Freihandelsabkommen TTIP:Wider die neoliberalen Glaubenssätze

Zu Recht empören sich viele Europäer über die geplanten Freihandelsabkommen. Die Rechte der Bürger stehen auf dem Spiel. Die EU ist zu wichtig, um sie der neoliberalen Ideologie völlig auszuliefern.

Ein Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin

Debatte um TTIP hält an

Über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat am Freitag auch der Bundesrat debattiert. Die Bundesländer stimmten einem Antrag zu, der davor warnt, dass ein Investitionsschutz zu einer Absenkung hoher europäischer Standards bei Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbrauchern, Umwelt und Kulturförderung führen könne. An diesem Sonntag endet das dreimonatige Moratorium der EU-Kommission zu den umstrittenen Schiedsgerichten (Details hier). Zu den Kritikern gehört Herta Däubler-Gmelin, die von 1998 bis 2002 Justizministerin im Kabinett von Gerhard Schröder war. Von 1972 bis 2009 gehörte sie für die SPD dem Bundestag an.

Derzeit macht es die EU ihren Unterstützern wirklich schwer: Die Berichte über die Freihandelsverhandlungen der EU mit Kanada und den USA, also über TTIP, TISA oder CETA, lassen immer mehr Bürgerinnen und Bürger zwischen Misstrauen und Wut schwanken. Sie ärgern sich darüber, dass die Verhandlungen als geheime Kommandosache geführt werden, und dass sie nur durch undichte Stellen über Absichten und Ergebnisse erfahren.

So darf man mit selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen. Sie lesen täglich Berichte über möglicherweise schon vereinbarte schlechtere Verbraucher- und Arbeitsstandards oder eingeschränkten Kulturschutz. Die klingen plausibel, werden aber von der EU nicht mit Fakten widerlegt. Dafür tun bekannte Vertreter einer neoliberalen Wirtschaftspolitik jede Kritik als "hysterische Proteste" ab. Auch das vergrößert das Misstrauen.

Die Öffentlichkeit will und soll Vereinbarungen über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr auf Nutzen und Kosten prüfen können. Sie will und braucht Nachweise, dass - wie die Befürworter der Abkommen sagen - die jeweils höheren Standards im Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz, im Arbeits- und Sozialsystem und beim Kulturschutz in der ganzen neuen Freihandelszone gelten sollen. Diese Nachweise aber fehlen. Das stärkt den Verdacht, dass selbst gute Absichten unter dem Druck der atlantischen Wirtschaftsinteressen nicht durchsetzbar sind, dass Standards und Schutzbestimmungen eben doch ausgehöhlt werden. Zumal auch die Zahl der versprochenen neuen Arbeitsplätze der Nachprüfung nicht standhält.

Mittlerweile sind schon Hunderttausende aus ganz Europa auf der Palme - es werden täglich mehr. Das schadet der EU. Das neu gewählte Europäische Parlament, dem die verfehlte EU-Politik schon viel zu viele Rechtspopulisten verschafft hat, muss deshalb neu verhandeln.

Als Erstes muss der geplante besondere Investmentschutz für ausländische Unternehmen weg. Er ist gar nicht nötig, darauf hat Bundesjustizminister Heiko Maas hingewiesen: Vor Gericht bekommt heute schon in der EU jedes ausländische Unternehmen sein Recht, wenn es gegen rechtswidrige staatliche Eingriffe vorgeht. Dass EU und USA jetzt die Streitigkeiten mit ausländischen Investoren von den Gerichten abziehen und einem sogenannten Schiedsgericht aus Investmentexperten, meist spezialisierten Anwälten, zuweisen wollen, muss deshalb andere Gründe haben.

Dieses Gremium soll künftig anstelle der Gerichte darüber entscheiden, ob ein staatliches Gesetz, ein Beschluss der Bundesregierung, eines Landes oder einer Gemeinde eine ausländische Investition "unfair behandelt" und deshalb Schadensersatz fällig wird. Unfair kann so ziemlich alles sein: Steuern und Gebühren, Umweltauflagen oder ein Mindestlohn - all dies verringert ja die Gewinnmöglichkeiten von Unternehmen. Eine Klage soll, wie mittlerweile durchgesickerte Vertragstexte zeigen, nur dann kein Gehör finden, wenn das Gremium entscheidet, dass die angegriffene Regelung " offensichtlich im Allgemeininteresse" liegt.

Was im Allgemeininteresse liegt, entscheiden die Experten - nicht mehr Parlamente und Gerichte

Investmentexperten sollen entscheiden, was im Allgemeininteresse liegt? Das muss jeden empören, der unser Grundgesetz ernst nimmt, dem zufolge Parlamente, Regierungen und Gerichte entscheiden beziehungsweise überprüfen, was im Allgemeininteresse liegt.

Generationen von Demokraten haben für diese Grundprinzipien demokratischer Rechtsstaaten gekämpft. In Deutschland ist das gelungen, und auch die EU will demokratischer werden, wie ihr alter und neuer Parlamentspräsident Martin Schulz erklärt hat. Das verpflichtet - auch im Umgang mit den Freihandelsabkommen.

Was also soll das geplante Kapitel? Hinweise geben uns die Neoliberalen unter seinen Verteidigern. Sie verkünden, dass Demokratie und Rechtsstaat Investitionen behindern und Prozesse verlangsamen. Dem sollen Freihandelsabkommen Grenzen setzen. Demokratie ist aus dieser Sicht ein Hindernis und überbewertet; die Wirtschaft wisse besser als ein von Stimmungen und Koalitionszwängen abhängiges Parlament, was im Allgemeininteresse liege, heißt es.

Sondergremien schwächen die Demokratie

Diese Haltung steht mit der deutschen Verfassung und den EU-Verträgen auf Kriegsfuß. Und wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre "marktkonforme Demokratie" propagiert, ist das auch nicht besser. Solche Sondergremien sind auch nicht die Fortführung früherer Investitionsschutzregelungen, die mit Ländern geschlossen wurden, in denen der Rechtsstaat nicht funktioniert, um Investitionen und Eigentum nach den Standards unserer Verfassung zu schützen. Sie schwächen die Demokratie. Das merken die Leute.

Viele der absehbaren Auswirkungen dieser Abkommen treffen die Länder und Gemeinden. Hebt der Rat einer Stadt den Gewerbesteuerhebesatz an, kann das die Gewinne von Investments schmälern. Bisher können deutsche wie ausländische Unternehmen gegen solche Beschlüsse klagen. Die Gerichte müssen dann entscheiden, inwieweit das Eigentum des Unternehmers geschützt wird und wie weit seine Sozialpflichtigkeit reicht. Künftig soll das Expertengremium einseitig das Investment schützen und den Staat zu Schadenersatz verurteilen - sofern es sich um einen ausländischen Investor handelt. Ein gleichermaßen belasteter deutscher Unternehmer geht leer aus.

Die neuen Investitionsschutzregelungen schwächen die Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Sie ersetzen an Gesetz und Recht gebundene Gerichte durch internationale Expertengremien. Werden diese Experten gewinnschmälernde Auflagen als etwas begreifen, das im Allgemeininteresse liegt? Im Zweifel nein.

Es gehört zu den neoliberalen Glaubenssätzen, dass man öffentliche Haushalte nicht durch höhere Steuern ausgleicht, sondern indem man Schwimmbäder oder Bibliotheken schließt oder deren Eintrittspreise erhöht, indem man, wo es geht, Sozialleistungen kürzt. Und ein Bürgermeister, der das anders sieht, ein Kommunalparlament, das sich dem widersetzt, muss ein kompliziertes Verfahren mit unwägbaren Kosten fürchten - und den Ärger der örtlichen Unternehmer gleich mit, die sich gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland im Nachteil sehen. Das schüchtert ein, zu Lasten demokratischer und sozialstaatlicher Politik.

Die Bürgerinnen und Bürger Europas wollen das nicht. Schon die neoliberale Schuldenpolitik hat viel Vertrauen in die EU und ihre sozialstaatlichen Ansätze zerstört. Soll das Misstrauen weiter um sich greifen? Wer Europa will, kann das nicht zulassen. Die EU ist zu wichtig, um sie dieser Ideologie vollends auszuliefern.

Zur Person

Die Juristin Herta Däubler-Gmelin, 70, war von 1972 bis 2009 Bundestagsabgeordnete der SPD und 1998 bis 2002 Bundesjustizministerin im Kabinett von Gerhard Schröder.

Linktipps: Mit welchen Lobbyisten trafen sich die EU-Unterhändler? Eine neue Studie weiß: 2013 waren es vor allem Wirtschaftlobbyisten. Süddeutsche.de untersucht derzeit für das Projekt "Die Recherche" das Freihandelsabkommen TTIP. Alle Artikel zum Thema finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

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