsheim geworfen.
  • Das Landgericht Rostock verurteilte sie wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung.
  • Der Staatsschutz hatte keine Erkenntnisse auf rechtsradikale Bestrebungen der beiden, auf Facebook sind sie jedoch mehrfach mit Hitlergruß und Hakenkreuz-Flagge zu sehen.

Von Annette Ramelsberger, Rostock/München

Der eine Molotowcocktail zersplitterte an der Hauswand, der andere setzte einen Fensterrahmen in Brand, der heftig qualmte - die Familien aber, die in dem Flüchtlingswohnheim in Groß Lüsewitz bei Rostock schliefen, wurden nicht verletzt. 38 Menschen lebten dort, 18 davon Kinder, es war eine warme Nacht und viele Fenster standen offen. Wären die Molotowcocktails nur ein wenig weiter geflogen, sie hätten Zimmer in Brand setzen können.

Obwohl nichts passiert ist, verurteilte das Landgericht Rostock die beiden Täter am Montag dennoch zu Haftstrafen von fünf Jahren - wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Das Urteil ist damit eines der höchsten, das bisher gegen Angreifer auf Flüchtlingsunterkünfte gefällt wurde.

Die Brandstiftung ist fast eineinhalb Jahre her, in der Nacht zum 12. Oktober 2014 warfen die zwei 25 und 26 Jahre alten Männer, beides Familienväter, Brandsätze auf das Haus: mit Benzin gefüllte "Hasseröder-Pils"-Flaschen. Die beiden Männer waren vor Gericht voll geständig. Sie sagten aus, ihnen sei bewusst gewesen, dass durch die Brandsätze Menschen hätten zu Schaden kommen können. Allerdings sei ihnen dies damals egal gewesen, sie seien betrunken gewesen. Aber nicht zu betrunken, um noch zum Tatort zu fahren. Nach Meinung von Gutachtern waren die Angeklagten zur Tat voll steuerungsfähig.

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Nach der Festnahme gaben die drei Jugendlichen an, sie hätten das Flüchtlingsheim anzünden wollen, um den Bau zu verzögern.

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2015 wurden mehr als 1000 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gezählt

Die Ermittlungen werfen auch ein Licht auf die Geisteshaltung, die in vielen deutschen Milieus herrscht. So hatten sich beide Männer mit Hitlergruß fotografieren lassen, einer von ihnen hatte das sogar ungeniert als Profilbild bei Whatsapp eingestellt. Der Staatsschutz aber hatte keine Erkenntnisse auf rechtsradikale Bestrebungen der beiden. Auf Facebook zeigten sich beide in sehr aussagekräftigen Posen: einer mit Hitlergruß, vor Hakenkreuzfahne. Der andere stellte das Foto seiner kleinen, vierjährigen Tochter zur Schau, der ein Hitler-Bart aufgemalt war. Die beiden Männer hatten im Prozess um Entschuldigung für den Anschlag gebeten und Erleichterung darüber geäußert, dass damals nicht mehr passiert sei.

Anwalt Peer Stolle, der einen der Nebenkläger aus dem Haus vertritt, zeigte sich erleichtert über das Urteil: "Es ist auch ein Zeichen, dass die Justiz diese Anschläge endlich nicht mehr auf die leichte Schulter nimmt. Bisher wurden solche Angriffe oft nur als schwere Brandstiftung gewertet und nicht als versuchter Mord." Allein im Jahr 2015 wurden mehr als 1000 Angriffe auf Flüchtlingsheime gezählt.

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Auch ein NPD-Stadtverordneter gehört zu den Verdächtigen. Womöglich hat die Gruppe noch mehr Straftaten begangen. Nun schaltet sich auch die Bundesanwaltschaft ein.

Das Urteil kam nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten zustande. Der Vorsitzende Richter sprach auch im Urteil von einer ausländerfeindlichen und rassistischen Gesinnung der Täter, aus der heraus die Tat begangen wurde. Dies seien "niedrige Beweggründe". Bei den Angeklagten wurde eine Vielzahl rassistischer Posts und Bilder sichergestellt.

Leute aus dem Dorf hatten die Polizei auf die Täter gebracht, als sie den Beamten erzählten, der Anschlag sei Dorfgespräch.

© SZ vom 08.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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