Justiz:Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

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Darf man in dieses Land ausliefern? Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht die Effizienz des EU-Haftbefehls durch allzu intensive Prüfungen der Rechtsstaatlichkeit in Gefahr.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der EU-Haftbefehl, eigentlich ein Instrument effizienter Zusammenarbeit der Justiz in Europa, gerät zusehends ins Schlingern. Vor zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Prinzip des blinden Vertrauens, nach dem Verdächtige und Straftäter von einem ins andere EU-Land ausgeliefert werden sollten, deutlich relativiert. Droht dem Häftling eine "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung", dann muss die Auslieferung verweigert werden, befand der EuGH. Dabei geht es meist um prekäre Haftbedingungen; immer wieder stoppen deutsche Gerichte solche Überstellungen. In einem ungarischen Fall schickt sich nun der EuGH an, seine Kriterien zu präzisieren. Der Schlussantrag des EU-Generalanwalts deutet darauf hin, dass man die Effizienz im Auslieferungsverfahren nicht durch eine allzu intensive Menschenrechtsprüfung gefährden will.

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