Kirchenasyl:Von der Brutalität schockiert

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Der 32-jährige Ali aus Ghana lebte seit Anfang Juli in einem Kapuzinerkloster in Münster. (Foto: oH)
  • Ein Flüchtling aus Ghana fürchtet, aus Deutschland nach Ungarn abgeschoben zu werden und flieht ins Kirchenasyl.
  • Das Amtsgericht Münster ordnet ein "Ausreisegewahrsam" an - wenig später nimmt die Polizei den Flüchtling fest.
  • Nun darf der Flüchtling bleiben - weil das Asylsystem in Ungarn "systemische Mängel" aufweise.

Von Bernd Kastner

Am Ende will es niemand gewesen sein von den Behörden, jeder zeigt auf den Nächsten: Der war's, der ist verantwortlich. Dafür, dass just am Tag, als das Land Nordrhein-Westfalen seinen 70. Geburtstag feiert, ein Flüchtling aus einem Kloster in NRW in Handschellen abgeführt wird. Ein Mann, dem die katholische Kirche Kirchenasyl gewährt hat.

Issa Ali, 32, aus Ghana wurde ins Abschiebegefängnis gebracht, was den katholischen Bischof von Münster zur Weißglut treibt: "Ich bin schockiert von dieser Härte und Brutalität!" Dass die Aktion am Ende vielleicht sogar so was wie Glück ist für Ali, das ahnten am Dienstagmorgen weder der Flüchtling noch seine Unterstützer.

Ali hat halb Afrika durchquert, ist via Türkei und Griechenland über die Balkanroute gekommen, wie Hunderttausende im vergangenen Jahr. In Ungarn wollte er nur schnell weiter, wurde aber registriert, und damit war er ein sogenannter Dublin-Fall, als er im Mai 2015 in Deutschland eintraf. Weil Ali fürchtete, nach Ungarn zurückgeschickt zu werden, floh er im Juni innerhalb Deutschlands - ins Kirchenasyl. Drei Wochen blieb er in der ersten Gemeinde, im Juli dann zog er ins Kapuzinerkloster in Münster.

Die Festnahme geschah ohne Not

Es gibt jedes Jahr Hunderte Fälle von Kirchenasyl in Deutschland, fast alle werden recht geräuschlos von den Behörden und den Gemeinden gelöst. Im Falle des Issa Ali wird diese stille Routine auf eine Art durchbrochen, so dass Bischof Felix Genn erklären lässt: "Es erschüttert mich und macht mich betroffen, dass während eines laufenden Verfahrens ohne Vorankündigung zugegriffen wird. Die Festnahme geschah ohne Not, es gab keine Fluchtgefahr, der Mann hätte sich gut weiter im Schutz der klösterlichen Mauern aufhalten können."

Das Amtsgericht Münster hatte zuvor ein "Ausreisegewahrsam" angeordnet, landläufig Abschiebehaft genannt. "Angemessen" sei die "beabsichtigte Maßnahme", erklärte die Amtsrichterin in ihrem aktuellen Beschluss, soll heißen: Ist in Ordnung, wenn die Ausländerbehörde den Mann mit Hilfe der Polizei aus dem Kloster abführen lässt. Ali wehrte sich morgens um acht gegen die Festnahme, er soll einen Polizisten in die Hand gebissen haben.

Kirchasyl ist eine sensible Institution. Erst im vergangenen Jahr hatten sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die beiden großen christlichen Kirchen darauf verständigt, wie man in diesen vorgeht: Dass man sich um eine Lösung jedes Härtefalls bemüht, und zwar auf Grundlage eines Dossiers über den Flüchtling, das die Kirche dem Bamf zukommen lässt. Das Dossier im Falle Issa Ali sei unmittelbar vor dem Versand an das Bamf gewesen, betont Julia Lis vom Netzwerk Kirchenasyl Münster: Dass dies nicht abgewartet wurde und "stattdessen die Ausländerbehörde ein derart massives und brutales Vorgehen ohne jegliche Dialogbereitschaft durchsetzt, ist ungeheuerlich." Ali sei "wie ein Schwerverbrecher behandelt" worden, "dabei ist er ein Bedürftiger, der sich hier Schutz erhofft hat".

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Ali darf vorläufig nicht nach Ungarn abgeschoben werden

Es ist das Verwaltungsgericht Münster, das am Dienstagabend auf Antrag von Alis Anwalt Michael Gödde die Angelegenheit eilig und eindeutig klärt - schlicht mit Verweis auf die Situation in Ungarn: Ali darf vorläufig nicht dorthin abgeschoben werden, weil das Asylsystem in Ungarn "systemische Mängel" aufweise. Dem Mann drohe "die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung", und das "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit", so das Gericht. Ungarn sei "weder willens noch in der Lage", Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber zu gewährleisten.

Am Tag danach bemühen sich die beteiligten Behörden, ihre Verantwortung für die Eskalation an die jeweils nächste Behörde abzugeben. Die Polizei in Münster beteuert, "nur Amts- und Vollzugshilfe" geleistet zu haben - für das Ausländeramt des Kreises Coesfeld, auf dessen Gebiet Ali untergebracht war. Die Ausländerbehörde wiederum erklärt das Bamf für verantwortlich - "das hat nichts mit Abschieben zu tun", beteuert ein Sprecher des Kreises Coesfeld. Das Bamf wiederum kickt den Ball halb zurück: "Für den konkreten Vollzug der Rückführung sind die Ausländerbehörden zuständig." Das Innenministerium des rot-grün regierten NRW wiederum betont, gar nichts mit der Sache zu tun zu haben und distanziert sich von den handelnden Ämtern, vorsichtig diplomatisch: Es sollten "in Fällen des Kirchenasyls deeskalierende Gespräche" geführt werden.

Für Issa Ali aus Ghana hat das Hin und Her am NRW-Geburtstag wohl doch noch was Gutes. Aufgrund des eindeutigen Gerichtsentscheids muss er keine Abschiebung nach Ungarn mehr befürchten. Er kann seinen Asylantrag in Deutschland stellen und wieder zurückziehen in seine Unterkunft. Die liegt im Landkreis Coesfeld, genauer: in der Gemeinde Nordkirchen. Asyl-Aktivistin Lis zeigt sich "glücklich und erleichtert, aber auch bestürzt" nach diesen zwei Tagen: "Kirchenasyle sind leider Gottes notwendiger denn je."

© SZ vom 25.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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