Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen das sogenannte Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) abgewiesen, seine Durchführung aber unter Bedingungen gestellt. Die EZB darf also im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen.
Voraussetzung für eine Beteiligung der Bundesbank ist aber demnach zum Beispiel, dass die EZB etwaige Staatsanleihenkäufe nicht vorab ankündigt. Bundesregierung und Bundestag müssen das überwachen und wenn notwendig einschreiten.
Die Richter in Karlsruhe beugen sich mit ihrer Entscheidung in wesentlichen Punkten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es war bereits das zweite Mal, dass die deutschen Verfassungsrichter sich mit dem EZB-Beschluss zu Anleihenkäufen befassen mussten. Die EZB hatte 2012 angekündigt, in der Euro-Schuldenkrise notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten kaufen zu wollen ("Outright Monetary Transactions").
Die Karlsruher Richter hatten Anfang 2014 keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das Programm für verfassungswidrig halten. Der Europäische Gerichtshof widersprach den deutschen Richtern jedoch, weil deren Vorschriften die OMT weitgehend wirkungslos gemacht hätten.
Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.
Klagen gegen den EZB-Beschluss
Gegen den EZB-Beschluss hatten unter anderen der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler, der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag geklagt.
Allein mit der Ankündigung der OMT, die bis heute nicht angewandt wurden, hatte EZB-Präsident Mario Draghi 2012 die Märkte beruhigt. Das räumen auch seine Kritiker ein. Trotzdem ist bis heute umstritten, ob die Notenbank eigenmächtig solche Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Denn als nicht demokratisch legitimiertes EU-Organ ist die Zentralbank nicht befugt, Wirtschaftspolitik zu betreiben.