Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts:Wer Katholik sein will, muss Kirchensteuer zahlen

Ein Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Im Streit darüber, ob jedes ihrer Mitglieder Kirchensteuer zahlen muss, hat die katholische Kirche vor Gericht einen Erfolg errungen: Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Verhandelt wurde der Fall des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Der emeritierte Professor für Kirchenrecht hatte 2007 erklärt, aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" auszutreten - und seither keine Steuern mehr bezahlt.

Nichtsdestotrotz sah er sich während dieser Zeit weiter als gläubiges Mitglied der katholischen Kirche. Für die Kirche ist dies nicht akzeptabel - das stellte die Bischofskonferenz erst vorige Woche in einem Dekret unmissverständlich klar. Demnach verlieren Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf die Sakramente, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten.

"Du kannst nicht aus der Organisation Kirche austreten und weiter zur geistlichen Gemeinschaft dazugehören", sagte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, in der ARD. Durch die Kirchensteuer könnten die Katholiken einen zusätzlichen Beitrag zum Gemeinwesen leisten, zum Beispiel für soziale Einrichtungen.

Es ist bereits die dritte Entscheidung eines Gerichts in dieser Sache. Im Mai 2010 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass ein reiner "Kirchensteueraustritt" nicht statthaft sei. Die Mannheimer Richter gaben damit seinerzeit dem Erzbistum Freiburg recht und hoben ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Dort hatte sich Zapp in erster Instanz durchgesetzt. "Ich kann ja gar nicht anders", sagte der rebellische Katholik damals.

Der Kirchenrechtler beruft sich in seiner Argumentation auf die Gesetze des Vatikans, die von den deutschen Bischöfen bisher nicht umgesetzt worden seien: "Papst Benedikt XVI. hat im März 2006 verbindliche Vorgaben erlassen, die eine freiwillige Zahlung vorsehen, nicht aber den zwangsläufigen Einzug der Gelder", sagte Zapp nach der Entscheidung von 2010. "Die Kirche soll sich also durch Spendengelder finanzieren und nicht durch eine gesetzlich festgelegte und vom Staat für die Kirche eingezogene Kirchensteuer."

Die Steuer sichert den Kirchen jedes Jahr Milliardeneinnahmen. So nahm die katholische Kirche im Jahr 2010 beispielsweise 4,8 Milliarden Euro ein, die evangelische im Jahr zuvor 4,4 Milliarden. Die Kirchensteuer beträgt für jeden Steuerpflichtigen neun Prozent der jeweiligen Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg gilt ein Steuersatz von acht Prozent.

Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland etwa 34,5 Millionen Katholiken. Knapp 126.500 traten aus der Kirche aus; dem standen 10.400 Neueintritte oder Wiederaufnahmen gegenüber.

Anmerkung der Redaktion: Nach Hinweis des Law-Bloggers Thomas Stadler haben wir die Formulierung entfernt, der Mann sei gescheitert.

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