"Es kann sein, dass der halbe Bundeshaushalt plötzlich weg ist": Wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler seine Klage gegen das deutsche Rettungspaket für den Euro begründet.
In Sachen Europa kann man sich auf Peter Gauweiler verlassen. Kaum hatten Bundestag und Bundesrat am Freitag dem 750-Milliarden-Euro-Rettungspaket zugestimmt, ging seine Verfassungsbeschwerde schon auf den Weg nach Karlsruhe, verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Stimmte auch im Parlament gegen das Rettungspaket: der Abgeordnete Peter Gauweiler (CSU) (© Foto: dpa)
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Der CSU-Bundestagsabgeordnete gehörte, im Verbund mit dem Freiburger Professor Dietrich Murswiek, bereits zu den Klägern gegen den Vertrag von Lissabon - und hatte den größten Anteil am Erfolg, wie ihm das Gericht in der Kostenentscheidung attestierte. Auch diesmal ist die Verfassungsbeschwerde, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, nicht ohne Charme.
Zentrales Argument: Durch den Rettungsschirm verlasse die EU die vertragliche Basis der Union, mit der sich die Staaten einst im Vertrag von Maastricht und heute im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) auf die Stabilität des Euro verpflichtet hatten. Vor allem hebelten die EU und ihre Mitgliedsstaaten das sogenannte Bail-out-Verbot aus, also die Vorschrift des Artikels 125 AEUV, wonach die EU nicht für die Schulden der Mitgliedsstaaten haftet.
Auch weitere "Stützpfeiler" der Stabilitätskonstruktion seien ins Wanken geraten: Mit den Haushaltsdefiziten der Mitgliedsländer sei die EU - entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen- sehr lax umgegangen. Außerdem sei es der Europäischen Zentralbank (EZB) untersagt, den Ländern bei der billigen Geldbeschaffung zu helfen: Kredite müssten zu normalen Marktkonditionen aufgenommen werden, um eine übermäßige Verschuldung zu verhindern.
Gauweiler sieht darin keinen einmaligen Sündenfall, sondern die Verwandlung der EU in eine "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Deutschland habe jedoch der Währungsunion nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die stabilitätssichernden Vorschriften angewandt würden.
Den Kompetenzrahmen überschritten
"Mit jeder Missachtung dieser Kriterien verlässt die Europäische Union die vertraglichen Grundlagen der Währungspolitik und überschreitet den mit den Zustimmungsgesetzen der Mitgliedsstaaten bestimmten Kompetenzrahmen", heißt es in dem Schriftsatz.
Durch den deutschen Haftungsanteil in Höhe von mehr als 147 Milliarden Euro ("Es kann sein, dass der halbe Bundeshaushalt plötzlich weg ist") sieht Gauweiler den parlamentarischen Gestaltungsspielraum gleichsam auf Null schrumpfen. Zugleich versuche die EU "in massiver Weise auf die Haushaltswirtschaft der Mitgliedsstaaten einzuwirken".
Was ein weiterer Schritt auf dem Weg zur heimlichen europäischen Staatswerdung wäre, den Karlsruhe im Lissabon-Urteil mit Stoppschildern versehen hatte: Demokratieprinzip und Wahlrecht könnten verletzt sein, wenn wesentliche Teile des Budgetrechts auf die EU übertragen würden.
Fraglich ist, ob der Karlsruher Schlossplatz die richtige Adresse für die Beschwerde ist. Murswiek sieht vor allem das Wahlrecht als juristischen Hebel: Weil der deutsche Wähler europäische Befugnisse nur im Rahmen der Verträge legitimiert habe, sei "mit jeder Kompetenzüberschreitung europäischer Organe auch der demokratische Legitimationszusammenhang durchschnitten".
Eine derart weitreichende Kontrollbefugnis hat sich freilich das Bundesverfassungsgericht bisher nicht vorbehalten: Nur für gravierende Kompetenzüberschreitungen hat sich Karlsruhe das letzte Wort über EU-Rechtsakte reserviert.
Ganz aussichtslos ist die Sache aber nicht. Eine Beschwerde mehrerer Professoren gegen das Griechenland-Hilfspaket ist vor zwei Wochen immerhin zur weiteren Prüfung angenommen worden.
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(SZ vom 22./23./24. 5. 2010/odg)
Danke für den Link.
Ich will Herrn Gauweiler nun auch nicht dauernd bashen, er kann gerne diese Klage durchziehen und auch sonst agieren.
Nur wenn mir zuviele Lobeshymnen rüberschallen, dann hakt es doch a bisserle;)
Watschen für Django (28.03.1988):
www.spiegel.de/spiegel/print/d-13528788.html
Damals ist wohl außerdem auch die Angst mit ihm durchgegangen. Man müsste ihn mal heute befragen, wie er über sich selbst von damals denkt. Unter 4 Augen natürlich, sonst schwindelt er vielleicht.
oder seine Partei jemals gewählt zu haben, (lebe nicht in Bayern)gilt ihm meine uneingeschränkte Solidarität. Er nimmt sein Mandat und seine Wähler sowie alle Bürger ernst.
Sollte es so weit kommen das wir Frau Merkel und Ihrem Adonis
von der Mövenpickpartei, bescheinigen müssen "Und Sie haben die Republik verkauft und ruiniert", dann nehme ich Herrn Gauweiler und seine Mitstreiter gerne davon aus.
Sollte es tatsächlich noch Hoffnung geben und unsere dreigliedriges System aus Judikative, Exikutive und Legislative funktionieren, dann ist es Abgeordneten wie Herrn Gauweiler zu verdanken. Die restlichen 600 plus X Abgeordneten, haben diese Republik und Ihre Bürger verraten und verkauft, man sollte diese unbedingt in Regress nehmen. Was macht der Bundeshorst (frei nach Urban Priol) wir können mal gespannt sein.
@CA-KE-KOE
Sie und Herr Gaulei..weiler werden verfolgt. Oj, Gewalt!
@Schnappe, alkhaider, etc.
Na ja, ich hab den Herrn G. aus den 80ern im Kopf. Und es gibt nun mal so, sagen wir, Grundanlagen und -denkungsweisen, denen gegenüber ich eher misstrauisch bin.
Wer Sachen gesagt hat, wie Gaul..weiler in den 80ern während der HIV-Hysterie, die entlarvten wie minderwertig sein Bürgerrechtsverständnis ist, dem misstraue ich auch noch lange danach.
Das ist etwas anderes als Standpunkte, die in den zeitläuften und angesichts neuer Erfahrungen wechseln, da ist grundsätzlich etwas, was mich abst.ößt.
Ich muß Ihnen beiden Recht geben.
Herr Gauweiler wurde als Günstling von Strauß von der SZ vor 22 Jahren rechts eingestuft und bleibt es in den Augen der unbedarften Redakteure bis heute. Und ein gutes Mittel ihn zu disqualifizieren, ist ihn mit mit dubiosen Mitteln zu disqualifizieren.
Und das BVerfGericht. ist nun wirklich keine Einrichtung mehr, die Gerechtigkeit hochhält. Dort sitzen von der Regierung abhängige Richter. Viele Urteile seit der Wiedervereinigung haben das gezeigt.
Und sie werden zum Schaden dieses Landes die Klage von Gauweiler wieder abschmettern.
Hat das BVerfG jemals geprüft, ob unsere Regierung überhaupt den Auftrag des Wählers hatte, die Souveränität einer BRD einer EU unterzuordnen und ob der Wähler einen Euro gewünscht hat?
Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern.
Paging