Karlsruhe:Festgenommener Flüchtling spricht von Verwechslung

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Kolonnenstraße in Berlin: Der Terrorverdächtige soll in der Nachbarschaft gewohnt haben. (Foto: Getty Images)

Der Mann behauptet, es handle sich um eine Verwechslung, er habe nichts mit Islamisten zu tun. Der Karlsruher Richter lehnt den Haftbefehl wegen Terrorverdachts ab - frei kommt der Flüchtling trotzdem nicht.

Von Ronen Steinke

Der arabische Flüchtling, der am Mittwochabend in Berlin-Schöneberg festgenommen worden ist, bestreitet, Ashraf al-T. zu sein und spricht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung von einer Verwechslung. Ein Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamts hatte ihn wegen Terrorverdachts in Gewahrsam genommen. In der Wohnung des Mannes waren allerdings keine Hinweise auf ein geplantes Attentat gefunden worden. Auch am zweiten Tag nach seiner Festnahme blieb die Beweislage dünn.

Im Raum steht weiter eine Theorie. Die US-Bundespolizei FBI vermutet, der Mann, der nach eigenen Angaben 1989 im syrischen Aleppo geboren wurde und im Oktober 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, sei in Wahrheit ein in Tunesien geborener Islamist namens Ashraf al-T. Deutsche Sicherheitsbehörden sprechen von umfangreichen Erkenntnissen der Amerikaner. Die Bundesanwaltschaft hat dem Vernehmen nach aber bislang keine Freigabe, diese vorzuzeigen.

Der Verdächtige behauptet, mit Islamisten nichts zu tun zu haben

So bekam der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am späten Donnerstagabend nur einen jungen Mann zu sehen, der schon in Berlin auf Flüchtlingshelfer einen traumatisierten Eindruck gemacht hatte, es gab damals einen Suizidversuch. Dann war er privat bei einem Flüchtlingshelfer im Stadtteil Schöneberg untergekommen. Der Verdächtige, der sich nicht Ashraf al-T. nennt, sondern Hassan A. K., sagt von sich selbst, er habe mit Islamisten nichts zu tun. Er bete nie.

Die Ermittler legten dem BGH-Richter Chatprotokolle vor, von einem Anschlag war darin jedoch keine Rede. "Warum kaufst Du Dir nicht einen billigen Computer?", fragt da etwa vor wenigen Tagen ein Chatpartner. Ein anderer Chatpartner sagt zu Hassan A.K.: "Halte uns auf dem Laufenden." Keine Antwort. Oder: "Bleib in Kontakt mit uns." Was ist das: Smalltalk unter Freunden? Indizien für Verbindungen zu einer Gruppe, erklärte die Bundesanwaltschaft, denn was bedeute "uns"? Als Begründung für einen dringenden Terror-Tatverdacht reichte das dem Richter nicht.

Der Festgenommene räumt ein, einen gefälschten Pass zu besitzen

Dass der Verdächtige nicht sofort freikam, lag nur daran, dass die Sicherheitsbehörden mit einem Plan B in der Tasche gekommen waren. Als der BGH-Richter den Haftbefehl wegen Terrorverdachts ablehnte, meldete sich im Gerichtssaal gleich ein Beamter des Berliner Landeskriminalamts zu Wort. Man beantrage ersatzweise noch einen zweiten Haftbefehl dabei - wegen Urkundenfälschung.

Eine Blaulichtkolonne setzte sich in Bewegung. Der Verdächtige wurde quer durch die Stadt hinüber zum Amtsgericht Karlsruhe gebracht. Dort kam er vor einen Amtsrichter, der einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erließ. Das ist sehr ungewöhnlich. Urkundenfälschung ist ein vergleichsweise leichtes Delikt, es droht allenfalls eine Geldstrafe. Auch hat der Verdächtige schon eingeräumt, dass sein syrischer Pass gefälscht war. Er habe ihn in der Türkei gekauft, wie Tausende andere Flüchtlinge auch.

Im Haftbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe ist aber davon die Rede, der Mann sei "dem islamistischen Spektrum zuzurechnen". Zudem sei "auch gerade vor dem Hintergrund" der anhaltenden Terror-Ermittlungen gegen ihn zu befürchten, dass er untertaucht und sich einem Prozess wegen Urkundenfälschung entzieht. So hat es dann doch noch einen Haftbefehl wegen Terrorverdachts gegeben, wenn auch auf recht indirektem Wege.

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Festnahme in Berlin
:Terrorverdächtiger Ashraf al-T. in Haft - wegen Urkundenfälschung

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